Zum 1. Juli 2026 stiegen die Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Nun gibt es auch erste Zahlen für 2027. Unsere Tabelle zeigt das mögliche Plus nach Rentenhöhe.
Nach der aktuellen Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung könnte die gesetzliche Rente zum 1. Juli 2027 um 4,4 Prozent steigen. Fest beschlossen ist die Erhöhung noch nicht. Aber so viel würde es je nach bisheriger Rentenhöhe ausmachen:
| Bisherige Bruttorente |
Mögliches Plus von 4,4 % |
Mögliche Bruttorente ab Juli 2027 |
| 500 Euro |
22 Euro |
522 Euro |
| 800 Euro |
35 Euro |
835 Euro |
| 1000 Euro |
44 Euro |
1044 Euro |
| 1300 Euro |
57 Euro |
1357 Euro |
| 1500 Euro |
66 Euro |
1566 Euro |
| 1800 Euro |
79 Euro |
1879 Euro |
| 2000 Euro |
88 Euro |
2088 Euro |
| 2500 Euro |
110 Euro |
2610 Euro |
| 2800 Euro |
123 Euro |
2923 Euro |
Jährliche Rentenerhöhung - das ist die Berechnungsgrundlage
Die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli orientiert sich laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor allem an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Vereinfacht gesagt: Steigen die maßgeblichen Bruttolöhne stärker, wirkt sich das im Folgejahr in der Regel auch auf den aktuellen Rentenwert aus.
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Für 2027 rechnet die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2026 derzeit mit einer Rentenanpassung von 4,4 Prozent. Die Schätzung berücksichtigt die zu diesem Zeitpunkt erwartete wirtschaftliche Entwicklung und dient der Finanzplanung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zusätzlich gilt bis 2031 die gesetzliche Haltelinie für das Rentenniveau. Es darf in diesem Zeitraum nicht unter 48 Prozent sinken. Diese Niveauschutzklausel kann bei der Anpassung eine wichtige Rolle spielen.
Noch ist die Rentenerhöhung nicht beschlossen
Die 4,4 Prozent sind dabei eine aktuelle Vorausberechnung – kein rechtsverbindlicher Anspruch. Bis zur endgültigen Festlegung können sich die maßgeblichen Lohn- und Beitragsdaten noch verändern.
Die genaue Rentenanpassung für 2027 wird voraussichtlich - wie schon in diesem Jahr - wieder im Frühjahr 2027 berechnet. Anschließend wird sie in einer Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt. Das Bundeskabinett beschließt die Verordnung; außerdem ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.