Für Pflegebedürftige gelten ebenfalls Ausnahmen, doch ein Pflegegrad allein genügt nicht. Als Befreiungsgründe kommen etwa Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz infrage. Wer in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz lebt und Landespflegegeld bezieht, kann sich ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Mit dem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim entfällt die Beitragspflicht für die bisherige Wohnung. Bewohnerinnen und Bewohner einer solchen Einrichtung können sich beim Beitragsservice vollständig abmelden. Eine aktuelle Übersicht erläutert die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente und ihre Beantragung. Sie erklärt außerdem den Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung sowie die dafür nötigen Nachweise.
Härtefall beim Rundfunkbeitrag: Voraussetzungen für eine Befreiung
In besonderen Fällen kann eine Härtefallbefreiung auch ohne laufenden Bezug einer Sozialleistung möglich sein. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. In Betracht kommen insbesondere diese Fälle:
- Das Einkommen liegt weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro über der maßgeblichen Bedarfsgrenze.
- Eine Person verzichtet auf Sozialleistungen, obwohl grundsätzlich ein Anspruch darauf bestünde.
- Studierende erhalten kein BAföG, weil sie von der Förderung ausgeschlossen sind, etwa während eines Zweitstudiums.
Ein Härtefall wird nicht automatisch anerkannt. Die Gründe müssen belegt und vom Beitragsservice geprüft werden. Wer lediglich Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld erhält, sollte diese Leistungen nicht mit einem Befreiungsbescheid gleichsetzen.
Für eine Befreiung ist ein Antrag beim Beitragsservice erforderlich. Das Formular für Befreiung oder Ermäßigung kann online ausgefüllt oder ausgedruckt und per Post eingereicht werden. In manchen Städten ist es zudem bei Behörden wie dem Jobcenter oder dem Amt für Ausbildungsförderung erhältlich.
Zum Antrag gehören neben dem Formular passende Nachweise für den Befreiungsgrund. Wichtig ist, ausschließlich Kopien einzureichen und keine Originaldokumente zu versenden. Die Postanschrift lautet: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Vor dem Absenden lohnt sich ein kurzer Check der Unterlagen:
- Das Formular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sofern es postalisch eingereicht wird.
- Der Bewilligungsbescheid oder ein anderer geeigneter Nachweis liegt als Kopie bei.
- Die Unterlagen werden an den Beitragsservice in Köln gesendet; Originale bleiben bei der antragstellenden Person.
Nach der Prüfung erhalten Antragstellende eine schriftliche Bestätigung. Eine Befreiung kann unter Umständen bis zu drei Jahre rückwirkend berücksichtigt werden. Wer in diesem Zeitraum ohne rechtliche Grundlage gezahlt hat, kann Beiträge zurückfordern; dafür sind Kopien des Bewilligungsbescheids und Zahlungsnachweise einzureichen. So funktioniert die rückwirkende Befreiung und Erstattung.
Rundfunkbeitrag in WG und Familie: Wer zahlt pro Wohnung?
Grundsätzlich wird der Rundfunkbeitrag je Wohnung erhoben. Eine bewilligte Befreiung kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf weitere Personen im Haushalt erstrecken, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden. Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die mit der befreiten Person zusammenwohnen, sind in der Regel ebenfalls ausgenommen.
Dabei gilt: Eine Befreiung für eine Person bedeutet nicht in jedem Fall, dass alle Mitbewohner automatisch von der Zahlungspflicht frei sind.
Ist eine weitere Person im Haushalt beitragspflichtig, bleibt der Beitrag für die Wohnung grundsätzlich zu entrichten. In Wohngemeinschaften sollte deshalb geprüft werden, auf wen der Befreiungsbescheid ausgestellt ist und welche Haushaltsmitglieder er umfasst.
Rundfunkbeitrag nicht bezahlt: Folgen von Mahnung bis Vollstreckung
Bleibt eine Zahlung aus und wird keine Befreiung beantragt, müssen Beitragspflichtige mit Mahnungen und zusätzlichen Kosten rechnen. Nach mehreren Zahlungsaufforderungen kann der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid erlassen, der vollstreckt werden kann.
Im Vollstreckungsverfahren können offene Beiträge zwangsweise eingezogen werden, zum Beispiel durch eine Kontopfändung. Eine Erzwingungshaft ist bei Beitragsschulden kein unmittelbarer Automatismus, kann aber in seltenen Fällen im Zusammenhang mit einer verweigerten Vermögensauskunft eine Rolle spielen. Zahlungsaufforderungen sollten deshalb nicht ignoriert werden.
Wer den eigenen Beitragsstand vor einer Zahlung oder Mahnung prüfen möchte, kann sich über eine neue Online-Abfrage informieren. Ein aktueller Überblick erläutert, wie sich Kontostand und Zahlungstermine prüfen lassen: Rundfunkbeitrag online abfragen.
Bei Unsicherheit über einen möglichen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung sollten die Voraussetzungen geprüft und der Beitragsservice kontaktiert werden. Ein unbegründeter Antrag hebt die Zahlungspflicht nicht auf; bei einem bewilligten Antrag kann sich die finanzielle Belastung dagegen deutlich verringern.
Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien lassen: Voraussetzungen
Neben den Befreiungen wegen Sozialleistungen gibt es eine weitere Ausnahme für eine Nebenwohnung. Wer selbst den Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung zahlt, kann auf Antrag von der Beitragspflicht für die eigene Nebenwohnung befreit werden. Das gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch, wenn der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner den Beitrag für die gemeinsame Hauptwohnung entrichtet.
Automatisch erfolgt die Befreiung nicht. Dem Antrag müssen Nachweise beiliegen, aus denen Haupt- und Nebenwohnung hervorgehen, etwa eine Meldebescheinigung. Dafür steht ein eigenes Formular für die Befreiung einer Nebenwohnung bereit. Die Befreiung gilt grundsätzlich nur für die antragstellende Person.
Rundfunkbeitrag 2027: Empfehlung für eine Erhöhung auf 18,64 Euro
Bis Ende 2026 liegt der Rundfunkbeitrag voraussichtlich bei 18,36 Euro im Monat. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat eine Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 empfohlen. Das wären 28 Cent mehr pro Monat und die erste Anpassung seit mehreren Jahren.
Über eine tatsächliche Erhöhung müssen die Bundesländer entscheiden: Bis Ende 2026 haben sie Zeit, die Empfehlung in einem Staatsvertrag festzuhalten. Eine Umsetzung setzt die Zustimmung aller 16 Ministerpräsidenten und anschließend der Landtage voraus. Wer bereits befreit ist, bleibt auch bei einer späteren Anhebung ausgenommen, sofern die persönlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Mehr zur geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2027.
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