Miese Abzockermaschen sind in Deutschland immer noch an der Tagesordnung. Wir erklären dir, wie du sie erkennst und dich dagegen wehren kannst.
- Abzockermaschen in Deutschland weiterhin auf dem Vormarsch
- So erkennst du die miesen Maschen
- So kannst du dich bei der Verbraucherzentrale beschweren
Ob Abofallen, Gewinnversprechen oder Einladung zur Kaffeefahrt: Unseriöse Unternehmen lassen sich immer neue Maschen einfallen, um Verbraucher über den Tisch zu ziehen. Aber auch Altbewährtes funktioniert noch. Oft beauftragen sie auch Callcenter. Wenn du dich bei der Verbraucherzentrale beschweren möchtest, ist es wichtig, einige Informationen zu sammeln und den Verbraucherschützern mitzuteilen.
Was solltest du bei lästiger Telefonwerbung notieren?
Wenn man ohne Einwilligung zu Werbezwecken angerufen wird, ist das rechtswidrig. Laut Bundesnetzagentur drohen Unternehmen, welche diese Praxis verfolgen, bis zu 300.000 Euro Bußgeld. Lese-Tipp: Wie du dich gegen Betrug bei Ebay Kleinanzeigen wehren kannst, erfährst du in unserem Artikel.
Die Verbraucherzentralen helfen dir, wenn du dich von unseriösen Anrufen belästigt fühlst. Um deine Beschwerde effektiv bearbeiten zu können, solltest du folgende Informationen bereithalten:
- Vollständige Anschrift des Unternehmens beziehungsweise Callcenters
- Datum und Uhrzeit des Anrufs
- Name des Anrufers
- Nummer des Anrufers
- Nummer des Angerufenen
- Detaillierte Schilderung des Gesprächsablaufs
- Wurden Unterlagen übersandt, zum Beispiel eine angebliche Auftragsbestätigung?
- Wenn ja, ist gegebenenfalls eine Kopie erforderlich.
Was sollte die Verbraucherzentrale bei Gewinnversprechen am Telefon wissen?
Eine besonders fiese Masche sind falsche Gewinnversprechen. Sie führen nicht nur ins Leere, sie können dich auch um hohe Geldbeträge erleichtern. Das Vorgehen ist oft das gleiche: Vor einer Übergabe des vermeintlichen Gewinnes werden die Opfer dazu aufgefordert, entweder Gebühren zu bezahlen oder eine kostenpflichtige Telefonnummer anzurufen.
Eine Methode ist auch, die oft ahnungslosen Menschen zur Teilnahme an Veranstaltungen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird, zu bewegen. Wenn du dich bei der Verbraucherzentrale über Anrufe solcher Art beschweren willst, solltest du folgendes notieren: