Nackt auf dem eigenen Balkon oder im Garten: Macht man sich damit strafbar?

1 Min
Nackt auf Balkon oder im Garten - ist das erlaubt?
In den eigenen vier Wänden darf man problemlos nackt sein. Das gilt laut Experten in der Regel auch draußen auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse - mit einigen Ausnahmen.
Nackt auf Balkon oder im Garten - ist das erlaubt?
Sebastian Gollnow/dpa

Auch im eigenen Haus und Garten ist nicht alles erlaubt. So gibt es auch hier einiges zu beachten, wenn du dich beispielsweise nackt auf dem Balkon oder im Garten bräunen möchtest.

Die Temperaturen steigen endlich wieder und die Menschen zieht es nach draußen in ihre Gärten oder auf die Balkone. Manch einer möchte sich vielleicht auch bräunen und sich dafür seiner Kleidung entledigen. 

Doch ist das Nacktsein auf Balkon oder Garten überhaupt erlaubt? 

Nackt auf Balkon oder Garten - ist das erlaubt?

In den eigenen vier Wänden darf die Kleidung nach Lust und Laune abgelegt werden. Insbesondere nacktes Schlafen gilt als sehr gesund. Laut Experten darf man auch draußen auf dem eigenen Balkon, der Terrasse oder beim Autofahren nackt sein. Doch es gibt Ausnahmen.

Ist dein Grundstück beispielsweise einsehbar, und sei es aus dem zweiten Stock, so können sich Nachbarn dadurch belästigt fühlen. Es kann dir ein Bußgeld nach Paragraf 118 drohen. Zu viel nackte Haut kann als eine "Belästigung der Allgemeinheit" gewertet werden und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Dein Grundstück ist wunderbar nach außen abgeschirmt? Auch von oben kann dein Nachbar nicht hineinsehen? Dann hast du hier schon mal keine Probleme.

Schlechte Karten haben Naturisten jedoch, wenn sich ihr Garten, ihre Terrasse oder Balkon "in der Nähe eines Spielplatzes, einer Kita, Schule oder kirchlichen Einrichtung befinden oder das Verhalten besonders auffällig ist - beziehungsweise wenn man damit gezielt provozieren möchte", erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski.

Nacktheit könne zur Kündigung führen

In einem Mehrfamilienhaus kann zu viel Nacktheit gar zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. "In der Praxis ist das allerdings eher unwahrscheinlich", sagt Walentowski. Anders sehe es schon aus, wenn man sich dabei sexuell vergnüge. "Sex auf dem Balkon kann die Wohnungskündigung zur Folge haben", warnt der Rechtsanwalt.

Auch interessant: Regeln und Vorschriften im Garten - So kommt es nicht zum Streit mit den Nachbarn

ank mit dpa