Am Landgericht Coburg wurde das Urteil im Prozess zum Brand im Kronacher Gefängnis gesprochen. Durch die Beweisaufnahme ist eindeutig klar, dass der Angeklagte das Feuer gelegt hat - hinter Gitter muss er dafür jedoch nicht.
Ohne jeden Zweifel sei die Kammer davon überzeugt, dass der Angeklagte für die Brandstiftung verantwortlich sei. Dies verkündete die Vorsitzende Richterin am Mittwoch bei der Urteilsverkündung am Landgericht Coburg. Trotzdem erhielt der 28-Jährige einen Freispruch. Er wird künftig in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht.
Der Tathergang konnte in insgesamt vier Prozesstagen durch diverse Zeugenaussagen und das Geständnis des Angeklagten rekonstruiert werden. Der Beschuldigte, der zum Tatzeitpunkt eine neunmonatige Haftstrafe wegen Diebstahls in der JVA Kronach absaß, hatte mit einem Besenstiel ein Loch in die Decke seiner Zelle gestoßen.
Am Abend des 30. August 2018 entzündete er die darunter befindlichen Holzbalken mit einem Feuerzeug. Unbemerkt breitete sich der dadurch entstandene Glimmbrand in der Nacht aus. Ein Löschversuch des Angeklagten, bei dem er einen Becher Wasser in die Deckenöffnung kippte, blieb erfolglos.
Am nächsten Tag waren rund 300 Einsatzkräfte der Feuerwehr, des THW und der Polizei im Einsatz, um die 97 Insassen zu evakuieren und in andere Gefängnisse zu verlegen. Insgesamt entstanden 53 500 Euro unmittelbarer Brandschaden. Drei Polizisten erlitten durch die Brandstiftung eine Rauchvergiftung und mussten ins Krankenhaus gebracht werden.
Frage der Schuldfähigkeit
Alle Prozessbeteiligten werten die Tat des Angeklagten als Fluchtversuch. "Er hat völlig wider der normalen Vernunft gehandelt", beschreibt Verteidigerin Kerstin Rieger das Verhalten ihres Mandanten. Sie erwähnt die psychischen Erkrankungen des 28-Jährigen, die der medizinische Sachverständige am Montag in seinem Gutachten festgestellt hatte. Aufgrund derer stünde für die Verteidigerin die aufgehobene Schuldfähigkeit des Angeklagten fest. Sie plädierte auf Freispruch und forderte eine Unterbringung in Therapie.
In seinem Urteil schloss sich das Gericht dem Plädoyer der Verteidigerin an: Der Angeklagte wurde freigesprochen, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Damit blieb das Gericht weit unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß: eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten mit anschließender psychiatrischer Behandlung. "Er ist kein unbeschriebenes Blatt", sagte der Staatsanwalt und verwies auf die neun Einträge im Vorstrafenregister des Angeklagten.