Ab Juni 2025 gelten in der EU neue Smartphone-Regeln für Hersteller - mit vielen Vorteilen für Nutzer. Was ändert sich an unseren Handys?
Neue EU-Regularien werden im Sommer wohl für Veränderungen auf dem Smartphone- und Tablet-Markt sorgen. Die sogenannte Ökodesign-Verordnung tritt ab dem 20. Juni 2025 in Kraft und soll die Lebensdauer der Geräte sowie die Nachhaltigkeit verbessern. Bereits Ende 2024 wurde in der Europäischen Union der USB-C-Anschluss als Standard für Smartphones und weitere Geräteklassen verpflichtend eingeführt - nun gibt es weitere Änderungen.
Die EU schreibt vor, dass alle neuen Smartphones, die ab dem Stichtag in der Europäischen Union auf den Markt kommen, mit dem sogenannten EPREL-Label (European Product Registry for Energy Labelling) ausgestattet sein.
Neue EU-Regeln für Smartphones: Diese Vorteile haben Nutzer ab Juni
Damit sollen Verbrauchern unter anderem Informationen über den Energieverbrauch und Umweltfreundlichkeit von Geräten gegeben und gleichzeitig die Einhaltung der EU-Vorschriften sichergestellt werden. Das EPREL-Label muss wie eine Art "Beipackzettel" in der Verpackung der Geräte enthalten sein.
Das Label enthält sieben Kategorien:
- Energieeffizienzklasse (A bis G)
- Akkulaufzeit pro Ladezyklus
- Akkuleistung nach 800 Ladezyklen
- Zuverlässigkeit bei Stürzen
- Schutz gegen Staub und Wasser (IP-Rating)
- Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen
- Zugang für professionelle Reparaturdienste
Laut den neuen Vorschriften müssen Smartphones zudem ab Juni 2025 für mindestens fünf Jahre lang Updates bekommen. Das gilt nicht nur Sicherheitsupdates, sondern auch für neue Versionen von Betriebssystemen. Die fünf Jahre beginnen aber erst ab dem Verkaufsende eines Geräts zu zählen, wodurch Verbraucher in der Regel mindestens sechs Jahre mit Updates versorgt werden. Einige Hersteller vernachlässigten bis dato jahrelange Unterstützung für ältere Smartphones und zwangen Nutzer so dazu, funktionierende Geräte früher auszutauschen. Samsung hat erst im April vier Modelle im April von der Update-Liste gestrichen.
Akkuwechsel soll einfacher werden
Zudem sind Hersteller verpflichtet, Ersatzteile für sieben Jahre ab dem Verkaufsende zu "angemessenen Preisen" anzubieten. Während die Definition von "angemessen" den Herstellern überlassen bleibt, müssen die Preislisten und Reparaturanleitungen online auf ihren Websites sein. Das soll die Bedingungen für Reparaturdienste und Konsumenten gleichermaßen verbessern, da so mehr Originalteile erhältlich sein dürften. Zu den austauschbaren Komponenten gehören Akku, Bildschirm, Kamera, Audio- und Ladeanschlüsse, mechanische Tasten, Mikrofone und Lautsprecher.
Endlich wieder eine neue EU-Verordnung. Ich konnte nicht anders, ich musste nur noch laut lachen, beim Lesen des Artikels. Natürlich gibt's wieder Ausnahmen.
Irgendwie war doch eigentlich "Bürokratieabbau" im Gespräch? Geht Bürokratieabbau so? Seltsam.
Aber jeder kann sehen u hören u bemerken, die EU-ler arbeiten tatsächlich zwischen durch. Ergebnisse? Naja, wird schon irgendwann besser werden, oder?