Du musst auch entscheiden, wo du das Geld verwahrst. Unter dem Kopfkissen, unter der Matratze, in der Keksdose und Bücher sind beliebte häusliche Orte für Bargeld. Viele sind der Meinung: Hier ist mein schwer verdientes Geld sicherer als bei der Bank oder Sparkasse. Das stimmt so jedenfalls nicht: Die Profis unter den Einbrechern kennen auch diese Verstecke.
Zu viel Geld auf der Bank ist riskant
Wer es schafft, richtig viel Geld bei der Bank oder Sparkasse anzusammeln, der muss die 100.000-Euro-Grenze beachten. Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) garantiert in § 8, dass der Betrag jedes Sparers bis zu einer Höhe von 100.000 Euro im Insolvenzfall oder bei einer anderen Schieflage der Bank abgesichert ist.
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Für Geld auf dem Konto gilt zwar keine Obergrenze, aber abgesichert sind maximal 100.000 Euro. Wenn du diesen Betrag überschreitest, droht dir ein Ausfall, also der Verlust des Geldes. Voraussetzung ist, dass die Bank Insolvenz anmeldet. Das gab es bereits mehrfach. Du muss also darauf achten, wie viel Geld du ansparst und eventuell umschichten.
Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Giro-, Tagesgeld- oder das Festgeldkonto beträgt also grundsätzlich maximal 100.000 Euro. Diese Sicherungsgrenze gilt pro Kunde und Bank, nicht pro Konto. Bei Gemeinschaftskonten hat jeder Kontoinhaber bzw. jede Kontoinhaberin einen separaten Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Ehepaar oder Lebenspartnerschaft verdoppelt sich der Maximalbetrag auf 200.000 Euro. Geschützt sind nicht nur Einlagen in Euro oder sonstigen Währungen der EU-Mitgliedstaaten, sondern in sämtlichen Währungen, wie beispielsweise US-Dollar oder Schweizer Franken.
Wie kommst du bei einer Bankenpleite an dein Geld?
Wie funktioniert der Einlagensicherungsfonds konkret? Kommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu dem Ergebnis, dass für die Bank keine Chance besteht, die Geschäfte fortzuführen, oder dauert das Moratorium (Zeitraum für den Weg aus der Bankenkrise) bereits sechs Wochen, stellt sie den sogenannten Entschädigungsfall fest. Erst dann kann der Einlagensicherungsfonds seine Tätigkeit aufnehmen und damit beginnen, dich als Kunde zu entschädigen. Dazu schreibt der Fond jeden Kunden an und wird ihn dann entschädigen.
Informationen dazu, welche Bank der jeweiligen Sicherungseinrichtung angehört und in welcher Höhe deine Gelder, Forderungen und Verträge dort abgesichert sind, findest du auf den Internetseiten der unterschiedlichen Sicherungssysteme. Die Sparkassen, Volksbanken und Universalbanken haben unterschiedliche Fonds.
Banken und Wertpapierhandelsunternehmen sind außerdem gesetzlich dazu verpflichtet, im Preisaushang über die Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung zu informieren. In der Regel findest du hierzu auch Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bist du Neukunde, muss deine Bank dich schriftlich über die Höhe und den Umfang des Einlagenschutzes informieren. Gleiches gilt, wenn eine Bank aus einem Einlagensicherungssystem ausscheidet.