Das neue Heizungsgesetz der Ampel-Koalition ist 2024 in Kraft getreten. Nun können Hausbesitzer ihre Förderanträge einreichen, sofern gewisse Umstände gegeben sind.
Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit Dienstag (27. Februar 2024) Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Zunächst gilt das für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen.
Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten. "Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten", hieß es kurz vor 8 Uhr auf der Webseite. Später wurde die virtuelle Warteschlange schnell kleiner, sodass ein Zugang zum Portal innerhalb von Minuten möglich war.
Förderanträge können ab sofort gestellt werden - welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.
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Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.
Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.
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