Minijob-Reform: Was sich 2027 für Millionen Beschäftigte ändern könnte

Gibt es die Minijobs auch 2027? Diese Frage entscheiden Bundestag und Bundesrat in diesem Herbst für die fast sieben Millionen Betroffenen. Fest steht jetzt schon: Das Beschäftigungsmodell wird teurer und damit für die Arbeitgeber unattraktiver.

Der Herbst 2026 wird für die Bundesregierung eine Zeit der Entscheidungen. Die Rentenreform geht ins Kabinett und anschließend zur Beratung und Abstimmung in den Bundestag und den Bundesrat. Entschieden wird nicht nur über die beliebte "Rente mit 63" und die Erwerbsminderungsrente (EM‑Rente), sondern auch über die Zukunft der Minijobs.

Diese sind eine wichtige Einkommensquelle für die Menschen in Deutschland, mit mehr Freiheiten und weniger Abgaben. Wie der Stand bei den Minijobs aktuell ist, zeigt unsere Analyse.

Warum sind Handel und Gastronomie optimistisch, die Minijobs zu erhalten?

Die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels – der Handelsverband Deutschland (HDE) – ist ausgesprochen optimistisch, dass es die Minijobs auch 2027 noch gibt. Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik, begründet diese Prognose auf Anfrage von inFranken.de mit einer Ansage des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Markus Söder.

Es habe schließlich im Interview mit der Augsburger Allgemeinen eine "klare Aussage" gemacht, dass die Minijobs nicht zur Disposition stehen. "Wir bauen hier auf die Einsicht und die Vernunft der Politik. 800.000 Minijobber im Einzelhandel und viele Unternehmen in der Branche sind auf einen vernünftigen und zukunftssicheren Umgang mit dieser Beschäftigungsform angewiesen."

Geschäftsführer Haarke erwartet von der Politik, dass sie "nicht mit den Lebensmodellen vieler Menschen spielt", betonte er unserem Online-Magazin gegenüber. Den Plan der Regierung, bei den Minijobs zusätzliche Abgaben zu kassieren, lehnt der HDE ab. "Wir appellieren an die Politik, die Minijobs in ihrer heutigen Form zu erhalten und auch nicht unverhältnismäßig für Arbeitgeber zu verteuern." Wenn Minijobs deutlich teurer würden, drohe die "Abschaffung dieser Beschäftigungsform durch die Hintertür."

Warum sind die Handwerker so nachdenklich?

Die Einschätzung, dass die Minijobs für viele Branchen von unverzichtbarer operativer Bedeutung sind, teilt auch der Deutsche Hotellerie- und Gaststättenverband (DEHOGA). In der Krise gilt es stattdessen, die Arbeitskosten zu reduzieren und mehr Flexibilität zu ermöglichen. "Wenn die Bundesregierung die Bedeutung der unverzichtbaren Minijobs anerkennt, braucht es eine Beitragslast, die für Arbeitgeber tragbar bleibt", betont Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA‑Bundesverbandes. Die Gaststätten und Hotelbetriebe beschäftigen hierzulande exakt 951.078 Minijobbende.

Der Dachdeckermeister und Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, stimmt allerdings nachdenkliche Töne im Interview mit dem Handelsblatt an: "Im Handwerk gibt es viele Minijobs, und wir brauchen sie auch. Aber der ordnungspolitische Grundgedanke ist nachvollziehbar: Wir wollen auch nicht, dass Menschen mehrere Minijobs kombinieren und dadurch zu wenig in die Sozialsysteme einzahlen, während andere mit einer Vollzeitstelle die gesamte Last tragen."

Zur Erinnerung: Die Rentenkommission der Bundesregierung (Empfehlung 26) will die Minijobber mit ihrem steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus komplett abschaffen, weil sie so die Einnahmen in der Rentenversicherung steigern will. 

Wie teuer werden die Minijobs 2027?

Selbst wenn die Minijobs erhalten bleiben, wird es für die Betriebe teurer. Ab dem 1. Januar 2027 steigt nämlich der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für die Arbeitgeber von derzeit 13 Prozent auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand im Juli 2026 bereits eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Gleichzeitig hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschlossen, die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 Prozent auf 5 Prozent anzuheben. Außerdem ist ein pauschaler Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent für Minijobbende zur Pflegeversicherung im Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vorgesehen. Das ist aber noch nicht abschließend vom Bundestag beschlossen. Zusätzlich steigt der Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro. Aus dem Minijob-Höchstbetrag von bisher 603 Euro werden dann 633 Euro.

Was mit der pauschalen Abgabe zur Rente passiert, ist unklar. Hat sich der Minijobber von der Rentenversicherung befreien lassen ("Opt-out-Möglichkeit"), zahlt der Arbeitgeber derzeit einen Pauschalbetrag von 15 Prozent an die Rentenversicherung. Ob die Arbeitgeber angesichts dieser Lohnkostensteigerung Finger von den Minijobs lassen, ist unklar.

Minijobbende: Zurück in die Rentenversicherung?

Die Vorteile der  Abschaffung der Minijobs liegen klar auf der Hand: Viele Menschen wären bei Wegfall der Minijobs gezwungen, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit (evtl. in Teilzeit) aufzunehmen. Die bisherigen Minijobber könnten mehr Rentenansprüche aufbauen und wären dadurch weniger von Altersarmut bedroht. 56 Prozent der Minijobber sind Frauen. Die sieht die Gewerkschaft Verdi besonders benachteiligt. Ihr Vorsitzender, Frank Werneke, kritisiert, dass Minijobs keine soziale Sicherheit bieten, Aufstiegschancen verhindern und stattdessen die Altersarmut befördern.

Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherung einmalig wieder rückgängig machen. Das bedeutet: Minijobbende sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers eigene Beiträge in die Rentenversicherung ein. So erwerben sie wieder zusätzliche Ansprüche. Aber ob viele Betroffene von 603 Euro bzw. 633 Euro im Monat (gesetzliche Verdienstgrenze) für die Rente abzweigen können oder wollen, bleibt abzuwarten.

Die Kritiker der Abschaffung der Minijobs haben eine Reihe von Argumenten: Eine unbürokratische Möglichkeit, Geld zu verdienen, würde wegfallen. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer wird es komplizierter – besonders für jene, die den Minijob zusätzlich zu ihrem regulären Job ausüben. Auch viele Rentner wären betroffen, ebenso wie auf Saisonkräfte angewiesene Unternehmen. Experten gehen davon aus, dass die Schwarzarbeit ansteigt.

Seit 2003 gibt es in Deutschland die Möglichkeit einer "geringfügigen Beschäftigung", im Volksmund als "Minijob" bekannt. Anfangs als Erfolgsmodell gerühmt, wurde die Skepsis zuletzt immer lauter. Erst zur Jahresmitte hatte die Rentenkommission der Bundesregierung dazu geraten, Minijobs ersatzlos abzuschaffen.

Vorschaubild: © Joshhh/AdobeStock