Eine Änderung der Route, Flugverspätungen bei der Anreise oder eine komplette Absage der Kreuzfahrt: Läuft deine Reise nicht wie geplant, stehen dir Entschädigungen zu.
Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Jede Änderung von Reedereien nach dem Reisebeginn ist ausgeschlossen. Bist du einmal auf dem Kreuzfahrtschiff angekommen, dann können zwar noch Dinge schiefgehen, du wirst jedoch in fast allen Fällen entschädigt. Doch auch vorher kann schon einiges passieren und hier sieht es rechtlich deutlich komplizierter aus.
Das Kreuzfahrtschiff ändert plötzlich die Route
Nicht jede Reise läuft nach Plan, da die Reedereien ihre Kreuzfahrten weit im Voraus organisieren und sich nicht immer alle Eventualitäten erfassen und vorhersehen lassen. Der häufigste Grund für eine Routenänderung oder einen Hafenausfall sind operative Gründe. Diesen zugrunde liegen in der Regel unternehmerische Entscheidungen, beispielsweise, wenn bei einem Halt kaum neue Passagiere zusteigen würden.
Doch auch das Wetter kann einen Strich durch die Rechnung machen, zum Beispiel Unwetter. Laut einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW sind die Veranstalter einer Kreuzfahrt jedoch ziemlich eingeschränkt, was die Änderungen an der Reise angeht. Änderungen an der Route können maximal bis zum Reisebeginn vorgenommen werden. Sollte es zu einer erheblichen Änderung kommen, dann ist sogar ein kostenfreier Rücktritt von der Pauschalreise möglich.
Minderungsansprüche können geltend gemacht werden, wenn es zu einem Hafenausfall kommt und das Wetter dafür verantwortlich gemacht wird. Hier müssen natürlich immer die Einzelfälle betrachtet werden, wie schwer diese Änderung wiegt und welche Ansprüche sich daraus ergeben. In der Regel werden gerichtlich jedoch Minderungen zwischen 20 und 80 % des jeweils betroffenen Reisetags zugesagt. Höhere Gewalt bedeutet also nicht, dass Reisegäste das wirtschaftliche Risiko der Reedereien tragen müssen.
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Die Kreuzfahrt wird komplett abgesagt
Wird die Reise komplett abgesagt, dann ist der Grund dafür entscheidend. Sollte die Reise aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, ist das rechtlich zulässig und die Leistung muss nicht erbracht werden. Reisende erhalten die Gesamtkosten wieder zurück.
Wird die Reise abgebrochen, während du bereits unterwegs bist, erhältst du zunächst den anteiligen Reisepreis zurück. Zusätzlich hast du in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Umfang der Beeinträchtigung, der Aufwendung und der bereits zurückgelegten Reisezeit ab. Der Anspruch auf Entschädigung für die damit einhergehende entgangene Urlaubsfreude macht in der Regel die Hälfte des Reisepreises aus, kann manchmal jedoch sogar höher sein. Hat deine Reise beispielsweise 5000 Euro gekostet, dann kannst du also mindestens weitere 2500 Euro für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen, zusätzlich zu den 5000 Euro, die deine Reise gekostet hat. Darüber hinaus können dir weitere Schadensersatzzahlungen zustehen, wie Kosten für Flüge, die du extra für die Kreuzfahrt gebucht hast und bei denen nun Stornierungskosten anfallen. Ebenso ist es, wenn du eine Anschlussreise an deine Kreuzfahrt gebucht hast.