Lastschrift stoppen: Was viele beim Widerruf nicht beachten

Ein SEPA-Lastschriftmandat lässt sich jederzeit widerrufen. Am sichersten ist ein schriftlicher Widerruf mit eindeutigem Nachweis, dass er beim Empfänger angekommen ist.

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erlaubst du einem Unternehmen, fällige Beträge von deinem Konto einzuziehen. Möchtest du diese Erlaubnis beenden, solltest du das Mandat schriftlich widerrufen und den Zugang des Schreibens beim Empfänger dokumentieren. Der Widerruf stoppt künftige Lastschriften, beendet aber weder den zugrunde liegenden Vertrag noch bereits bestehende Forderungen.

Warum solltest du das Lastschriftmandat schriftlich widerrufen?

Das Gesetz schreibt für den Widerruf eines SEPA-Basislastschriftmandats nicht generell einen Brief auf Papier vor. Nach Paragraf 675j BGB kann die Zustimmung zu künftigen Zahlungsvorgängen widerrufen werden, wobei auch die vereinbarten Bedingungen der Bank zu beachten sind. Ein unterschriebenes Schreiben ist der sicherste Weg, weil sich Inhalt, Datum und Absender später leichter nachweisen lassen.

Verbraucherschützer empfehlen folgendes Vorgehen: Adressiere den Brief zunächst an den Zahlungsempfänger, also etwa den Energieversorger, Verein oder Mobilfunkanbieter. Die BaFin empfiehlt, zusätzlich die eigene Bank über den Widerruf zu informieren. Erkundige dich dort, ob sie ein eigenes Formular, eine Filialabgabe oder einen bestimmten Weg im Online-Banking vorsieht.

Für den Nachweis bietet sich ein Einwurf-Einschreiben an. Bewahre eine Kopie des unterschriebenen Briefs zusammen mit dem Einlieferungs- oder Empfangsbeleg auf. Eine normale E-Mail oder Nachricht im Kundenportal kann zwar ausreichen, wenn der Empfänger diesen Weg akzeptiert, lässt sich im Streitfall aber nicht immer genauso eindeutig belegen.

Welche Angaben gehören in das Widerrufsschreiben?

Der Brief sollte deinen vollständigen Namen, deine Anschrift und die Daten des Zahlungsempfängers enthalten. Nenne außerdem deine IBAN sowie die Kunden-, Mitglieds- oder Vertragsnummer, damit das Unternehmen den Widerruf eindeutig zuordnen kann. Hast du die Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer zur Hand, solltest du diese ebenfalls aufnehmen.

Die eigentliche Erklärung kann kurz und eindeutig formuliert sein: "Hiermit widerrufe ich das von mir erteilte SEPA-Lastschriftmandat mit sofortiger Wirkung." Soll der Widerruf erst zu einem späteren Termin gelten, nennst du stattdessen das gewünschte Datum. Einen Grund musst du nicht angeben, solltest aber ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung bitten.

Unterschreibe das Schreiben eigenhändig und setze Ort und Datum darunter. Eine Formulierung wie "Bitte nehmen Sie ab dem genannten Zeitpunkt keine weiteren Abbuchungen von meinem Konto vor" unterstreicht dein konkretes Anliegen. Kontrolliere anschließend deine Kontoumsätze, da sich ein bereits vorbereiteter Einzug zeitlich mit dem Widerruf überschneiden kann. Wer sein Konto ohnehin regelmäßig im Blick behält, ist klar im Vorteil: Kriminelle nutzen gefälschte Zahlungsaufforderungen und unberechtigte Abbuchungen gezielt aus, wenn Kontoinhaber ihre Umsätze nur selten prüfen – Banken warnen ausdrücklich davor, Kontobewegungen zu vernachlässigen.

Was gilt für bevorstehende und bereits erfolgte Lastschriften?

Möchtest du eine konkret angekündigte Abbuchung stoppen, solltest du dich zusätzlich direkt an deine Bank wenden. Nach Paragraf 675p BGB muss der Widerruf grundsätzlich spätestens bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Fälligkeitstag eingehen. Verlass dich bei einer unmittelbar bevorstehenden Lastschrift deshalb nicht nur auf die Postzustellung an das Unternehmen.

Eine bereits gebuchte SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung über deine Bank zurückgeben. Bestand kein gültiges Mandat oder wurde es vor dem Einzug wirksam widerrufen, kann die nicht autorisierte Lastschrift nach Angaben der Deutschen Bundesbank noch bis zu 13 Monate nach der Kontobelastung beanstandet werden. Für autorisierte SEPA-Firmenlastschriften gilt das achtwöchige Rückgaberecht dagegen nicht.

Der Widerruf des Mandats wirkt sich nicht auf die Zahlungspflicht aus einem weiterlaufenden Vertrag aus. Beiträge, Rechnungen oder Abschläge musst du anschließend selbst überweisen oder per Dauerauftrag bezahlen. Für die Vertragsbeendigung ist eine gesonderte Kündigung erforderlich. Holst du eine berechtigte Lastschrift zurück, kann das Unternehmen den Betrag erneut verlangen und gegebenenfalls nachweisbare Rücklastschriftkosten berechnen. Ein bewusster Umgang mit den eigenen Finanzen und Ausgaben hilft dabei, den Überblick zu behalten und unnötige Kosten durch Rücklastschriften oder versäumte Zahlungsfristen zu vermeiden.

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