- Erhebliche Sonderausgaben aufgrund der Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner oder teure Kinderbetreuungskosten durch die Unterbringung in einer Privatschule.
- Hohe außergewöhnliche Belastungen, welche die Eigenbelastung übersteigen, aufgrund von Krankheit, Pflege oder Heimunterbringung.
- Arbeitnehmer, die mit ihren Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro um mindestens 600 Euro übertreffen. Pendeln, Dienstreisen und ein doppelter Haushalt sind oft die Gründe.
- Immobilienbesitzer können Verluste aus der Vermietung, energetische Sanierung oder Handwerkerkosten angeben.
- Auch Mieter können sich die Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen, wie einer Zugehfrau, eintragen lassen. Für diese Ausgaben ist laut Lohi kein Mindestbetrag erforderlich.
Wie viel Geld kann eine Lohnsteuerermäßigung im Dezember bringen?
Zum Jahresende ist der Lohnsteuerfreibetrag besonders lukrativ. Denn der Arbeitgeber den Freibetrag für das gesamte Jahr auf einen Schlag ab. Somit fällt das Netto deutlich höher aus als sonst. Andernfalls verteilt sich der Effekt des Freibetrags über mehrere Monate.
Lohi-Pressereferentin Nicole Janisch lieferte der Mediengruppe Bayern ein exklusives Rechenbeispiel:
- Eine verheiratete Person in Steuerklasse 3, katholisch in Bamberg lebend, hat ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro.
- Das Weihnachtsgeld beträgt einmalig 2.000 Euro.
- Die Person arbeitet 220 Tage im Jahr 2026 und hat einen einfachen Weg zur Arbeit von 35 km.
- Die jährliche Entfernungspauschale beträgt somit 2.926 Euro.
- Damit liegt die Person über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro.
- Dieser Werbungskostenüberhang von 1.696 Euro kann nun als Lohnsteuerermäßigung für das gesamte Jahr eingetragen werden.
Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben bleiben laut Lohi-Berechnung vom regulären Gehalt netto 2.954,91 Euro übrig.
Mit dem Weihnachtsgeld zusammen landen 4.119,07 Euro auf dem Gehaltskonto.
Jetzt kommt der Lohnsteuerfreibetrag ins Spiel:
- Wird der Lohnsteuerfreibetrag zusammen mit dem Weihnachtsgeld berücksichtigt, beträgt das Netto 4.782,00 Euro - das macht ein 662,93 Euro mehr am Konto.
- Bekäme die Person kein Weihnachtsgeld, wären es durch den Lohnsteuerfreibetrag immerhin noch 3.188 Euro statt 2954,91 Euro - also 233, 09 Euro mehr netto.
Durch den Freibetrag in Höhe von 1.696 Euro werden in diesem Beispiel für den Abrechnungsmonat 0 Euro Steuern fällig. Nur Sozialabgaben. "Das ist schon eine ordentliche Finanzspritze zum Jahresende, wenn zum Beispiel auch die Versicherungsprämien anfallen", fasst es die Lohi-Pressereferentin zusammen. Allein vom Weihnachtsgeld bleiben ihr zufolge durch den Freibetrag 429,84 Euro mehr übrig.
Wie kann ich den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen?
Der Antrag kann nach Lohi-Angaben mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ beim Finanzamt oder online über Elster gestellt werden. Je nach Art der Kosten sind die entsprechenden Anlagen hinzuzufügen. Wer direkt ins Finanzamt gehen möchte: Seit September 2026 braucht man im Servicezentrum einen Termin.
Bis wann muss die Lohnsteuerermäßigung beantragt werden?
Für mehr netto vom Weihnachtsgeld noch in diesem Jahr muss der Antrag vor dem 30. November 2026 beim Finanzamt eingegangen sein. "Sicherer ist es aber, ihn bereits früher im November abzugeben", heißt es von Seiten der Lohi. Zudem solle der Arbeitgeber am besten ebenfalls informiert werden, damit die Änderung auch sicher noch in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird.
Dieser Steuerbooster gilt laut Lohi von Haus aus nur für ein Kalenderjahr. Er kann also jährlich in vollem Umfang zum Jahresende genutzt werden.
Was ist der Nachteil der Lohnsteuerermäßigung?
"Vorsicht, wer ein zusätzliches Kreuz im Formular setzt, kann ihn auf zwei Jahre verlängern. Allerdings wird der Lohnsteuerabzug ab Januar gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt und somit springen im zweiten Jahr monatlich nur kleinere Beträge raus", heißt es dazu von der Lohi. Wer also lieber im Dezember einen größeren Betrag auf dem Konto hat, sollte das zweite Kreuz nicht setzen. Warum man besser einen Notgroschen auf der Seite hat, um für unerwartete Ausgaben gewappnet zu sein, haben wir in diesem Ratgeber-Artikel zusammengefasst.
Der finanzielle Vorteil zu Weihnachten oder unterm Jahr ziehe zudem die verbindliche Abgabe einer Steuererklärung nach sich. Dort könne dann laut Lohi selten noch mit einer Steuererstattung für das entsprechende Jahr gerechnet werden - da dieses Geld nun schon früher ausgezahlt wurde. Denn generell mehr netto gibt's auch mit der Lohnsteuerermäßigung leider nicht.
Wie sich zum Jahresende sonst noch Geld sparen lässt
Laufende Kosten wie Strom, Gas, Mobilfunk oder Krankenversicherung werden oft übersehen. Viele akzeptieren die monatlichen Belastungen, ohne zu prüfen, ob sich durch einen Vergleich oder Wechsel Einsparungen erzielen lassen. Die letzten Wochen des Jahres sind daher eine gute Gelegenheit, einmal kritisch Bilanz zu ziehen.
Wer seine regelmäßigen Ausgaben überprüft, kann schnell mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Besonders lohnenswert ist es, Verträge ins Auge zu fassen, bei denen ein Anbieterwechsel unkompliziert ist, oder Abonnements zu kündigen, die selten oder gar nicht mehr genutzt werden.
Mehr dazu haben wir in diesem Ratgeber-Artikel zusammengefasst. In einem realistischen Rechenbeispiel unserer Redaktion waren es sogar rund 1500 Euro, die ein Haushalt aufs Jahr sparen kann, ohne sich stark einschränken zu müssen.
Vorschaubild: © Christoph Eberle