- Leistung: Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung
- Gesamtkosten: 365 Euro
- Kassenzuschuss: 274 Euro
- (Festzuschuss 204, mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 91 Euro
Diagnose zur Erläuterung: Für den Befund "Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone" ist als Regelversorgung eine Krone aus Nichtedelmetalllegierung vorgesehen. Da es sich um einen Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn 5) handelt, übernimmt die Kasse keine Kosten für die zahnfarbene Verblendung.
Beispiel 2: Krone vollverblendet plus private Leistung für 731 Euro
- Leistung: Vollverblendete Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Bereich
- Gesamtkosten: 731 Euro
- Kassenzuschuss: 274 Euro
- (Festzuschuss 204, mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 457 Euro
Diagnose zur Erläuterung: Gleicher Befund "Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“: Dafür ist als Regelversorgung eine Krone aus Nichtedelmetalllegierung vorgesehen. Es wird aber eine optisch ansprechendere Versorgung angebracht. Die Metallkrone ist mit einer zahnfarbenen Keramik überzogen.
Zwei weitere Leistungsbeispiele: Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse und was der Patient
Beispiel 3: Inlay für 754 Euro
- Leistung: Dreiflächiges Keramikinlay
- Gesamtkosten: 754 Euro
- Kassenzuschuss: 54 Euro
- (Kosten einer dreiflächigen Amalgamfüllung)
- Eigenanteil: 701 Euro
Diagnose zur Erläuterung: Ein Inlay ist eine harte Einlagenfüllung für ein Loch im Zahn, das normalerweise mit Amalgam gefüllt wird. Der Zahntechniker fertigt es nach einem Abdruckmodell etwa aus einer Goldlegierung oder Keramik an. Dafür zahlt die Kasse keinen Festzuschuss, sondern nur so viel, wie sie für die Amalganfüllung zahlt.
Beispiel 4: Implantat mit Krone für 4.639 Euro
- Leistung: Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone
- Gesamtkosten: 4.639 Euro
- Kassenzuschuss: 634 Euro
- (Festzuschuss 2024 mit Höchstbonus)
- Eigenanteil: 4.005 Euro
Diagnose zur Erläuterung: Der Befund lautet "Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn". Es handelt sich um Zahn 5 im Unterkiefer, einem Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich. Die Regelversorgung wäre eine unverblendete Brücke aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil, die an den Nachbarzähnen befestigt ist. Ein Implantat ist dagegen eine künstliche Zahnwurzel, meist aus Metall, eingeschraubt in den Kieferknochen. Die Stiftung ist davon ausgegangen, dass zunächst ein Knochenaufbau erforderlich ist, bevor das Implantat einzusetzen ist.
Kundentyp: "Kassenstandard genügt"
Im zweiten Schritt entwickelte die Stiftung Warentest drei Tabellen für unterschiedliche Versicherungstypen, bei denen jeweils Leistungsbeispiele zugrunde liegen. Hinter der Typenbildung verbirgt sich die Überlegung, dass die Erwartungen an eine Zahnzusatzversicherung bei den Kunden unterschiedlich sind. Je umfangreicher die Leistungen, desto höher die Beiträge. Die Ergebnisse fanden sich schließlich in einem Ranking wieder, das die üblichen Qualitätsurteile von "sehr gut" bis "mangelhaft" nutzt.
Im Kundentyp "Kassenstandard genügt" finden sich diejenigen wieder, denen der Kassenstandard (Basistarif für die Regelversorgung) ausreicht, die sich aber für den Eigenanteil, der beim Zahnersatz immer anfällt, absichern wollen. Eine Zusatzversicherung für den immer noch anfallenden Eigenanteil soll möglichst wenig kosten. Bei diesem bescheidenen Anspruch gibt es günstige Policen: Wer mit 43 Jahren einsteigt, findet Angebote schon ab 6 Euro im Monat. Der Beitrag steigt mit den Jahren auf maximal 13 Euro.
Dazu zwei gerechnete Beispiel für Leistungen der Zahnzusatzversicherungen: Für eine keramikverblendete Krone fallen Gesamtkosten (Material-, Labor- und zahnärztliche Leistungen) von 731 Euro an. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 274 Euro, den Rest von 457 Euro die Zusatzversicherung. Bei einer einfachen Kassenkrone für 365 Euro beträgt der Eigenanteil 91 Euro, den der Zusatztarif übernimmt. Beim Regel- oder Basistarif schneiden die meisten der 287 Tarife mit "sehr gut" und "gut" ab. Hier kannst du bei deiner Wahl der Versicherung nicht viel falsch machen.
Kundentyp: "Gut und günstig".
Der zweite Kundentyp denkt: "Gut und günstig". Das ist also derjenige, der bei den Zähnen nicht sparen will, aber zu teuer darf die Zahnzusatzversicherung auch nicht sein. Aussehen ist wichtig: deshalb die zahnfarbene Keramik- anstatt der Metallkrone. Implantate sind wichtig, damit keine Zahnlücken entstehen, die zu sehen sind und dein Alter verraten.
Von zentraler Bedeutung ist für diesen Typ, dass der Großteil der Kosten über Tarif abgesichert ist, einen Teil der Zahnarztrechnung zahlst du selbst. Für diesen Fall hat die Stiftung Warentest drei mit "sehr gut" bewertete Versicherungen gefunden: Landeskrankenhilfe (Tarif: ZU90+), HanseMerkur (Tarif: EZ+EZT) und Continentale (Tarif: CEZP-U). Weitere 19 Versicherungstarife haben mit "gut" abgeschnitten. Der Durchschnittsbeitrag pro Monat: maximal 30 Euro beim Eintrittsalter 43 Jahre in die Zahnarztzusatzversicherung.
Die Versicherungsleistung sind bei allen Versicherungen, die mit "sehr gut" und "gut" abgeschnitten haben, bei Kassenkronen gleich: 91 Euro. Danach gibt es aber deutliche Unterschiede bei den Zuschüssen für Kronen mit Verblendung: 274 Euro bis 457 Euro, Inlays: 377 Euro bis 701 Euro und vor allem bei Implantaten sind die Differenzen gewaltig: 2.320 Euro bis 4.005 Euro. Für diesen Kundentyp lohnt sich der Tarifvergleich, insbesondere wenn Implantate benötigt werden.
Kundentyp: "Rundum sorglos"
Der dritte Kundentyp ist derjenige, der ein "Rundum sorglos"-Paket bevorzugt. Hier spielt die Höhe der Versicherungsprämie eine eher untergeordnete Rolle. Die Zähne sollen toll aussehen, am besten, man sieht gar nicht, dass es sich um Zahnersatz handelt. Hauptsache, die Zusatzversicherung erstattet möglichst die Kosten bei teuren Implantaten und verblendeten Kronen, und zwar auch dann, wenn mehrere Implantate und Kronen anfallen. Einschränkungen soll es möglichst nicht geben.
Diese Variante der Zusatzversicherung kostet im Durchschnittsbeitrag (43 bis 73 Jahre) 40 bis 77 Euro im Monat. Da die monatlichen Beiträge in fast allen Tarif mit zunehmendem Lebensalter steigen, ist hier der durchschnittliche Beitrag über die gesamten Versicherungsjahre hinweg angesetzt.
Die Versicherungsleistung ist bei allen Tarifen, die mit "sehr gut" abgeschnitten haben, gleich: Für die Kassenkrone gibt es wie gehabt 91 Euro, für eine Krone mit Verblendung: 457 Euro, Inlay: 701 Euro und für ein Implantat: 4.005 Euro. Von den insgesamt 287 bewerteten Tarifen haben bei diesem Kundentyp 35 mit "sehr gut" abgeschnitten.
Sind viele Zusatzleistungen inklusive?
Bemerkenswert ist, dass viele der 287 geprüften Tarife Zusatzleistungen anbieten, die aber im Test nicht bewertet sind, weil sie mit Zahnersatz im eigentlichen Sinn nichts zu tun haben. Die Zusatzleistungen können sein: professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Parodontalbehandlung, Funktionsanalytik (Knirscherschinen), Wurzelbehandlung, Akupunktur, Hypnose und Narkose. Es gibt Versicherungen, die alle Zusatzleistungen im Programm haben und trotzdem bei der Versicherungsprämie einen konkurrenzfähigen Preis anbieten.
Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung steht ein Fragebogen zum Gebisszustand, fehlenden Zähne und Behandlungen. Den solltest du wahrheitsgemäß beantworten. Spätestens, wenn du die ersten Rechnungen einreichst, gibt es eine genaue Prüfung. "Wer schummelt, riskiert den Versicherungsschutz", stellt die Stiftung Warentest fest.
Behandlungen, die bereits vor dem Versicherungsabschluss begonnen wurden, sind nicht versichert. Einige Tarife berücksichtigen das zwar, bieten aber nur begrenzte Leistungen. Das Versicherungs-Team rät deshalb: Aktuelle Rechnungen selber bezahlen. Bei vielen Zahnzusatzversicherungen fließt Geld nur gestaffelt. Das kann dann so aussehen: In den ersten 12 Monaten zahlt der Anbieter maximal 1.000 Euro, in den ersten 24 Monaten 2.000 Euro und in den ersten 36 Monaten 3.000 Euro. Erst ab dem fünften Jahr gibt es die volle Leistung.
Mit welchem Lebensalter sollst du die Zahnzusatzversicherung abschliessen?
Wichtig auch, das richtige Lebensalter für den Start in die Zahnzusatzversicherung zu wählen. Das Versicherungs-Team empfiehlt Mitte 30 oder Anfang 40 die Versicherung abzuschließen. Bei vielen Menschen sind ab Mitte 40 Kronen, Inlays oder Implantate fällig.
Manche gesetzlichen Krankenkassen belohnen regelmäßige Vorsorge bei den Zähnen. In einem Zahnbonusheft ist registriert, dass du regelmäßig zum Gebiss-Check warst. Wer fünf Jahre regelmäßig bei der Vorsorge war, erhält 70 % und nach zehn Jahren 75 % der Kosten für die Regelversorgung. Tarif und Beiträge, je nach Alter, kannst du leicht ermitteln durch das interaktive Tool der Stiftung Warentest. Es sucht Tarife nach deinen Vorgaben und zeigt die Beiträge für unterschiedliche Altersgruppen. Hier geht es zum Tool.
Manche Versicherer zahlen nur für eine bestimmte Anzahl von Implantaten, meistens sind es acht. Für denjenigen, der schlechte Zähne hat, kann das zu wenig sein. Knochenaufbau sollte in jedem Fall von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
So klappt es mit der Abrechnung
Mit Zahnarztrechnungen hat der in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte eigentlich nichts zu tun. Die Kassenärzte rechnen ihre erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen ab, sondern über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Bei einer Zusatzversicherung funktioniert das aber anders. Soll eine Krone oder ein Implantat zum Einsatz kommen, bespricht der Zahnarzt das mit dir und erstellt einen Heil- und Kostenplan. Der geht dann an die Krankenkasse zur Genehmigung. Ist die Kasse einverstanden, gibt es einen Zuschuss, der aber nicht alle Kosten abdeckt. Selbst wenn du auf alle Extras verzichtest, bleibt ein Eigenanteil.
Nach erfolgter Behandlung schickt dir der Zahnarzt die Rechnung über die nicht von der Krankenkasse übernommen Kosten. Du bezahlst und schickst sie an deine Zahnzusatzversicherung (meistens mit einem Formblatt). Die Versicherung erstattet dann den Teil der Kosten, der im Vertrag vorgesehen ist. Das kann sehr unterschiedlich sein. Deshalb ist wichtig, dass du die Vertragskonditionen genau prüfst. Grundsätzlich gilt: Willst du alle Kosten erstattet haben, also 100 % der Restkosten, ist die Prämie entsprechend höher, als wenn du nur 80 % versicherst.
Da es unterschiedliche Arten gibt, wie die Versicherungen ihre Leistungen abrechnen und wie sie den Anteil der gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigten, sind die konkreten Vertragsbedingungen wichtig. Stiftung Warentest empfiehlt, die jährliche Erstattungssumme, sowie Material- und Laborkosten nicht dauerhaft zu begrenzen. Beim Arzthonorar sollte der 3,5-fache Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (Höchstsatz) von der Zusatzversicherung akzeptiert sein.
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