PV-Anlagen-Betreiber sollen ab 2029 mehr Grundpreis zahlen - um so viel Geld geht's

Mit dem virtuellen Kraftwerk können PV-Anlagenbesitzer viel Geld einsparen.
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Wer eine PV-Anlage hat und eigenen Strom selbst verbraucht, soll laut Bundesnetzagentur ab 2029 mehr Stromgrundpreis zahlen. Um so viel Geld geht's.

Ab 2029 kommt eine neue Gebühr für sogenannte "Prosumer". Gemeint sind damit Haushalte, die sowohl Strom produzieren als auch konsumieren, sprich im Haus selbst verbrauchen. Unterdessen soll die Einspeisevergütung für neue Anlagen gesenkt werden.

Ende Mai hatte die Bundesnetzagentur einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Dieser wurde trotz Kritik von Branchenverbänden nun fix beschlossen. Am Donnerstag hat die Behörde aus Bonn nun ihren Festlegungsentwurf veröffentlicht. Dieser soll bis Ende 2026 beschlossen werden. Damit dürfte die neue Gebühr fix sein.

Das Prinzip der neuen Gebühr: Diejenigen, die mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugen „und daher weniger Strom aus dem Netz beziehen“, sollen künftig über einen höheren Grundpreis „wieder stärker an der Netzfinanzierung“ beteiligt werden. 

„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei"

Das sei sachgerecht, „da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, erläuterte die Bundesnetzagentur. „Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist“, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller laut Mitteilung.

„Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen“, fügte Müller hinzu. „Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen.“

Bis zu 90 Prozent mehr Grundpreis: So viel Geld macht das aus

"Für Entnahmestellen von Prosumern ist ein Aufschlag in Euro pro Jahr in Höhe von mindestens 70 Prozent bis höchstens 90 Prozent des Grundpreises nach Satz 1 zu bilden", heißt es im Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur.

Bei nahezu allen Stromkunden hat der Stromtarif zwei Bestandteile:

  • Der Arbeitspreis ist derjenige, welcher sich am tatsächlichen Stromverbrauch orientiert und wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet.  Für Haushalte in Deutschland liegt dieser Preis laut dem Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft im Jahr 2026 bei durchschnittlich rund 37 Cent pro kWh.
  • Der Grundpreis wiederum ist ein fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird. Damit decken die Stromversorger ihre Fixkosten - von Zähler- und Netzbereitstellung bis hin zu Verwaltung und Service. Einige wenige Anbieter haben bislang auch Verträge ohne Grundpreis, dafür aber mit höherem  Arbeitspreis.

Laut dem Vergleichsportal Check24 liegt der durchschnittliche Grundpreis in Deutschland aktuell bei 10 bis 15 Euro pro Monat. Das macht aufs Jahr gerechnet 120 bis 180 Euro aus.

Gemäß dem Festlegungsentwurf würde die neue Gebühr für Photovoltaikanlagenbesitzer dann Mehrkosten zwischen 84 Euro (70 Prozent von 120 Euro) und 162 Euro (90 Prozent von 180 Euro) ausmachen.

So geht es nach dem Festlegungsentwurf weiter

Bis Ende 2026 soll es laut Bundesnetzagentur eine entsprechende „Rahmenfestlegung“ und 2027 konkrete „Folgefestlegungen“ geben. Ab 2029 soll dann die neue Gebühr  greifen. Um die Stromkunden "vorzuwarnen" müssen Energieversorger ab dem 1. April 2028 bei betroffenen Haushalten in der Jahresrechnung darauf hinweisen, dass sie "Prosumer" sind.