Millionen Mütter und Väter können sich auf mehr Rente freuen. Die Mütterrente III bringt ihnen ab 2027 zusätzliche Rentenpunkte – doch auf das Geld müssen sie zunächst warten. Erst 2028 soll die Auszahlung erfolgen, dann allerdings rückwirkend. Je nach Kinderzahl kann dabei eine Nachzahlung von mehreren Hundert Euro zusammenkommen.
Die Mütterrente III ist beschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate verlängert. Da die Deutsche Rentenversicherung für die technische Umsetzung mehr Zeit benötigt, startet die Auszahlung erst 2028 – inklusive einer rückwirkenden Nachzahlung für das Jahr 2027. Zusätzlich profitieren Betroffene von mehr Rentenpunkten und einer spürbaren Nachzahlung ab 2028. Zudem ist geplant, dass das Geld in den meisten Fällen automatisch überwiesen wird.
Für Betroffene bedeutet das zusätzliche Rentenpunkte und eine Nachzahlung, die ab 2028 ausgezahlt werden soll. Auch bei der Witwenrente gibt es in diesem und den kommenden Jahren Anpassungen. In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Viele von ihnen haben Kinder großgezogen, die vor 1992 geboren wurden, und könnten deshalb von der Mütterrente III und der damit verbundenen Renten-Nachzahlung profitieren. Die Reform soll die Erziehungsleistung dieser Eltern im Rentensystem stärker berücksichtigen und die bisherige Ungleichbehandlung bei den Kindererziehungszeiten ausgleichen.
Bislang galt eine unterschiedliche Anerkennung der Erziehungszeiten, abhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Elternteile mit Kindern, die vor 1992 zur Welt kamen, erhielten nur zweieinhalb Jahre Erziehungszeit anerkannt – wer Nachwuchs ab 1992 bekommen hat, profitierte hingegen schon länger von einer Anrechnung von drei Jahren. Ab dem kommenden Jahr soll sich dies ändern, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt. Künftig werden Eltern unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder nach denselben Kriterien beurteilt. Mit der Einführung der "Mütterrente III" wird die Erziehungsleistung aller Eltern gleichgestellt. Die DRV teilt im Wortlaut mit: "Zum 1. Januar 2027 treten Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, die sogenannte Mütterrente III, in Kraft."
Mütterrente III: Wer ab 2027 Anspruch auf mehr Geld hat
Von der Reform ist ein erheblicher Teil der Bevölkerung betroffen. In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Ein großer Anteil davon hat Kinder großgezogen, die vor der Reformgrenze von 1992 geboren wurden – also heute mindestens 34 Jahre alt sind.
Besonders im Mittelpunkt steht die Anerkennung von Erziehungsarbeit, die im Rentensystem lange Zeit nur eingeschränkt berücksichtigt wurde. Die geplante Anpassung gilt als nachträgliche Aufwertung unbezahlter Sorgearbeit. Finanziert wird die Mütterrente deshalb aus Steuermitteln. "Dies ist sachgerecht, da für diese Leistungen keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden und die besondere Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Rente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist", erklärt die DRV.
Nachzahlung 2028: So viel Geld gibt es für ein, zwei oder drei Kinder
Durch die geplante Anpassung erhalten betroffene Eltern künftig zusätzliche Rentenpunkte. Für viele bedeutet das nicht nur eine höhere monatliche Rente, sondern auch eine rückwirkende Ausgleichszahlung für bereits vergangene Zeiträume.
Warum die Deutsche Rentenversicherung erst 2028 auszahlen kann
Rechenbeispiel mit dem aktuellen Rentenwert
1 Rentenpunkt = 42,52 Euro
0,5 x 42,52 x Anzahl der Kinder = monatliches Rentenplus
Monatliches Rentenplus
Jährliches Rentenplus/Nachzahlung 2027
1 Kind
21,26 Euro
255,12 Euro
2 Kinder
42,52 Euro
510,24 Euro
3 Kinder
63,78 Euro
765,36 Euro
4 Kinder
85,04 Euro
1020,48 Euro
5 Kinder
106,30 Euro
1275,60 Euro
Neben der dauerhaften Erhöhung der monatlichen Bezüge ist auch eine einmalige Nachzahlung vorgesehen. Abgedeckt werden soll damit das Jahr 2027 – abhängig von der individuellen Rentenhöhe kann die Summe mehrere hundert Euro ausmachen. Gerade bei mehreren Kindern summieren sich die zusätzlichen Rentenansprüche über die Jahre zu einem relevanten finanziellen Unterschied im Ruhestand. Für viele Betroffene ist das mehr als nur eine symbolische Korrektur.
Müssen Rentner die Mütterrente III selbst beantragen?
Ein besonderer Aspekt der geplanten Regelung ist der automatische Ablauf. Rentnerinnen und Rentner müssen in der Regel keinen eigenen Antrag stellen, um von der Anpassung zu profitieren. Die Rentenversicherung soll die entsprechenden Ansprüche selbstständig prüfen und berechnen.
Einen Haken hat die Mütterrente-Reform: "Wegen des sehr hohen technischen Umsetzungsaufwands", so die Rentenversicherung, beginne die Auszahlung der Nachzahlungen erst im Jahr 2028. Erst dann sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sein, um die umfangreichen Neuberechnungen umzusetzen. Wer erst nach 2028 in Rente geht, die Kindererziehungszeiten aber bereits eingetragen hat, muss nicht zwingend nochmal aktiv werden. Die neue Berechnung sollte automatisch erfolgen. Wurden die Erziehungszeiten noch gar nicht erfasst, passiert das spätestens bei der Rentenantragsstellung.
Mehr Rente durch Kindererziehung: Was sich mit der Reform verändert
Obwohl die Mütterrente III für die große Mehrheit der Betroffenen automatisch berechnet wird, gibt es eine Ausnahme: Wer bereits vor dem Jahr 2027 in Rente gegangen ist und bei dem eine pauschale Gutschrift nicht möglich ist, muss selbst aktiv werden. In diesen Fällen kann ein gesonderter Antrag auf Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig sein, damit die zusätzlichen Erziehungszeiten korrekt erfasst und angerechnet werden.