Kfz-Versicherung wechseln: Warum billig nicht immer günstig ist

Steigen die Beiträge in der Kfz-Versicherung, liegt der Wechsel in einen günstigeren Tarif nahe. Aber: Wer nur auf den Preis schaut, zahlt im Schadensfall oft drauf.

Viele Autofahrer haben in diesen Wochen schon Post von ihrer Kfz-Versicherung bekommen, wie sich für ihr Auto der Beitrag ändert. Bei manchen Tarifen in Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko sinken die Beiträge zwar wieder etwas - oft wird es aber auch teurer.

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Wer dann mit dem Gedanken spielt, mit einem Tarifwechsel Geld zu sparen, sollte aber eins beachten: Verbraucherschützer warnen, dass man im Schadensfall oft draufzahlt, wenn man nur auf den Preis schaut. Die Einschätzung deckt sich auch mit einem Fall, den eine Leserin aus der Region der Mediengruppe Bayern im Gespräch schilderte. Hier ging es um die vermeintliche Ersparnis durch eine Werkstattbindung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Ob ein Tarif für Sie passt, hängt von Ihrem Fahrzeug, Ihrer Fahrweise und Ihrem Vertrag ab. Die genannten Angaben zu Rechten und Fristen beziehen sich auf den Stand der Veröffentlichung am 13.11.2025. Prüfen Sie vor einem Wechsel die Bedingungen des Anbieters und lassen Sie sich bei Bedarf von einer unabhängigen Verbraucherberatung unterstützen.

Werkstattbindung kann Geld sparen - aber auch Ärger bringen

Oft können Autofahrer bei der Autoversicherung Geld sparen, wenn sie einen Tarif mit Werkstattbindung wählen. Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es zwischen zehn und 20 Prozent Rabatt auf den Kaskobeitrag, wenn man das Fahrzeug dann in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren lässt. Bei 800 Euro Versicherungsbeitrag wären das zwischen 80 und 160 Euro Ersparnis.

Im Schadensfall sollte man das dann aber unbedingt beachten, wie eine Leserin aus der Region der Redaktion im Gespräch schilderte: Die Frau hatte bei ihrem neuen SUV wenige Tage nach der Erstzulassung schon einen Steinschlag. Weil sie das Auto täglich braucht, wollte sie diesen umgehend reparieren lassen - und vergaß dabei den Vertragspunkt mit der Werkstattbindung.

Die Folge: Ihre Versicherung übernahm gemäß der Vertragsbedingungen nur 80 Prozent des Schadens abzüglich Selbstbeteiligung. 

Die bittere Rechnung für die Autofahrerin: Weil bei modernen Autos viele Sensoren verbaut sind, die neu kalibriert oder ausgetauscht werden müssen, verursachte der simple Steinschlag laut Rechnung (liegt der Redaktion vor) 1.433,34 Euro. Davon übernahm der Versicherer nur 996,67 Euro. Unsere Leserin blieb daher auf 436,67 Euro sitzen. Neben 150 Euro Selbstbeteiligung umfasst dies eine Kürzung um 286,67 Euro - ein Vielfaches der Ersparnis durch den Tarif mit Werkstattbindung.

Kollision mit Tier: Wann es teuer wird, wenn Hund, Katze oder Pferd vors Auto laufen

Rechnerisch ereignet sich in Deutschland laut ADAC alle zwei Minuten ein Wildunfall. In solchen Fällen zahlt in der Regel die Teilkaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug. Oft gibt es auch günstigere Versicherungstarife mit Einschränkungen. Dann sind laut Vertragsbedingungen zum Beispiel nur Unfälle mit "Haarwild" abgesichert.

Der Bund der Versicherten (BdV) nannte gegenüber der Mediengruppe Bayern ein Beispiel, wann das teuer werden kann: "Leistet der neue, vermeintlich günstigere Kaskoversicherer nicht beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art und läuft ein fremder Hund vors Auto, müssen Sie die Reparatur selbst bezahlen." Selbiges gilt beispielweise auch, wenn eine Katze oder ein Pferd vors Auto laufen - auch sie fallen nicht unter "Haarwild", ebenso Vögel oder Kühe.

Wer dann eine Vollkaskoversicherung hat, hat Glück - diese übernimmt dann den Schaden. Allerdings hat das Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse.

BdV-Vorständin: "In der Kfz-Versicherung ist Geiz nicht immer geil"

Der Bund der Versicherten (BdV) rät, bei der Kfz-Versicherung nicht am falschen Ende zu sparen. „Gut schlägt günstig“, so die Experten. Autofahrer sollten deshalb nicht übereilt kündigen, nur um in einen vermeintlich billigen Tarif zu wechseln. „In der Kfz-Versicherung ist Geiz nicht immer geil.“ Entscheidend sei die Leistungsstärke, nicht der Preis", so BdV-Vorständin Bianca Boss in einer Pressemitteilung.

SF-Klasse und Rabattschutz nicht vergessen

Schadenfreiheitsrabatte sind bei Versicherern unterschiedlich geregelt. Ein Wechsel kann laut BdV dazu führen, dass Sie in eine schlechtere SF-Klasse eingestuft werden. Auch Sondereinstufungen und Einschlüsse wie der Rabattschutz werden vom neuen Versicherer häufig nicht übernommen.

Hatte Ihr Vertrag Schäden, gilt: Die bisherige Versicherung bestätigt dem neuen Anbieter den Vertragsverlauf. Der neue Versicherer ordnet Sie dann anhand seiner eigenen Tabelle ein. Fragen Sie Ihren aktuellen Versicherer vor dem Wechsel, welche SF-Klasse übernommen werden kann, und beziehen Sie diese Angabe in den Tarifvergleich ein.

Auch beim bisherigen Versicherer lässt sich sparen

Sie müssen nicht zwingend den Anbieter wechseln, um die Prämie zu senken. Der BdV nennt drei Ansatzpunkte:

  • Teilkasko statt Vollkasko: Ein Wechsel kann sich lohnen, weil die Vollkasko oft teurer ist. Achtung: Bei guter SF-Klasse kann die Vollkasko günstiger sein als die Teilkasko.
  • Angaben prüfen: Hat sich der Kreis der Fahrer verkleinert? Fahren Sie weniger Kilometer im Jahr? Steht das Auto nachts in der Garage? Das kann die Prämie senken. Ein höherer Selbstbehalt wirkt ebenfalls preissenkend.
  • Nachfragen: Fragen Sie Ihren Versicherer, ob ein aktueller Tarif ohne Leistungsverlust günstiger ist. 

Kann ich meine Kfz-Versicherung jederzeit wechseln? Warum wird oft der 30. November als Stichtag genannt?

Die reguläre Kündigungsfrist für eine Kfz-Versicherung beträgt laut dem größten deutschen Autoversicherer HUK-Coburg einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da die meisten Verträge am 31. Dezember enden, ist der späteste Kündigungstermin in der Regel der 30. November - der aktuell auch wieder oft in der Werbung genannt wird. Die Kündigung muss bis zu diesem Stichtag beim Versicherer eingehen.

Bei Preiserhöhungen haben Kunden laut BdV ein Sonderkündigungsrecht. 

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