Frist läuft bald ab: Viele Rauchmelder müssen ausgetauscht werden

1 Min

Seit mehreren Jahren gilt in Deutschland eine Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen. Die Geräte müssen nach der Inbetriebnahme allerdings auch gewartet und regelmäßig ausgetauscht werden. Wir verraten dir, worauf du dabei achten musst.

  • Rauchmelder-Pflicht gilt in allen Wohnungen
  • Frist für Austausch läuft 2023 ab
  • Rauchmelder: Wo müssen sie installiert werden?

Klein und unscheinbar, im Zweifel aber Lebensretter: Rauchmelder sind inzwischen in jeder Wohnung in mehreren Zimmern Pflicht. In Bayern zum Beispiel gilt die Pflicht seit 2013 für Neubauten, bis Ende 2017 mussten auch alle bestehenden Wohnungen nachgerüstet werden.  Doch was viele nicht wissen: Einmal aufhängen reicht nicht. Viele Geräte müssen bald ausgetauscht werden.

Rauchmelder austauschen: Frist steht bei vielen bald an

Bei der Installation eines Rauchmelders ist einiges zu beachten. Zum Beispiel muss ein Rauchmelder jährlich gewartet werden. Darum muss sich in der Regel der Eigentümer der Wohnung kümmern und das auch dokumentieren - in manchen Fällen kann aber auch der Mieter zuständig sein.

Die Wartung allein reicht aber nicht aus. Es ist ebenso gesetzlich geregelt, dass Rauchmelder nach Inbetriebnahme nur zehn Jahre benutzt werden dürfen, dann müssen sie ausgetauscht werden. In vielen Bundesländern, wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, ist die Rauchmelderpflicht 2013 in Kraft getreten.

Demnach werden gerade in diesen Bundesländern viele Rauchmelder 2023 die Zehn-Jahres-Grenze erreichen und müssen ausgetauscht werden. Als Stichtag gilt das Datum der Inbetriebnahme. Das ist durchaus sinnvoll, denn wie viele andere Geräte kann ein Rauchmelder Verschleißerscheinungen erleiden, womit seine Zuverlässigkeit im Ernstfall nicht mehr gewährleistet wäre.

Wohnzimmer, Küche oder Flur? Diese Bestimmungen gelten für Rauchmelder

Auch wo ein Rauchmelder innerhalb der Wohnung oder des Hauses platziert werden muss, ist genaustens festgelegt. In Bayern zum Beispiel muss in jedem Schlafzimmer, in jedem Kinderzimmer und in jedem Flur, der zu einem Aufenthaltsraum führt, einen Warnmelder installiert sein.

In Wohnzimmern, Arbeitszimmern und Bädern muss dagegen kein Rauchmelder hängen. Bei Maisonettewohnungen hingegen muss zum Beispiel auch in Treppenhäusern, die gleichzeitig als Flur dienen und zu einem Wohnraum führen, ein Rauchmelder angebracht werden. Doch auch diese Regelung kann sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheiden. Es lohnt sich also, vor der Installation genau zu prüfen, welche Regeln für die eigene Wohnung gelten.

Folgende Änderungen kommen 2023 noch auf uns zu: