Geld zurück für Amazon Prime-Nutzer? Verbraucherzentrale gibt sich kämpferisch

Zuschauer zahlen für Pay-TV, um sich Reklame zu ersparen. Amazon jedoch schickt Prime-Video-Kunden trotzdem Werbespots auf die Bildschirme. Eine Sammelklage droht zunächst einmal zu scheitern.

Update vom 20.05.2026: Sammelklage gegen Amazon - Kläger gehen von Scheitern aus

Eine Sammelklage von bislang 220.000 deutschen Verbrauchern gegen die Werbemaßnahmen beim Streamingdienst Amazon Prime droht in der ersten Instanz zu scheitern. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat  während der Verhandlung am Dienstag (19. Mai 2026) in München erhebliche Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage geäußert, berichtete die Verbraucherzentrale Sachsen, die die Sammelklage gebündelt und vor Gericht gebracht hatte, nach der mündlichen Verhandlung.

Ein Gerichtssprecher erklärte, dass die am 17. Juli zu verkündende Entscheidung offen sei. Es bestünden Zweifel, ob Amazon tatsächlich in den Nutzungsbedingungen Werbefreiheit zugesichert habe. Die vom Kläger angeführten Klauseln sehe das Gericht nicht so eindeutig wie die Kläger.

"Sollte das Gericht die geäußerte Rechtsauffassung auch im Urteil beibehalten, werden wir in jedem Fall den Weg zum Bundesgerichtshof gehen", kündigte der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Sachsen, Andreas Eichhorst, an. "Entscheidend ist, was am Ende herauskommt."

Eine erste Klage hat Amazon bereits verloren

Im Wesentlichen kritisiert die Verbraucherzentrale, dass der Online-Gigant seinen ursprünglich werbefrei angebotenen Streamingdienst mit Werbeeinblendungen versehen hat. Kunden wurden vor die Wahl gestellt, zum gleichen Preis mit Werbung weiterzusehen oder einen Aufpreis für einen weiterhin werbefreien Streamingdienst zu zahlen. Darin sah die Verbraucherzentrale eine unzulässige nachträgliche Verschlechterung der Vertragsbedingungen.

In einem vorangegangenen ersten Verfahren hatte das Landgericht München I den Zusatzbetrag für die Werbefreiheit im Dezember für unrechtmäßig erklärt - dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Der Sachverhalt: Amazon hatte Anfang 2024 die Prime-Video-Kunden per E-Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung ausgestrahlt würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte monatlich 2,99 Euro mehr zahlen. Das Landgericht sah in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.

Amazon weist Vorwürfe zurück

Dieses erste Verfahren war eine vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereichte Unterlassungsklage. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Amazon somit die Zusatzgebühr für Werbefreiheit nicht mehr erheben.

Amazon hatte die Vorwürfe der Verbraucherzentralen zurückgewiesen und betont, die Kunden im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über die Einführung von Werbung bei Prime Video informiert zu haben.

Die nun vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängige zweite Klage betrifft zwar das gleiche Thema, hat jedoch ansonsten nichts mit dem ersten Verfahren zu tun. Kläger im zweiten Fall ist die Verbraucherzentrale Sachsen, nun geht es um mögliche Schadenersatzansprüche gegen Amazon. Nutzer, die sich benachteiligt fühlen, können sich noch bis zum 9. Juni der Sammelklage anschließen.

220.000 Nutzer an Sammelklage beteiligt

Grundlage ist das sogenannte Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Dieses basiert auf einer EU-Richtlinie, die Sammelklagen nach US-Vorbild auch in Deutschland ermöglicht. Laut Verbraucherzentrale Sachsen haben sich der Klage gegen Amazon bisher knapp 220.000 Menschen angeschlossen. Beide Klagen werden in München verhandelt, da die deutschen Amazon-Geschäfte von München aus geleitet werden.

Ursprungsmeldung vom 26.10.2024: "Klare Täuschung" - bekommen Amazon-Prime-Nutzer nun Geld zurück?

Tausende Nutzer des abopflichtigen Amazon-Streamingdienstes Prime Video könnten Geld zurückbekommen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen den Anbieter eingereicht, da die Prime Video-Kunden im Basis Abo seit 2024 beim Streamen von Filmen und Serien Werbung sehen. Wer die Werbung nicht sehen will, muss rund drei Euro für diese Zusatzoption zahlen. 

Amazon habe die Änderungen im Vorfeld per Mail angekündigt, aber ohne die Zustimmung der Abonnenten durchgesetzt, kritisiert die Verbraucherzentrale. Die einzige Widerspruchsmöglichkeit zur weiteren Nutzung des werbefreien Angebots sei für die Prime Video-Kunden demnach der Abschluss des Zusatz-Abos gewesen. Laut der Verbraucherzentrale handele es sich damit um "eine klare Täuschung" der Nutzer. Diese würden für einen Service zahlen, der ihnen nicht in vollem Umfang angeboten werde.

"Amazon darf seine Prime-Video-Kunden nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Das ist eine Missachtung von Verbraucherrecht", sagt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Werbung trotz Abo bei Prime Video - Sammelklage soll für Rückerstattung sorgen

Den Angaben des sächsischen Vereins zufolge haben sich bisher rund 61.000 Verbraucher der Sammelklage angeschlossen. Ob die Nutzer ein Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben, sei für die Klage unerheblich. Ziel der Sammelklage sei es, für alle Prime-Kunden eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen zu erwirken - rund 36 Euro könnten die Nutzer für ein Jahr zurückbekommen. Sollte sich das Verfahren durch die Klage über mehrere Jahre ziehen, ist auch eine größere Summe möglich.

Der Streaming-Dienst Prime Video ist Teil eines Abos, mit dem Nutzer zum Beispiel auch bei Amazon Waren bestellen können und dafür dann die Lieferkosten entfallen. Darüber hinaus bietet Amazon auch einen kostenlosen Streaming-Dienst (Amazon Freevee) an, der mit Werbung finanziert wird.

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Vorschaubild: © Lino Mirgeler/dpa