Was gilt nach der Scheidung beim nachehelichen Unterhalt?
Nach der Scheidung gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das bedeutet: Jeder Ehepartner soll grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen und nicht automatisch weiter Unterhalt vom Ex-Partner erhalten.
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kommt deshalb nur in bestimmten Ausnahmefällen in Betracht. Dazu zählen etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit oder ein Bedarf an Aufstockungsunterhalt, wenn das eigene Einkommen nicht reicht.
Häufig wird dieser Unterhalt zeitlich befristet gewährt. Bei langen Ehen oder schweren gesundheitlichen oder familiären Belastungen kann er aber auch länger laufen oder in Einzelfällen unbefristet bleiben.
Welche Besonderheiten gibt es beim Elternunterhalt?
Elternunterhalt betrifft den Fall, dass Eltern pflegebedürftig werden und ihre eigenen Mittel nicht ausreichen. Dann können Kinder grundsätzlich dazu herangezogen werden, für einen Teil der Kosten aufzukommen, wenn Rente, Pflegeversicherung und Vermögen der Eltern nicht genügen.
Seit der gesetzlichen Neuregelung greift diese Pflicht allerdings erst, wenn das eigene jährliche Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegen Sie darunter, müssen Sie in der Regel keinen Elternunterhalt zahlen. Auch beim Vermögen gibt es Schutzmechanismen. Das selbstgenutzte Wohneigentum und die private Altersvorsorge sind normalerweise geschützt, damit Ihre eigene Existenz nicht gefährdet wird.
So oder so: Wenn Unterhalt ein Thema wird, sollten Sie zuerst klären, welche Unterhaltsart überhaupt in Betracht kommt. Sammeln Sie frühzeitig alle wichtigen Unterlagen, etwa Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Mietkosten und Nachweise zu bestehenden Verpflichtungen. So lässt sich besser einschätzen, ob ein Anspruch besteht oder wie hoch er ausfallen könnte. Bei komplizierten Konstellationen lohnt sich eine fachkundige Beratung. Gerade wenn mehrere Unterhaltsarten zusammenkommen oder sich Einkünfte verändern.
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