Zahlendreher beim Überweisen: Was jetzt wirklich zu tun ist – und wer hilft

Ein Zahlendreher in der IBAN kann zu teuren Fehlern führen. Wann eine Rückbuchung möglich ist und wie Banken helfen, zeigt dieser Artikel.

Ob Miete, Handwerkerrechnung oder Geldgeschenk: Eine Überweisung im Online-Banking ist schnell erledigt – und genauso schnell kann sich ein Fehler bei der IBAN einschleichen. Wie es weitergeht, hängt entscheidend davon ab, wohin das Geld überwiesen wurde. Wir erklären, was zu tun ist, auch wenn der Empfänger unbekannt ist oder die Bank die Überweisung bereits gebucht hat.

Im besten Fall existiert die falsch eingegebene IBAN gar nicht. Dann ist nichts weiter zu tun: Das Geld wird Ihnen laut Sparkasse innerhalb weniger Werktage automatisch zurückgebucht. Gehört die falsche IBAN dagegen zu einem bestehenden Konto, zählt jede Minute.

Fehlerhafte Überweisung stoppen: Fristen bei SEPA und Echtzeit

Bei einer Terminüberweisung lässt sich der Auftrag laut den Volksbanken Raiffeisenbanken häufig direkt im Online-Banking löschen. Wurde das Geld per normaler SEPA-Überweisung verschickt, besteht dagegen akuter Zeitdruck: Gestoppt werden kann sie nur, solange die Bank sie noch nicht verarbeitet hat – laut Sparkasse oft nur wenige Minuten. Suchen Sie in den Umsätzen nach der Funktion "Überweisung zurückrufen" oder "Stornieren" oder rufen Sie direkt bei Ihrer Bank an.

Bei Echtzeitüberweisungen erreicht das Geld den Empfänger bereits nach wenigen Sekunden. Wie die Deutsche Bundesbank erklärt, sind solche Überweisungen grundsätzlich nicht widerruflich. Die Bank kann zwar auch dann versuchen, das Geld zurückzuholen, benötigt dafür jedoch das Einverständnis des Empfängers.

Einen ausführlicheren Überblick bietet ein weiterer Beitrag, der Vorgaben für Echtzeitüberweisungen und die offene Sicherheitsfrage zusammenfasst.

Rückruf der Überweisung bei der eigenen Bank: Ablauf und Kosten

Für den Rückruf wenden Sie sich direkt an Ihre eigene Bank und nicht an die Bank des Empfängers. Nehmen Sie Kontakt über eine offizielle Telefonnummer auf, die Sie auf Ihrer Karte, Ihrem Kontoauszug oder im Online-Banking finden. Halten Sie folgende Angaben bereit:

  • Betrag sowie Datum und Uhrzeit der Überweisung
  • IBAN und Name des Empfängers
  • Verwendungszweck der Überweisung

Ihre Bank stellt anschließend eine Rückrufanfrage an die Empfängerbank. Ist das Geld bereits verbucht, kann es nur noch mit Zustimmung des Empfängers zurückgeholt werden. Rückrufe sind in der Regel auch dann kostenpflichtig, wenn sie scheitern. Die Volksbanken weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gebühren den überwiesenen Betrag sogar übersteigen können. Kennen Sie den Empfänger, ist es deshalb oft besser, ihn direkt anzusprechen.

Fehlüberweisung zurückfordern: Rechte und Pflichten von Empfänger und Bank

Grundsätzlich muss der Empfänger das Geld zurückgeben. Wer in Deutschland ohne Rechtsgrund Geld erhält, muss es laut § 812 BGB herausgeben. Ihre eigene Bank muss bei einer falsch eingegebenen IBAN zwar nichts erstatten. Sie ist nach § 675y Abs. 5 BGB aber verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Rückholung des Geldes zu bemühen.

Laut Bafin darf die Empfängerbank Ihnen keine persönlichen Daten nennen. Im Fall eines Rückrufs muss sie diese jedoch an Ihre Bank weitergeben, die sie Ihnen wiederum mitteilen muss. Sobald Ihnen die Daten des Empfängers vorliegen, sollten Sie ihn schriftlich zur Rückzahlung auffordern und eine Frist setzen. Bei höheren Beträgen kann es zudem sinnvoll sein, rechtliche Beratung hinzuzuziehen.

Einen Hintergrund zu Haftungsfragen bietet unser separater Artikel, der erklärt, in welchen Fällen Banken nach Phishing für nicht autorisierte Abbuchungen einstehen müssen.

Betrugsverdacht bei Fehlüberweisungen: Anzeige erstatten und Belege sichern

Deutet sich an, dass der Empfänger den Betrag durch Täuschung erlangt hat, etwa durch eine vorgetäuschte Notlage oder einen gefälschten Geschäftskontakt, sollten Sie zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige ist unabhängig vom Rückruf möglich und hilft den Behörden, den Empfänger zu ermitteln. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn sich jemand als Bankmitarbeiter ausgibt und zur Freigabe von Überweisungen oder zur Herausgabe von TANs auffordert, denn seriöse Banken verlangen dies nicht am Telefon oder per Nachricht.

Für die Anzeige sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten, da sie den Sachverhalt belegen:

  • Überweisungsbeleg oder Screenshot der Buchung
  • Chatverläufe, E-Mails oder sonstiger Schriftverkehr mit dem Empfänger
  • Bestätigung Ihrer Bank über den gestellten Rückrufantrag

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen: Schutz vor falschen IBAN-Angaben

Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei Euro-Überweisungen im EU-Zahlungsraum vor der Freigabe prüfen, ob der angegebene Name des Empfängers zur eingetragenen IBAN passt. Das Ergebnis des Abgleichs wird Ihnen angezeigt. So kann die Prüfung auf eine mögliche Abweichung aufmerksam machen, bevor das Geld überwiesen wird.

Stimmen die Angaben nicht überein oder erhalten Sie einen Warnhinweis, sollten Sie die Empfängerdaten vor der Freigabe noch einmal kontrollieren. Ein weiterführender Beitrag erläutert die neue IBAN-Regel und zeigt, wie die Empfänger-Ampel Abweichungen sichtbar macht.

Vorschaubild: © Stockfotos-MG/AdobeStock