Ob an der Arbeit oder in der Schule: Bei Temperaturen weit über 30 Grad fällt es vielen schwer, sich zu konzentrieren. Aber gibt es in Bayern ein Recht auf Hitzefrei? Und wenn ja, ab welchen Temperaturen gilt es?
Es ist kein Geheimnis: Je höher die Temperaturen, desto schlechter steht es um die menschliche Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Nicht umsonst gibt es in südeuropäischen Ländern wie Spanien eine Siesta, also eine Ruhephase während der besonders heißen Mittagszeit. Doch welche Regelungen gelten in Bayern, wenn das Thermometer im Sommer in die Höhe klettert? Gibt es an heißen Tagen ein Recht auf Hitzefrei in der Schule oder an der Arbeit?
Was Schulen betrifft, gibt es in Bayern keine verbindliche Regelung in Sachen "Hitzefrei". Auf der Internetseite des Kultusministeriums heißt es dazu, die Schulleitung trage "die pädagogische, organisatorische und rechtliche Gesamtverantwortung für die Schule". Schulleiter oder Schulleiterin muss also abwägen, ob der Unterricht aufgrund des Wetters vorzeitig beendet werden darf oder nicht. Gibt es im Schulgebäude beispielsweise kühle Räumlichkeiten, dann kann der Unterricht weitergehen.
Keine verbindliche "Hitzefrei"-Regelung für Bayerns Schulen
Laut Kultusministerium ist die Außentemperatur nicht entscheidend.
Schlechte Nachrichten für Arbeitnehmer: Es gibt auch kein gesetzlich geregeltes Hitzefrei am Arbeitsplatz. Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber ganz individuell, wann und wo seine Mitarbeiter arbeiten. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gibt es aber bestimmte Richtlinien, die der Arbeitgeber einhalten muss. Diese besagen unter anderem, dass die Lufttemperatur in Räumen, in denen vorwiegend im Sitzen gearbeitet wird, durchschnittlich 20 Grad betragen sollte. Jalousien und Sonnenschutzmaßnahmen sind also Pflicht.
Auch an der Arbeit gibt es kein Recht auf einen freien Hitze-Tag
Steigt die Temperatur im Raum dennoch über 30 Grad, dann sind weitere Maßnahmen nötig - wie Ventilatoren oder Luftbefeuchter.
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Steigt die Raumtemperatur über 35 Grad, dann ist das Zimmer laut Verordnung nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet. Das gilt nicht nur für Büros, sondern ebenso für Lagerhallen, Werkstätten oder andere Arbeitsumgebungen. Sogar Pausenräume und Kantinen unterliegen dieser Vorschrift.
Entweder muss die Arbeit dann in einen kühleren Raum verlagert werden oder der Arbeitgeber muss andere Hitzeschutz-Maßnahmen treffen. Dazu gehört auch das Bereitstellen von Trinkwasser für die Arbeitnehmer. Bekommt der Arbeitnehmer beispielsweise Kreislaufprobleme, dann darf er natürlich nach Hause gehen. Der Arbeitgeber kann dann aber ein ärztliches Attest verlangen.