Zudem kann das Jugendamt laut Maria Demirci, Fachanwältin für Familienrecht, eine Beistandschaft einrichten, wenn du Unterhaltsansprüche für dein Kind durchsetzen willst, wie sie gegenüber t-online erklärt. Dabei vertritt die Behörde die Interessen des Kindes und macht die Ansprüche gegenüber dem zahlungspflichtigen Elternteil geltend. Diese Unterstützung ist kostenlos. Das Jugendamt kann Unterhalt berechnen, beurkunden und bei Bedarf auch gerichtliche Schritte oder Zwangsvollstreckung anstoßen.
Wie findest du heraus, wie viel gezahlt werden muss?
Damit man den korrekten Unterhalt verlangen kann, muss man wissen, wie hoch das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist. Deshalb sollte man seine/n Ex-Partner/in schriftlich auffordern, Auskunft über seine/ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben, am besten per Einschreiben oder mit Rückschein. Ohne diese Angaben lässt sich die genaue Höhe des Unterhalts nur schwer berechnen. Das Jugendamt kann diese Informationen ebenfalls anfordern und bei der Berechnung helfen.
Wenn der andere Elternteil nicht zahlt oder keine Auskunft gibt, kann man den Unterhalt gerichtlich geltend machen. Dafür kann eine Auskunftsklage oder eine Unterhaltsklage notwendig sein. Beides lässt sich zu einer Stufenklage verbinden. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht am Wohnort des Kindes beziehungsweise des betreuenden Elternteils.
Dort wird dann entschieden, ob und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist. Ist ein Unterhaltstitel erst einmal vorhanden, kann der Betrag nicht einfach einseitig gekürzt oder eingestellt werden. Eine Änderung ist dann nur über ein gerichtliches Abänderungsverfahren möglich.
Warum bleibt der Unterhalt aus? Gängige Gründe und Ursachen
Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Häufig sind finanzielle Schwierigkeiten der Auslöser. Arbeitslosigkeit, unvorhergesehene finanzielle Belastungen oder eine Verschlechterung der Einkommenssituation können dazu führen, dass ein Elternteil nicht in der Lage ist, den festgesetzten Betrag zu zahlen. Doch auch persönliche Umstände, wie ein fehlender Kontakt zum Kind oder Konflikte mit dem anderen Elternteil, können eine Rolle spielen. Es lohnt sich, das Gespräch zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Doch ganz gleich, was die Gründe sein mögen, es bleibt wichtig, dass die Unterhaltsverpflichtungen ernst genommen werden und zuverlässige Zahlungen im Sinne des Kindeswohls erfolgen.
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