Mit erlaubnisfreien Schreckschuss, Reizstoff oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem "Kleinen Waffenschein". Bei der Benutzung von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro verhängt, der "Kleine Waffenschein" widerrufen und die Waffe eingezogen werden.
Die Stadt Nürnberg appelliert an alle Personen, die Feuerwerkskörper abbrennen, diese Verbote und die Sicherheitshinweise zum Schutz für sich selbst, umstehende Personen und Anwohner zu beachten, Verpackungen und Reste der Feuerwerkskörper sowie mitgebrachte Flaschen wieder mitzunehmen und ordentlich zu entsorgen.
Wünsche nach einem stadtweiten Feuerwerkverbot
Immer mehr Menschen in Deutschland lehnen das Silvesterfeuerwerk aufgrund der Gefahren, Belästigungen und Verschmutzungen ab und wünschen sich weitergehende Einschränkungen oder Verbote. Viele Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg wenden sich deshalb an die Stadt, weitere Verbotszonen oder ein stadtweites Feuerwerksverbot zu erlassen. Nach der derzeitigen Rechtslage können die Städte und Gemeinden das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aber nur in Bereichen mit besonderen Gefahrenlagen verbieten, zum Beispiel bei großen Menschenansammlungen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden. Außerdem können die Gemeinden in dichtbesiedelten Gemeindeteilen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verbieten, die nur eine Knallwirkung haben, nicht jedoch Feuerwerkskörper, die nur Leuchteffekte oder kombinierte Leucht- und Knalleffekte haben, was für die Mehrzahl der in Deutschland verkauften Feuerwerkskörper gilt. Ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung wäre daher nicht erklärbar, nutzlos und nicht kontrollierbar. Der Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor Brandgefahr, Lärm, Feinstaub und Abfall allgemein reicht nach der jetzigen Rechtslage für den Erlass von Feuerwerksverboten nicht aus. Die Stadt Nürnberg hat deshalb derzeit keine Möglichkeit, ein Feuerwerksverbot für Stadtteile oder die ganze Stadt zu erlassen.
Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Burg in der Silvesternacht
Um die Zufahrten zur Burg in der Silvesternacht für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind die Zufahrten zu folgenden Straßen von 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Dazu werden an den Zufahrten Durchfahrtssperren aufgestellt. Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls von 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.
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