Der demografische Wandel in Deutschland führt zu einer historischen Anpassung in der Rentenversicherung. Ab 2025 ändern sich mitunter die Verdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner.
Das Thema Rente ist in Deutschland stets präsent. Der demografische Wandel bringt immer wieder Änderungen und Anpassungen mit sich. Jetzt folgt die nächste Änderung, die man als "historisch" bezeichnen könnte.
Seit diesem Jahr gilt erstmals ein einheitlicher Wert der Beitragsbemessungsgrenze für ganz Deutschland. Demnach fällt eine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern nach 30 Jahren weg. Das hat Folgen.
Folgen für Rentner: Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze
Laut Bundesverwaltungsamt definiert sich die Beitragsbemessungsgrenze als "der Betrag, der bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt wird".
Bei der Deutschen Rentenversicherung heißt es ergänzend: "Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden."
Bislang war dieser Betrag in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich hoch. In Westdeutschland lag er bei 7550 Euro monatlich, in Ostdeutschland bei 7450 Euro monatlich. Die neue Grenze liegt deutlich höher – bei 8050 Euro pro Monat. Auch die Bezugsgröße wurde vereinheitlicht und auf 3745 Euro monatlich angehoben, was besonders Selbstständige bei der Berechnung ihrer Rentenversicherungsbeiträge betrifft.
Anpassungen bei der Erwerbsminderungsrente: Hier ist mehr drin
Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, darf sich freuen. Hier sind die Hinzuverdienstgrenzen deutlich gestiegen. Seit Januar 2025 können Betroffene bei einer "vollen Erwerbsminderungsrente" bis zu 19.661 Euro jährlich hinzuverdienen. Bei "teilweiser Erwerbsminderungsrente" liegt die Grenze nochmals deutlich höher: bei 39.322 Euro jährlich. Die Lebenshaltungskosten in Deutschland steigen seit Jahren an. Wie viel du im Monat dafür maximal ausgeben solltest, erläutern jetzt Experten.
Neues Buch der Verbraucherzentrale: 'Geld zurück von Vater Staat - Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025'*
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Absicherung für erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit optimiert. Diese wird sich bei Rentenbeginn im Jahr 2025 auf 66 Jahre und zwei Monate verlängern – das ist ein zusätzlicher Monat mehr als bislang.