Steigende Beiträge, kaum Entlastungen. Das Leben zahlreicher Menschen wird auch im Alter nicht einfacher.
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Von rund 40 Millionen aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind gut 32 Millionen gesetzlich rentenversichert.
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Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, sollte auf eine private oder betriebliche Altersvorsorge achten.
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Bei einem Rentenbeginn 2022 müssen bereits 82 Prozent der Rentenzahlung versteuert werden.
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Der demografische Wandel ist in Deutschland bereits angekommen.
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Endlich ist es so weit, der lang ersehnte Tag ist da, die verdiente Rente beginnt. Doch viele Rentner*innen fragen sich zu Recht, ob ihre Rente überhaupt zum Leben ausreicht und welche Abgaben hinzukommen.
Rentenarten und Berechnung der Altersrente
Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner*innen
Sozialbeiträge für Rentner*innen
Rente und Steuern
Fazit
Endlich kein Arbeitsdruck mehr, endlich keine Steuern oder andere Abgaben mehr bezahlen. Viele Personen im Ruhestand sehen gerade zu Beginn des Renteneintritts dieser Zeit optimistisch entgegen. Häufig werden sie jedoch enttäuscht, denn die wohl verdiente Rente erscheint nach einiger Zeit gar nicht mehr so rosig. Weiter kommt es darauf an, was für eine Art von Rente man erhält, denn die reguläre Altersrente setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Welche Abzüge und Beiträge möglicherweise noch hinzukommen und aus welchen Gründen das so ist, erklären wir hier.
Rentenarten und Berechnung der Altersrente
In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Rente. Am weitesten verbreitet ist wohl die reguläre Altersrente, die fast alle Menschen bekommen, sofern sie gearbeitet und/oder Kinder erzogen haben. Voraussetzungen für die reguläre Altersrente sind fünf Jahre Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit), dazu muss die vorgegebene Altersgrenze erreicht sein. Die reguläre Altersrente setzt sich aus Entgeltpunkten mit Zugangsfaktoren, Rentenfaktoren und dem aktuellen Rentenwert zusammen. Rentenversicherungsträger ist in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung. In den letzten Jahren wurde die Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, lediglich diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, können mit 65 Jahren in Rente gehen.
Die Höhe der Rente hängt weiter von einigen Aspekten ab und wird anhand der Rentenformel berechnet, je nachdem wie viel man verdient und in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Wer mehr verdient hat, hat mehr in die Rentenkasse eingezahlt und bekommt dafür später eben eine höhere Rente. Ansprüche auf Leistungen aus der Rentenversicherung bestehen also nur, wenn man eine bestimmte Zeit davor versichert war. Bei der Berechnung der Rente werden weiter gewisse Faktoren berücksichtigt:
Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
Freiwillige Beiträge
Kindererziehungszeiten
Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
Zeiten aus einem Versorgungsausgleich (Scheidung)
Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
Ersatzzeiten (z.B. politische Verfolgte der DDR)
Achtung bei Minijobs: Beiträge, die zusammen mit dem Arbeitgeber entrichtet wurden, werden angerechnet, Beiträge für Minijobs, die nur der Arbeitgeber gezahlt hat, werden dagegen nur anteilig berücksichtigt.
Neben der regulären Altersrente gibt es in Deutschland noch die Altersrente für langjährig und besonders langjährige Versicherte. Hierfür müssen mindestens 35 beziehungsweise 45Versicherungsjahre vorgewiesen werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können zum Beispiel die Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersrente kann auch in diesem Fall ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch genommen werden, allerdings ist hier ein Abzug von bis zu 14,4 Prozent zu berücksichtigen. Für jeden Monat im vorzeitigen Ruhestand werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre versichert) kann jedoch nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Weiter gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für Bergleute, die Hinterbliebenenrente und die Erwerbsminderungsrente. Reichen die Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den Lebensunterhalt aus, kannst du zusätzlich die sogenannte Grundsicherungbeantragen; hierfür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Zu beachten gilt weiter, dass die Zahlung grundsätzlich für 12 Monate erfolgt. Wenn du sie weiter benötigst, musst du erneut einen Antrag stellen. Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen am Stück werden die Leistungen eingestellt.
Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner*innen
Ist die Altersgrenze erreicht und kann die reguläre Rente beginnen, so steht Personen im Ruhestand jedoch auch nicht immer der gesamte Betrag zur Verfügung. Versicherungspflichtige Rentner*innen müssen nämlich aus der gesetzlichen Rente Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen, allerdings übernimmt dies in der Regel der Rentenversicherungsträger im Namen der Versicherten. Altersrentner*innen dagegen zahlen weiterhin die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Sie müssen außerdem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung selbst zahlen, bis sie die Altersgrenze zur Regelaltersrente erreichen.
Soweit weiter eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherungbesteht, zahlen Rentner*innen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrer eigenen Rente. Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung bestimmt sich nach dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz, der aktuell bei 14,6 Prozent liegt. In der Pflegeversicherung gilt ebenfalls ein bundeseinheitlicher Beitragssatz. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden von den Rentenbeziehenden zu 7,3 Prozent und vom Rentenversicherungsträger zu 7,3 Prozent getragen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rente beziehende Personen in voller Höhe. Die Deutsche Rentenversicherung behält dagegen die Kranken- und Pflegebeiträge direkt von der Rente ein. Derzeit sind es 7,3 Prozent der monatlichen Rente für die Krankenversicherung und 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung, für Kinderlose ist der Satz ein wenig höher (3,4 Prozent). Die Beträge werden zusammen mit dem eigenen Anteil der Rentenversicherung direkt an die Krankenkassen beziehungsweise Pflegekassen überwiesen. Die Art der Pflegeversicherung lehnt sich weiter an das Krankenversicherungsverhältnis an. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen in die sozialen Pflegekassen ein. Privat krankenversicherte Rentner*innen müssen dagegen einen separaten Versicherungsvertrag für Pflegeleistungen abschließen.
Rentner*innen, die eine gesetzliche Rente beziehen, sind grundsätzlich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Im Falle einer Pflichtmitgliedschaft sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wobei vor allem die spätere Hälfte des Erwerbslebens maßgeblich ist. Gesetzlich krankenversicherte Rentner*innen, welche diese Zeiten nicht erfüllen, können sich in der Regel freiwillig gesetzlich versichern. Dann werden jedoch auch Beiträge auf private Einnahmen (wie beispielsweise Einnahmen aus einer privaten Altersvorsorge, Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung) verlangt. Rentner*innen, die privat krankenversichert sind, zahlen den Beitrag unabhängig von den Einkünften. Sowohl gesetzlich als auch privat krankenversicherte Rentner*innen erhalten von den Rentenversicherungsträgern einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der sich prozentual aus der gesetzlichen Rente berechnet.
Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung im Alter:
Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung
freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
private Krankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen
Sozialbeiträge für Rentner*innen
Auch wenn Personen im Ruhestand in der Regel weniger Steuern und Abgaben zahlen als vor dem Rentenbeginn, kommen doch weitere Beträge hinzu, die oft nicht einkalkuliert werden. Je nachdem, wo und wie man versichert ist, fallen die Sozialbeiträge unterschiedlich hoch aus. Altersrentner*innen zahlen in der Regel die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst. Auch müssen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung selbst gezahlt werden, bis die Altersgrenze zur Regelaltersrente erreicht ist. Die meisten Rentner*innen müssen in der Regel auch Sozialbeiträge von ihren Einnahmen abführen.
Rentner*innen in einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen nur die Beiträge auf die gesetzliche und betriebliche Rente. Bei der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung, können Sozialabgaben für weitere Einnahmenwie Kapitaleinkünfte, Privat- und Riester-Renten anfallen. Die Grenze lag 2021 bei 58.050 Euro. Allerdings gilt hier ein ermäßigter Beitragssatz für einige Einnahmen, es sei denn, es wurde ein gesetzlicher Krankengeldanspruch gewählt. In diesem Fall wird auf alle Einnahmen der allgemeine Beitragssatz fällig. Rentner*innen mit einer privaten Krankenversicherung zahlen ihre Beiträge unabhängig vom Einkommen.
Freiwillig versicherte Rentner*innen müssen dagegen für mehr Arten von Einnahmen Abgaben zahlen als Pflichtversicherte. Sie zahlen ab einer Mindesteinkommensgrenze und bis zur Beitragsbemessungsgrenze; hier liegt die Grenze aktuell bei 759,49 Euro im Monat. Für die Krankenversicherung ist in der Regel ein Beitragssatz von 7,3 Prozent fällig, darüber hinaus können gegebenenfalls noch Zusatzbeiträge und Pflegebeiträge hinzukommen. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt im Durchschnitt 2,8 Prozent. Insgesamt sind Einkünfte freiwillig gesetzlich versicherter Rentner*innen bis zu einem Einkommen von 4350 Euro beitragspflichtig. Aktuellen Studien zufolge könnten die Sozialversicherungsbeiträge bis 2040 auf 46 Prozent steigen. Ein Gutachten des Prognose-Instituts, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), ist alarmierend. 2040 werden wohl rund 33 Prozent mehr über 66-Jährige und rund 11 Prozent weniger 20- bis 66-Jährige in Deutschland leben als im Jahr 2019. Dieses Ungleichgewicht werden spätere Rentner*innen auf dem Rentenbescheid merken.
Rente und Steuern
Neben Sozialabgaben und Beiträgen müssen Rentner*innen auch Steuern bezahlen. Seit 2005 wird ein bestimmter Prozentsatz der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Dieser Prozentsatz richtet sich weiter nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt jährlich um ein Prozent. Wer beispielsweise 2022 in Rente geht, muss 82 Prozent der Rente versteuern. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Wer also 2040 oder später in Rente geht, muss die gesamte Rente voll versteuern. Hier berechnet das Finanzamt dann einen sogenannten Rentenfreibetrag, das heißt, dass ein Teil der Rente nicht versteuert werden muss. Der Betrag soll unveränderlich sein und gilt auch im Falle einer Rentenerhöhung. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.
Der steuerpflichtige Anteil gilt für alle Rentender gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen und der berufsständischen Versorgungswerke. Für Rentner*innen mit einem geringen Einkommen entfallen die Steuern in der Regel ganz, meist sind die Steuerabgaben niedriger als die Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung.
Auch Rentner*innen müssen eine verpflichtende Steuererklärungabgeben, wenn die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen (2020: 9408 Euro). Sofern keine weiteren Einnahmen vorliegen, müssen Rentner*innen erst ab einer monatlichen gesetzlichen Rente von 1170 Euro Steuern zahlen.
Von Klebekisten zur vollen Besteuerung
In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung das größte Altersvorsorgesystem und sichert derzeit das Einkommen von 21 Millionen Menschen. Auch wenn die Beiträge auf die Sozialabgaben von Rentner*innen niedriger sind als von Arbeitnehmer*innen, so reicht die gesetzliche Rente doch häufig nicht einmal für das Nötigste. Das deutsche Rentensystem hat sich über die Jahre verändert, es erfolgten Anpassungen, Reformen und Veränderungen aufgrund allgemeiner Entwicklungen. Die gesetzliche Rentenversicherung besteht seit 1889, seitdem wurde das soziale Netz, das Reichskanzler Otto von Bismarck anstrebte, grundlegend verändert. Waren es früher noch Marken, die Versicherte bei den staatlichen Postämtern erwerben und auf Quittungskarten kleben konnten, um nachzuweisen, dass sie Beiträge geleistet, so sind es heute Rentenpunkte, die gesammelt werden müssen.
Grundsätzlich wird die Rentenversicherung durch Beiträge finanziert, die bei versicherungspflichtigen Beschäftigten je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Aufgrund einer langfristigen Überalterung der gesamten Gesellschaft verändert sich die Ertragssituation der verschiedenen Vorsorgeformen. Die Finanzierung der Sozialversicherungen hängt vor allem von der demografischen und der ökonomischen Entwicklung ab. Aufgrund des Baby-Booms in den 1950er- und 60er-Jahren und den Geburteneinbrüchen in den 1970ern hat sich die Gesellschaftsstruktur verschoben. Auch eine zunehmende Lebenserwartung und die verbesserte medizinische Versorgung spielen hierbei eine Rolle. Den Ergebnissen der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zufolge werden im Jahr 2040 rund 33 Prozent mehr über 66-Jährige und rund 11 Prozent weniger 20- bis 66-Jährige in Deutschland leben als im Jahr 2019. Es stehen immer mehr ältere immer weniger jüngeren Menschen gegenüber.