Hunde sind treue Begleiter, können sogar die Arbeitsleistung im Büro steigern. Wann darfst du deinen Vierbeiner zur Arbeit mitbringen?
- In Deutschland leben über 10 Millionen Hunde
- Hunde helfen Stress zu bewältigen und die Gefahr eines Burnouts zu mindern
- Firmen können Hunde im Büro verbieten
- Urteile zum Thema "Hunde und Arbeitswelt"
Laut Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) leben in Deutschland – Stand 2021 – 10,3 Millionen Hunde, aufgeteilt auf 21 Prozent der Haushalte. Die Motive, einen oder mehrere Hunde zu halten, sind vielfältig: Zucht, als Sportkamerad*in, Einsamkeit oder einfach Tierliebe. Dass Hunde Menschen auch unterstützen können, ist bekannt – zum Beispiel als Blindenhund oder als Polizist*in auf vier Pfoten. Hunde helfen aber auch, Stress zu bewältigen und Burnout vorzubeugen – also durchaus ein willkommener Ruhepol im Büro. Auch das Betriebsklima soll durch die Anwesenheit von Hunden besser sein. Doch darfst du deine Fellnase überhaupt in die Arbeit mitnehmen? Das entscheidet der Chef oder die Chefin.
Hund im Büro: Die Firma kann deinen Vierbeiner ablehnen
Du kannst nicht darauf bestehen, deinen Hund ins Büro mitnehmen zu dürfen, wie der Nürnberger Rechtsanwalt Thorsten Walther erklärt. Du musst dazu eine ausdrückliche Erlaubnis deines Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin haben. Diese*r kann die Genehmigung übrigens auch zurückziehen.
Obwohl die Firmenleitung bei der Ablehnung keinen Grund angeben muss, kann ein Hundeverbot im Büro mehrere Gründe haben: Andere Mitarbeiter*innen fühlen sich zum Beispiel gestört oder dein Hund braucht soviel Aufmerksamkeit, dass deine Arbeitsleistung beeinträchtigt sein kann. Ob für das grundsätzliche Ja oder den Widerruf: Der Chef kann sich auch gegen deinen Hund entscheiden, wenn Kolleg*innen ihre Vierbeiner mitnehmen dürfen. Einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es laut Walther nicht.
Wenn du trotz Verbot deinen Hund ins Büro mitnimmst, geht deine Zukunft im Unternehmen den üblichen Weg: Eine Abmahnung und sogar eine Kündigung können die Folge sein.
Haustier ins Büro mitnehmen: Das sagen Gerichte
Die Sache "Hund im Büro" beschäftigt sogar immer wieder Gerichte. Eine Mitarbeiterin einer Werbeagentur wollte ihren aus Russland stammenden dreibeinigen Hund in die Werbeagentur, in der sie zu dem Zeitpunkt arbeitete, mitnehmen. Die Chefin der Agentur lehnte dies ab, obwohl andere Mitarbeiter*innen auch Hunde dabei hatten. Die Begründung: Die Mitarbeiterin war als Assistentin der Geschäftsleitung im Vorzimmer tätig. Kund*innen könnten sich durch den Hund oder herumstehendes Hundefutter gestört fühlen.
Die Mitarbeiterin hat ihr Recht vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingeklagt. Ohne Erfolg: Das Gericht gab der Leiterin der Werbeagentur recht. Der Hund darf nicht in die Firma. Auch in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf scheiterte die Angestellte.