Die Rentenerhöhung 2026 kommt nicht bei allen an: Millionen Betroffene profitieren von den Anpassungen offenbar nicht.
Viele Rentnerinnen und Rentner hoffen 2026 auf ein spürbares Plus bei der Rente. Doch für Millionen Betroffene könnte die angekündigte Rentenerhöhung ins Leere laufen. Vor allem Menschen mit bestimmten Sozialleistungen oder Erwerbsminderungsrenten profitieren offenbar nicht wie andere von der Anpassung. Damit wächst die Sorge, dass gerade besonders vulnerable Gruppen erneut benachteiligt werden. Experten sehen darin eine strukturelle Schwäche im Sozialsystem. Warum viele Rentner von der Erhöhung nichts haben und wer genau betroffen ist, erfährst du in diesem Artikel.
Rentenerhöhung 2026: Warum das Plus bei vielen nicht ankommt
Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bezieht, muss seine gesetzliche Rente als Einkommen anrechnen lassen. Steigt die Rente, steigt das anrechenbare Einkommen – und das Sozialamt kürzt die Grundsicherung im fast gleichen Umfang.
Schlussendlich bleibt derselbe Betrag wie vorher. In Deutschland sind über 1,26 Millionen Menschen betroffen, die aus diesem Grund von der Rentenerhöhung nicht profitieren.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Mechanik: Steigt die Rente um 50 Euro, erhöht sich das anrechenbare Einkommen um genau diesen Betrag. Der Grundsicherungsbedarf bleibt gleich – also kürzt das Sozialamt die Leistung um eben diese 50 Euro. Die Erhöhung existiert also auf dem Papier, finanziell spürbar ist sie aber nicht.
Doch von der Rentenerhöhung profitieren: Freibetrag als Lösung
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kann, hat nämlich einen Anspruch auf einen Freibetrag nach § 82a SGB XII. Durch den Freibetrag bleiben 100 Euro der Bruttorente anrechnungsfrei – zuzüglich 30 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags. Und das bis zu einer Obergrenze von 281,50 Euro pro Monat. Das Sozialamt muss den Freibetrag bei der Berechnung berücksichtigen. Wer die 33 Jahre an Grundrentenzeit vorweisen kann, behält also zumindest einen Teil der angepriesenen Erhöhung.
Das Problem: Viele Menschen, die eigentlich einen Anspruch haben, kennen diesen Freibetrag gar nicht. Manche schätzen ihre Grundrentenzeiten falsch ein, andere gehen davon aus, dass das Sozialamt den Anspruch automatisch berücksichtige. Die Praxis ist oft eine andere. Denn der Freibetrag ist nicht immer zuverlässig im Bescheid zu finden – etwa wenn der Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Sozialamt verzögert läuft.
Findet man den Freibetrag im eigenen Bescheid nicht, kann man eine Korrektur einfordern. Weitere Informationen zum Freibetrag und wie man ihn beantragt, findest du hier.