Die Bonpflicht sorgt dafür, dass an jeder Kasse ein Beleg ausgegeben werden muss. Kunden müssen den Kassenbon zwar nicht mitnehmen, dabei ist dieser oft wichtiger als gedacht.
Seit 2020 gilt in Deutschland die Bonpflicht: Bei jedem Einkauf muss ein Kassenbon ausgestellt werden, unabhängig davon, ob Kundinnen und Kunden ihn mitnehmen möchten. Dadurch ist die Dokumentation an der Kasse deutlich umfangreicher geworden, auch bei kleinen Beträgen. Eine Mitnahme oder Aufbewahrung des Bons ist jedoch nicht verpflichtend.
Warum gibt es eine Bonpflicht?
Die in Deutschland geltende Bonpflicht betrifft alle Händler mit elektronischen Kassensystemen. Jeder einzelne Verkauf muss seitdem mit einem Kassenbon dokumentiert werden, unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen oder einen größeren Einkauf handelt. Rechtlich basiert die Regel auf der sogenannten Kassensicherungsverordnung. Diese soll laut Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz sicherstellen, dass Umsätze vollständig und korrekt erfasst und nachträgliche Manipulationen an Kassensystemen erschwert werden.
Wichtig ist dabei die klare Trennung zwischen Händler und Kunde: Händler sind verpflichtet, den Bon auszustellen, Kunden haben jedoch keine Pflicht, ihn anzunehmen oder aufzubewahren.
Aus staatlicher Sicht geht es vor allem um Nachvollziehbarkeit von Einnahmen. Jeder Verkauf soll steuerlich korrekt erfasst werden können, um einen fairen Wettbewerb im Handel zu gewährleisten und Steuerbetrug zu reduzieren. Im Alltag führt das allerdings zu einer großen Menge an Papierbons. Deshalb wird die Bonpflicht auch im Zusammenhang mit Umweltfragen und digitalen Alternativen immer wieder diskutiert.
In welchen Fällen sollte der Kassenbon unbedingt aufbewahrt werden?
Besonders wichtig wird der Kassenbon bei größeren Anschaffungen wie Smartphones, Fernsehern oder Haushaltsgeräten. Hier dient er als zentraler Nachweis für Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler oder Hersteller. Kommt es zu einem Defekt oder einer Fehlfunktion, ist der Bon oft Voraussetzung für Reparatur, Umtausch oder Rückerstattung. Ohne diesen Nachweis kann es deutlich schwieriger werden, Ansprüche durchzusetzen. In der Regel sollte der Beleg hier mindestens für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren aufbewahrt werden, bei vielen Herstellern auch länger, wenn freiwillige Garantien gelten.
Laut ntv spielt auch bei klassischen Reklamationen im Alltag der Beleg eine wichtige Rolle: Wenn ein Preis falsch berechnet wurde oder Ware beschädigt ist, lässt sich der Kauf nur mit einem Bon eindeutig belegen. Hier reicht es meist aus, den Kassenbon so lange aufzubewahren, bis der Kauf geprüft und mögliche Reklamationsfristen abgelaufen sind – in der Praxis oft nur wenige Wochen bis Monate. Bei Versicherungsfällen ist der Kassenbon ebenfalls relevant: Er zeigt, wann und zu welchem Preis ein Gegenstand gekauft wurde, und hilft bei der Bewertung von Schäden oder Diebstahl. In diesem Fall sollte der Bon idealerweise so lange aufbewahrt werden, wie der Gegenstand versichert ist oder im Haushalt genutzt wird, da er im Schadensfall jederzeit als Nachweis dienen kann.
Für Dienstleistungen wie Handwerkerarbeiten oder Reparaturen gilt das Gleiche: Der Beleg dokumentiert Leistung und Kosten und kann bei späteren Unstimmigkeiten entscheidend sein. Hier empfiehlt es sich, den Nachweis mindestens bis zum Abschluss eventueller Gewährleistungs- oder Haftungsfristen aufzubewahren, in der Regel also ebenfalls etwa zwei bis fünf Jahre – je nach Art der Dienstleistung.