Rentenerhöhung 2026: Warum Millionen Rentner trotzdem leer ausgehen

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2026 steigt die Rente – doch Millionen Rentner gehen trotzdem leer aus. Warum viele von der Erhöhung nicht profitieren, liest du hier!
Witwenrente, Rente, Euro
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Die Rentenerhöhung 2026 kommt nicht bei allen an: Millionen Betroffene profitieren von den Anpassungen offenbar nicht.

Viele Rentnerinnen und Rentner hoffen 2026 auf ein spürbares Plus bei der Rente. Doch für Millionen Betroffene könnte die angekündigte Rentenerhöhung ins Leere laufen. Vor allem Menschen mit bestimmten Sozialleistungen oder Erwerbsminderungsrenten profitieren offenbar nicht wie andere von der Anpassung. Damit wächst die Sorge, dass gerade besonders vulnerable Gruppen erneut benachteiligt werden. Experten sehen darin eine strukturelle Schwäche im Sozialsystem. Warum viele Rentner von der Erhöhung nichts haben und wer genau betroffen ist, erfährst du in diesem Artikel.

Rentenerhöhung 2026: Warum das Plus bei vielen nicht ankommt

Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbs­minderung nach dem SGB XII bezieht, muss seine gesetzliche Rente als Einkommen anrechnen lassen. Steigt die Rente, steigt das anrechenbare Einkommen – und das Sozialamt kürzt die Grundsicherung im fast gleichen Umfang.

Schlussendlich bleibt derselbe Betrag wie vorher. In Deutschland sind über 1,26 Millionen Menschen betroffen, die aus diesem Grund von der Rentenerhöhung nicht profitieren.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Mechanik: Steigt die Rente um 50 Euro, erhöht sich das anrechenbare Einkommen um genau diesen Betrag. Der Grundsicherungs­bedarf bleibt gleich – also kürzt das Sozialamt die Leistung um eben diese 50 Euro. Die Erhöhung existiert also auf dem Papier, finanziell spürbar ist sie aber nicht. 

Doch von der Rentenerhöhung profitieren: Freibetrag als Lösung 

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kann, hat nämlich einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 82a SGB XII. Durch den Freibetrag bleiben 100 Euro der Bruttorente anrechnungsfrei – zuzüglich 30 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags. Und das bis zu einer Obergrenze von 281,50 Euro pro Monat. Das Sozialamt muss den Freibetrag bei der Berechnung berücksichtigen. Wer die 33 Jahre an Grundrentenzeit vorweisen kann, behält also zumindest einen Teil der angepriesenen Erhöhung.

Das Problem: Viele Menschen, die eigentlich einen Anspruch haben, kennen diesen Freibetrag gar nicht. Manche schätzen ihre Grundrenten­zeiten falsch ein, andere gehen davon aus, dass das Sozialamt  den Anspruch automatisch berücksichtige. Die Praxis ist oft eine andere. Denn der Freibetrag ist nicht immer zuverlässig im Bescheid zu finden – etwa wenn der Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Sozialamt verzögert läuft.

Findet man den Freibetrag im eigenen Bescheid nicht, kann man eine Korrektur einfordern. Weitere Informationen zum Freibetrag und wie man ihn beantragt, findest du hier.

Rechenbeispiel: Wie viel wirklich hängen bleibt

Wie sich der Freibetrag konkret auf den eigenen Geldbeutel auswirkt, zeigt sich am besten an einem Rechenbeispiel:

Gehen wir von einer alleinstehenden Person mit voller Erwerbsminderungsrente und 40 Jahren Erwerbsbiografie aus. Die Person bezieht eine Erwerbsminderungsrente von 450 Euro und erfüllt die 33-Jahre-Voraussetzung. Als Bedarf nehmen wir 1078 Euro im Monat. Vor der vermeintlichen Erhöhung wird zunächst der Freibetrag berechnet.

Von der Rente bleiben 100 Euro und 30 Prozent des darüber liegenden Betrags frei. Aus 450 Euro minus 100 Euro ergeben sich 350 Euro. Davon sind 30 Prozent - also 105 Euro - zusätzlich geschützt. Der Freibetrag beträgt insgesamt also 205 Euro. Anrechenbares Einkommen sind damit 400 Euro minus 205 Euro, also 195 Euro. Das Sozialamt zahlt 1078 Euro Bedarf minus 195 Euro Einkommen, somit 883 Euro Grundsicherung. Insgesamt stehen 1333 Euro zur Verfügung, der Bedarf wird vollständig gedeckt und 205 Euro Rente kommen noch obendrauf

Wie wurde die Rentenerhöhung berechnet? 

Für die Berechnung der Rente ist die Lohnentwicklung entscheidend. Konkret heißt das: Steigen die Löhne der Beschäftigten in Deutschland, so steigen im Folgejahr auch die Renten. Für die Berechnung werden Daten des Statistischen Bundesamts verwendet.

Durch diese Kopplung der Renten an die Löhne möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben. Aber auch die Veränderung der Sozialabgaben der Beschäftigten und Rentenbezieher fließt in die Berechnung ein.

Damit der Beschluss zur Rentenerhöhung 2026 final feststeht, muss er noch vom Bundeskabinett und Bundesrat gebilligt werden. Das gilt allerdings als reine Formsache.