Vermieter dürfen Mietern nicht vorschreiben, bei welchem Anbieter sie Strom beziehen. Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern und hat Signalwirkung für die gesamte Wohnungsbranche.
Wer eine Wohnung mietet, darf keinem Druck ausgesetzt sein, gleichzeitig einen bestimmten Stromanbieter zu wählen. Einen "Stromzwang" kennt das Mietrecht nicht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Übrigens erreichte die Inflation in Deutschland im September einen neuen Jahreshöchststand – dennoch sorgen gesetzliche Vorgaben dafür, dass Mieten nicht beliebig steigen dürfen.
Stromanbieter-Klausel im Mietvertrag: Worum ging es in dem Streit?
Private Vermieter oder Wohnungsgesellschaften, die im Mietvertrag eine spezielle Klausel einbauen, die dem Mieter den Stromanbieter vorschreibt, bewegen sich rechtlich auf dünnem Eis. Darauf weist das Portal Energiehelden24 in seinem Beitrag über den am OLG Hamm verhandelten Fall hin.
Viele Neu-Mieter wissen, was gemeint ist: Sie ziehen in eine neue Wohnung und anschließend suchen sie sich den günstigsten Stromanbieter auf dem Markt. Der Immobilienriese Vonovia ging bei zwei seiner Tochtergesellschaften, die Strom verkaufen, jedoch einen anderen Weg.
In den beanstandeten Mietvertragsunterlagen war vorgesehen, dass Mieter beim Abschluss des Mietvertrags zugleich einen Stromliefervertrag mit der damaligen Vonovia Energie Service abschließen sollten. Für die Mieter bedeutete das: Wer die Wohnung wollte, musste auch den Strom von Vonovia schlucken – oft zu deutlich schlechteren Konditionen, als es auf dem Strommarkt möglich gewesen wäre. Die freie Anbieterwahl war damit nicht mehr gegeben.
Was genau wurde verboten?
Problematisch war außerdem nach Auffassung des Deutschen Mieterbunds die konkrete Gestaltung der Vertragsunterlagen (Deutscher Mieterbund: Mieterbund setzt sich gegen Stromklausel in Mietverträgen der Vonovia-Tochter Deutsche Annington durch).
Für Mieter blieb unklar, ob bereits ihre Unterschrift unter dem Mietvertrag die Strombelieferung auslöste oder ob zusätzlich ein entsprechendes Kästchen angekreuzt werden musste. Der Mieterbund sah darin eine unzulässige Verknüpfung zweier unterschiedlicher Vertragsverhältnisse und klagte.
Die Richter in Hamm stellten in ihrem Urteil vom 9. September 2026 klar: Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia (nach eigenen Angaben deutschlandweit 471.000 Wohnungen) darf seinen Mietern nicht länger vorschreiben, von wem sie ihren Strom beziehen. Auch wenn das Urteil formal nur die zwei Vonovia-Töchter betrifft, signalisiert es der gesamten Immobilienbranche, dass "Paket-Klauseln" vor deutschen Gerichten keinen Bestand haben.