Viele Rentner könnten deutlich mehr Geld zur Verfügung haben, denn ein spezieller Freibetrag bleibt oft ungenutzt. Erfahre, um welchen Zuschuss es geht.
Es gibt einen staatlichen Zuschuss, der speziell für Rentner mit langjähriger Berufstätigkeit angedacht ist. Dieser wird jedoch nur von einem Bruchteil der Berechtigten in Anspruch genommen. Wir verraten dir, was dahintersteckt und wofür du den Rentenfreibetrag nutzen kannst.
Was steckt hinter dem Rentenfreibetrag?
Der Rentenfreibetrag ist eine Sozialleistung, die 2021 zusammen mit der Grundrente eingeführt wurde. Ziel ist, dass Rentner, die viele Jahre gearbeitet haben, einen finanziellen Vorteil bei der Grundsicherung und der Erwerbsminderung, bei der es im Juli 2024 Änderungen gab, erhalten.
Grundsätzlich richtet sich der Freibetrag an alle Bezieher der Grundsicherung, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Zu diesen Zeiten zählen klassische Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung sowie anerkannte Kindererziehungszeiten und bestimmte Ersatzzeiten wie die Pflege von Angehörigen.
Gleichzeitig darf das Sparguthaben oder ein sonstiges verwertbares Vermögen nicht 10.000 Euro übersteigen. Der Freibetrag sorgt dann dafür, dass ein Teil der Rente nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Der anrechenbare Teil beläuft sich in den meisten Fällen auf 281,50 Euro im Monat. selbst Senioren, zum Beispiel mit einer Bruttorente von 1600 Euro oder mehr, unter Umständen einen Anspruch auf den Zuschuss haben können, sofern die sonstigen Lebenshaltungskosten, vor allem die Miete, hoch sind.
Wie funktioniert der Freibetrag?
Am besten lässt sich die Wirkung des Freibetrags an einem Beispiel verdeutlichen: Stell dir einen alleinstehenden Rentner in einer Stadt mit hohen Mietkosten vor, zum Beispiel in München. Dieser Rentner bezieht eine Bruttorente von 1800 Euro .
Nach den Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung bleiben noch rund 1580 Euro . Zieht man jetzt die Warmmiete von 835 Euro ab, bleiben noch 745 Euro zum Leben. Ohne den Freibetrag liegt der Betrag über dem Satz für die Grundsicherung.