Kassenzettel wird abgeschafft? Das ändert sich ab 2028 für Kunden beim Einkauf

1 Min
Ein Mitarbeiter der Bäckerei Möbius in Dresden zeigt die gesammelten Kassenzettel. Geschäfte sind dazu verpflichtet, Kunden einen Beleg auszustellen, durch die sogenannte "Bonpflicht".
Kassenbonpflicht
Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Die Bundesregierung plante, die Bonpflicht im Einzelhandel ab 2028 abzuschaffen. Stattdessen soll nun jedoch ein digitaler Kassenzettel zur Pflicht werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bezeichnet dies als „einen klaren Wortbruch".

Im Koalitionsvertrag der amtierenden Regierung hieß es ausdrücklich: "Wir schaffen die Bonpflicht ab." Nun liegt der erste Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, der vorsieht, dass ab dem 1. Januar 2028 auf einen digitalen Beleg umgestellt werden soll. Darüber hinaus sollen alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro dazu verpflichtet werden, auf ein elektronisches Kassensystem umzurüsten ("Kassenpflicht"). Bislang durften kleinere Läden noch "offene Kassen" verwenden, beispielsweise schlichte Geldkassetten.

"Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen. Das ist eine große Enttäuschung für den Einzelhandel", sagt Ralph Brügelmann, Steuerexperte des Handelsverbandes, laut Mitteilung des Verbandes. In einigen Fällen müssten Händler ihre Kassensysteme für die Umstellung aufrüsten. Besonders für kleinere Geschäfte wäre das eine erhebliche finanzielle Last.

Kassenzettel werden nicht abgeschafft: Digitale Bonpflicht kommt

Verbraucher haben teils schon heute die Möglichkeit, einen digitalen Kassenzettel anstelle eines gedruckten Bons zu erhalten – etwa bei Rewe, dm oder Rossmann. Allerdings musst du dafür häufig die App des jeweiligen Händlers installieren, ein Kundenkonto anlegen oder deine E-Mail-Adresse angeben. Eine einheitliche Lösung sieht der Gesetzentwurf bislang nicht vor.

So bekommst du den digitalen Kassenzettel künftig:

  • QR-Code auf dem Kassendisplay
  • Download-Link
  • NFC (Übertragung bei Berührung mit dem Handy, wie beim kontaktlosen Bezahlen)
  • E-Mail
  • Kundenkonto

Kunden haben dennoch weiterhin das Recht, einen Papierbon zu verlangen. Den digitalen Beleg – ebenso wie den klassischen Kassenzettel – kann man auch ablehnen.

Was ist eigentlich die Bonpflicht?

Kassenzettel gelten bei vielen Verbrauchern mittlerweile als lästig und wandern häufig direkt in den Papierkorb. Dennoch sind Geschäfte gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden den gedruckten Beleg zumindest anzubieten. Dies ist durch die sogenannte Belegausgabepflicht, geläufiger als "Bonpflicht", gesetzlich festgelegt.

Diese schreibt vor, dass alle Betriebe, die ein elektronisches Kassensystem einsetzen, für jeden "Geschäftsvorfall" einen Beleg ausstellen müssen. Deshalb müssen Kassierer besonders sorgfältig auf ihre Kassenführung achten, damit jeder Verkauf, jeder Umtausch und jede Wechselgeldrückgabe lückenlos dokumentiert ist. Hinzu kommen umfangreiche Sicherheitsvorgaben für die Kassensysteme – all das dient dazu, Manipulation und Steuerhinterziehung zu unterbinden.

Digitaler Bon und Kassenpflicht gegen Steuersünder: HDE kritisiert neues Gesetz

Der Handelsverband hält die Bonpflicht – ob digital oder auf Papier – grundsätzlich für den falschen Weg. Anstatt neue kostenträchtige Vorschriften einzuführen, "sollte dringend – wie auch vom Bundesrechnungshof gefordert – die Kontrolldichte erhöht werden, um gezielt Fälle von Steuerbetrug aufzudecken", teilt der HDE mit.

Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) äußert Kritik an den Plänen, insbesondere an der Kassenpflicht. "Gerade junge und kleinere Unternehmen sowie Saisonbetriebe würden dadurch mit zusätzlichen Kosten und Verwaltungsaufwand belastet, obwohl von ihnen häufig kein erhöhtes Manipulationsrisiko ausgeht", schreibt die IHK in einer Mitteilung. Zwar können Unternehmen laut Bundesfinanzministerium eine Befreiung von der Kassenpflicht beantragen – welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ist jedoch noch offen. lmi