Von der Steuer lässt sich vieles absetzen - auch die Gartenarbeit. Ob du stolzer Besitzer eines Eigenheims bist oder zur Miete wohnst: So kannst du deine Gartenarbeit clever von der Steuer absetzen.
- So viel kannst du mit Gartenarbeit bei der Steuer sparen
- Diese Kosten sind absetzbar
- Unterschied zwischen Handwerksleistung und haushaltsnaher Dienstleistung
Du musst kein großes Haus mit Garten besitzen, um Gartenarbeit von der Steuer absetzen zu können. Auch als Mieter*in kannst du hier unter bestimmten Voraussetzungen profitieren. Als steuerlich getrennt veranlagtes Paar stehen die Steuerermäßigungen jeweils hälftig zu. In Summe können dabei maximal 5200 Euro steuermindernd angerechnet werden. Hierbei ist nach Handwerksleistungen (20 Prozent von maximal 6000 Euro = 1200 Euro) und haushaltsnahen Dienstleistungen (20 Prozent von maximal 20.000 Euro = 4000 Euro) zu unterscheiden.
Gartenarbeit: Diese Kosten kannst du von der Steuer absetzen
Grundsätzlich ist es egal, ob du deinen (bestehenden) Garten neu anlegst oder nur umgestaltest.
Es gibt jedoch einige wichtige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit du die Kosten steuerlich geltend machen kannst:
- Der Garten muss zu einem Haus gehören, das du selbst bewohnst. Eingeschlossen sind auch Ferienhäuser, die also nicht ganzjährig genutzt werden. Zweit-, Ferien- oder Wochenendwohnungen, die im europäischen Ausland liegen, sind sogar laut Bundesfinanzministeriums ausdrücklich begünstigt - wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet ist.
- Wenn du ein Haus vermietest (ohne es selbst zu bewohnen), kannst du die Kosten nicht als Handwerksleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Jedoch ist es möglich, die Ausgaben für die Gestaltung und Pflege des Gartens als Werbungskosten (zwecks Erzielung von Miete oder Pacht) abzusetzen.
- Baust du ein neues Haus und planst z.B. einen Wintergarten, der zusammen mit dem Neubau entsteht, sind diese Kosten nicht anzusetzen. Allerdings hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2011 ein Urteil gesprochen, nach dem für die Erstanlage eines Gartens, im größeren Umfang notwendige Erdarbeiten doch steuerlich geltend gemacht werden können.
- Zu den Kosten, die absetzbar sind, zählen in erster Linie die Arbeits- und Fahrtkosten. Ebenso können die Kosten für den Einsatz von Maschinen angegeben werden. Verbrauchsmittel wie bspw. Folien, Schmier- oder auch Reinigungsmittel sowie Entsorgungskosten (Entsorgung von Baumschnitt oder Erdaushebungen) sind auch absetzbar.
- Es empfiehlt sich, die für den Garten steuerlich geltend zu machenden Kosten per Überweisung und nicht in bar zu bezahlen. Im Zweifel verlangt das Finanzamt Belege und präferiert Angaben, die nachweislich von deinem Konto abgebucht wurden. Auf alle Fälle müssen Lohn- und Materialkosten auf den Rechnungen getrennt ausgewiesen sein und Mehrwertsteuer enthalten. Diese Unterlagen musst du mindestens zwei Jahre aufbewahren. Bei Summen bis 100 Euro reicht üblicherweise eine Quittung aus.
- Übrigens: Die Kosten für die Besorgung deiner Pflanzen und der nötigen Erde sowie etwaiges Baumaterial, zum Beispiel Begrenzungen, sind ausgeschlossen. Auch wenn du selbst deine Hecke schneidest und den Gartenabfall kostenpflichtig entsorgen möchtest, kannst du dies nicht in deiner Steuererklärung angeben. Zudem werden Aufwendungen für Gutachten (Boden- oder Baugutachten) in der Regel nicht anerkannt.
Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleistung und Handwerksleistung
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören generell solche Arbeiten, die auch Mitglieder deines Haushalts übernehmen könnten. Beauftragst du dafür eine Firma (kann auch ein Solo-Selbstständiger sein; wichtig ist eine Gewerbeanmeldung und eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung), kannst du Aufwendungen in Höhe von maximal 4000 Euro pro Jahr steuermindernd ansetzen. Diese Kosten senken übrigens nicht dein zu versteuerndes Einkommen (also deinen persönlichen Grenzsteuersatz), sondern mindern direkt deine Steuerschuld.
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Die haushaltsnahen Arbeiten müssen in deiner Wohnung, deinem Haus oder eben auf dem dazu gehörenden Grundstück (also beispielsweise dem Garten) ausgeführt werden. Mit Blick auf Gartenarbeit werden hier z.B. anerkannt, ständig anfallende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten (Rasenmähen, Heckenschneiden, Schädlingsbekämpfung, Kehrarbeiten und Winterdienst auf Gehwegen)