Änderungen rund ums Bauen: Worauf sich Häuslebauer 2025 einstellen müssen

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Die Energiewende beim Wohnen zu schaffen, ist eine Herausforderung. Beim Bau eines neuen Hauses ist Energie-Effizienz schon jetzt Pflicht. Zug um Zug geht es jetzt auch um Bestandsimmobilien. Da gibt es 2025 einige Änderungen.

Das Jahr 2025 bringt für Immobilienbesitzende, und für die, die es gerne sein möchten, eine Reihe von gesetzlichen Änderungen. Die Grundsteuerreform oder das Verbot bestimmter Kaminöfen bis hin zur steigenden CO₂-Abgabe. Das nur drei Stichworte, die Veränderungen signalisieren. Wir geben einen Überblick, womit du als Immobilieneigentümer rechnen musst. 

Vorsicht bei der Grundsteuerreform: Finanzämter machen Fehler

Ab 2025 wird die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft, da sie auf uneinheitlichen und veralteten Immobilienwerten in Deutschland basierten. Sie weichen vom aktuellem Marktwert deutlich ab. Die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümern mit Bescheid der jeweiligen Kommune mitgeteilt.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Städte und Gemeinden die neuen Hebesätze beschlossen haben. Was im Sommer bis Herbst 2024 vielfach auch passiert ist. In Bamberg fasste der Finanzsenat und der Stadtrat am 24. und 25. September 2024 die entsprechenden Beschlüsse. Der erste Vorauszahlungstermin für die Grundsteuer ist der 15. Februar 2025. Bis dahin müssen die Steuerbescheide auf Grundlage der neuen Hebesätze versandt sein, so der Hinweis der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Aber Vorsicht: Der Rechnungshof in Berlin hat die "Bearbeitungsqualität bei der Feststellung der neuen Grundsteuerwerte" in zwei Berliner Finanzämtern geprüft. Er kommt zu einem erschreckenden Ergebnis: 41,3 % der Neuberechnungen in Berlin sind falsch.

Bayern: Es hagelt nur so an Einsprüchen

Die Finanzämter hätten die Erklärungen "nicht mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet", schreibt der Rechnungshof. "Fehler können passieren, dass aber 41 % der Berechnungen falsch sind, ist ein Skandal", so Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern vom Immobilienverband Deutschland (IVD) gegenüber der Berliner Presse. "Das zeigt, dass das Gesetz zu kompliziert und die Finanzverwaltung damit überfordert ist." Es stehen also noch einige Auseinandersetzungen zwischen den Finanzämtern und den Hauseigentümern bevor.

Bis Anfang August haben sächsische Finanzämter rund 1,66 Millionen Grundsteuerwertbescheide erlassen. Etwa gegen jeden fünften ist in Sachsen Einspruch eingelegt: Bis Ende Juli 2024 waren es demnach 334.096 Einsprüche. Bisher sind nur 32.584 Fälle bearbeitet. In fast 63 % der Fälle folgten die Behörden den Argumenten der Eigentümerinnen und Eigentümer und gaben dem Einspruch statt (20.445), berichtet der Mitteldeutsche Rundfunk.

Dazu kommen rund 245.777 Einsprüche gegen Grundsteuermessbetrags-Bescheide, wovon 25.516 erledigt sind. Hier lag der Anteil der Fälle, bei denen dem Einspruch stattgegeben ist, bei 59 % (15.128). Auch in Bayern hagelt es Einsprüchen. Nach Angaben der Augsburger Allgemeine sind mehr als eine Million bei Bayerns Finanzämtern gegen erlassene Bescheide eingegangen. Die Finanzbeamten sprechen von einem "Einspruch-Tsunami", der die 76 Finanzämter überrollt.

Elf Millionen Holz- und Kaminöfen sind umzurüsten

Die nächste Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes tritt ab 2025 in Kraft. Eine entsprechende Verordnung zum Gesetz betrifft elf Millionen Holz- und Kaminöfen. Sie alle sind zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen worden und überschreiten die vorgegebenen Emissionswerte. Die Besitzer haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihre Öfen nachzurüsten, auszutauschen oder stillzulegen.

Künftig gelten folgende Grenzwerte: maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas und maximal 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas. Die Emissionswerte sind in den Geräteunterlagen enthalten, alternativ kann auch der Schornsteinfeger die Abgaswerte messen. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Zu den Einzelraumfeuerungsanlagen zählen Kamin-, Kachel- und sonstige Holz-, Pellet- oder Kohleöfen, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes oder als Herd Verwendung finden. Das Baujahr eines Ofens ist in der Regel anhand des Typenschildes zu ermitteln. Ist dies nicht möglich oder kein Typenschild mehr vorhanden, kann die Herstellerbescheinigung weiterhelfen.

Smart Meter 2025: Intelligente Stromzähler kommen für bestimmte Haushalte

Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) verpflichtend für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos. Der Einbau der neuen Zähler wird schrittweise durch die Messstellenbetreiber (Netzbetreiber) umgesetzt.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau von Smart Metern bis 2032 vor. Die Kosten für die Kunden der Messstellenbetreiber liegen zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr – je nach Stromverbrauch und Nutzung von Solaranlage, Wallbox und Wärmepumpe.

Auch wenn du betroffen bist, kann es trotzdem etwas dauern, bis der Zähler gewechselt wird. "Das liegt daran, dass die Messstellenbetreiber bis zu gewissen Stichtagen einen bestimmten Anteil der oben genannten Messstellen ausgestattet haben müssen. Bis alle dieser sogenannten Pflichtfälle ein intelligentes Messsystem bekommen haben, wird es noch einige Jahre dauern", schreibt die Verbraucherzentrale. Die Entscheidung des Messstellenbetreibers kannst du nicht ablehnen.

CO2-Abgabe: Steigende Heizkosten bei Öl und Gas

Im Jahr 2025 steigt die CO₂-Abgabe von derzeit 45 auf 55 Euro pro Tonne. Diese Maßnahme ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele. Sie betrifft vor allem fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, ErdgasFlüssiggas (verflüssigtes Erdgas/Methan, Propan, Butan und andere), Fernwärme (soweit zur Erzeugung Öl/Gas verbrannt wird), Kohle und Abfälle bzw. Müllverbrennung. Die Erhöhung wird sich auf die Preise für Kraftstoffe und Heizenergie auswirken. Konkret: Bei einem wenig sanierten Einfamilienhaus, das mit Gas beheizt ist (Verbrauch rund 20.000 kWh/Jahr), fallen zusätzliche Heizkosten in Höhe von 239 Euro an.

Im Jahr 2025 verteuert sich eine Kilowattstunde Gas durch den CO₂-Preis um weitere 0,21 Cent. Insgesamt wäre das also einen Aufschlag von 1,21 Cent je kWh. Für den Liter Heizöl kommen 2025 weitere 3,19 Cent dazu. Also insgesamt eine zusätzliche Belastung der Heizkosten bei Heizöl 17,5 Cent je Liter. In Schweden kostete eine Tonne CO₂ in den vergangenen Jahren schon 114 Euro. Das Land hat damit die höchste CO₂-Steuer weltweit. Der interaktive Rechner der Verbraucherzentrale berechnet CO₂-Kosten und nimmt für Mieterinnen und Mieter eine Abschätzung vor, welchen Anteil am CO₂-Preis du voraussichtlich zahlen musst. Dazu musst du vier Fragen beantworten, anschließend gibt es sofort das Ergebnis.

Und was passiert mit den Einnahmen durch die CO₂-Bepreisung? Sie fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Daraus gibt es Zuschüsse für Maßnahmen, die den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen unterstützen, wie zum Beispiel die Gebäudesanierung oder den Heizungsaustausch. Bis zum Jahr 2027 könnte der Preis pro Tonne CO₂ bei 85 Euro liegen, so die Prognose des Klima- und Wirtschaftsforschungsinstituts MCC in Berlin. Ab 2026 wird der Preis nicht mehr festgesetzt, sondern soll sich innerhalb eines festen Korridors bewegen. Ab 2027 soll sich der CO₂-Preis im Rahmen des Emissionshandelns frei auf dem Markt bilden. Dann können Emissionszertifikate die Verkäufer von Brennstoffen ersteigern.

EU und deutsche Gesetzgeber machen Druck

Die Europäische Union (EU) will bis 2050 klimaneutral sein. Vor diesem Hintergrund entstand die Europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD). Sie legt fest, dass bis 2025 eine EU-einheitliche Skala für Energieeffizienzklassen von A bis G bei Gebäuden eingeführt wird. Die EPBD ist bis Mai 2026 in nationales Recht zu überführen. Ob das passiert, bleibt abzuwarten.

Bis 2028 sollen alle neuen privaten Bauten emissionsfrei und idealerweise mit Solaranlagen ausgestattet sein. Bis 2030 ist geplant, dass alle Wohngebäude der bisherigen Klassen H, G und F mindestens auf die Klasse E und bis 2033 auf die Klasse D nachzurüsten sind.

Grundsätzlich gilt bereits jetzt in Deutschland laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Pflicht zur energetischen Sanierung von Immobilien nach einem Eigentümerwechsel. Wer also jetzt eine Immobilie kauft oder erbt, muss den Altbau so sanieren, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dafür hat der neue Eigentümer nach dem Einzug zwei Jahre Zeit. Wer von der Sanierungspflicht betroffen ist, muss sich um diese drei Bereiche kümmern: Dämmung der obersten Geschossdecke/des Daches (§ 47 GEG), Dämmung wasserführender Rohre: (§ 71 GEG) und um das Verbot von Öl- und Gasheizungen. Bei einem Eigentümerwechsel ist die alte Öl- oder Gasheizung auszutauschen, wenn diese älter als 30 Jahre ist.

Unsicherheit bleibt bestehen

Auf der politischen Agenda 2025 stehen nach dem Ampel-Aus ungeklärte Projekte. Erst wenn eine handlungsfähige Bundesregierung im Amt ist, gibt es mehr Klarheit, z. B. durch den Bundeshaushalt 2025. Beim Gebäudeenergiegesetz (GEG), populär unter dem Namen Heizungsgesetz, haben die Parteien (CDU/CSU, SPD) schon Veränderungen angekündigt. 

Die staatlichen Förderprogramme sollen auch ohne den beschlossenen Haushalt 2025 weiterlaufen. Die Rede ist z. B. von "Jung kauft Alt", "Wohneigentum für Familien" und dem neuen Neubau-Förderprogramm, "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)". Gleiches gilt für den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe und zinsvergünstigte Kredite für die energetische Sanierung.

Durch die Unsicherheit sollten Hausbesitzer die Anträge für Förderungen geplanter Vorhaben möglichst schnell einreichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die KfW weist auf ihrer Website darauf hin, dass die Förderungen unter dem Vorbehalt verfügbarer Hausmittel stehen.

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