Im Jahr 2024 werden die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben angehoben. Manche Arbeitnehmer haben dadurch weniger Netto auf dem Konto.
Das sind schon mal schlechte Aussichten fürs neue Jahr: 2024 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben. Für einige Arbeitnehmer bedeutet das: Am Ende des Monats könnte weniger Nettogehalt auf dem Konto landen als bisher. Bei den aktuellen Berechnungen gibt es teils deutliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dafür einen Entwurf erarbeitet: Dieser sieht vor, dass die aktuellen Bemessungsgrenzen im neuen Jahr angehoben werden sollen. Die Grenzen geben an, wie hoch der Bruttolohn sein muss, damit darauf Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Das Ministerium unterteilt dabei in Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
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Grenzen für Sozialabgaben werden 2024 angehoben: Diese Rolle spielt der Bruttolohn
Diese Logik steckt hinter den Grenzen: Bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze, also einem Bruttoeinkommen, werden Beiträge berechnet. Das Einkommen, das über diese Grenze hinausgeht, wird nicht weiter berücksichtigt. Das heißt, es werden hier keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erhoben. Da die Grenzen nun angehoben werden, fallen mehr Arbeitnehmer in die Sparten. "Besserverdienende würden zudem mit der Zeit aus der Sozialversicherung herauswachsen. Ihr Beitrag würde im Vergleich zu ihrem Einkommen immer kleiner werden", erklärt die Bundesregierung dazu.
Im Entwurf werden folgende neue, monatliche Grenzen genannt, die ab 2024 gelten sollen:
- Sozialversicherung: 3535 Euro (West), 3465 Euro (Ost)
- Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: 5175 Euro (West und Ost); Stand von 2023: 4987,50 Euro
- Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung: 5775 Euro (West und Ost); Stand von 2023: 5550 Euro
- allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung: 7550 (West), 7450 (Ost); Stand von 2023: 7300 und 7100 Euro
- knappschaftliche Rentenversicherung: 9300 Euro (West), 9200 (Ost); Stand von 2023: 8950 und 8750 Euro
Wichtig für den Punkt Krankenversicherung ist auch das jährliche Einkommen: Bisher musste man im Jahr mehr als 66.600 brutto verdienen, um sich privat versichern zu können. Die neue Versicherungspflichtgrenze liegt aber bei 69.300 Euro. Beamte und Selbstständige sind davon ausgenommen.
Die Grenzen werden jährlich an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst. Den Zweck dahinter erklärt die Bundesregierung folgendermaßen: "Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt." Wenn die Löhne steigen, aber es keine Anpassung gäbe, würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung "im Verhältnis geringere Renten bekommen".