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Gehalt, Lohn, Einkommen: Was ist eigentlich was - und was bekommst du?

Einkommen, Gehalt, Lohn - diese Begriffe meinen eigentlich das Gleiche. Und trotzdem gibt es feine Unterschiede, die du kennen solltest.
Lohn oder Gehalt sind weitgehend identische Begriffe für das monatliche Entgelt.
Lohn oder Gehalt sind weitgehend identische Begriffe für das monatliche Entgelt. Foto: #257659/Colourbox.de
  • Lohn oder Gehalt - was zahlt dein Arbeitgeber?
  • Der Mindestlohn und Niedriglöhne
  • Was zählt alles zum Einkommen?
  • So funktioniert die Einkommenssteuer

Die Begriffe Lohn und Gehalt haben eine lange Geschichte. Jetzt sind sie unter der Bezeichnung Entgelt zusammengefasst. Es geht also in jedem Fall um das Geld-Einkommen, das angestellte Arbeitnehmer*innen für einen Zeitraum bekommen. Meistens handelt es sich um einen Monat. Früher war es durchaus schon mal für eine Woche oder gar einen Tag (Tagelöhner*in). Jetzt geht es also um Entgelt: Sind deswegen Lohn und Gehalt inhaltlich identisch? Oder bezeichnen die Vokabeln im Kern doch etwas Unterschiedliches?  

Lohn oder Gehalt - was zahlt dein Arbeitgeber?

Es gibt es zwei Methoden, wie sich das Einkommen im Monat berechnet. Entweder ist ein Fixbetrag (Gehalt) für den Zeitraum vereinbart oder eine Summe für eine Arbeitsstunde. Der vereinbarte Betrag multipliziert sich dann mit der gearbeiteten Zeit zu einem variablen Monatslohn. Der früher durchaus übliche Tages- oder Wochenlohn ist inzwischen weitgehend abgeschafft. 

Tarif- oder Arbeitsverträge können weitere Besonderheiten vorsehen. Gerade in der Industrie haben die produzierten Stückzahlen eine besondere Bedeutung. Sie können sich wiederfinden im Stücklohn, Akkordlohn oder Prämienlohn. Außerdem kann es weitere Zulagen geben: für Wechselschicht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit, persönliche Erschwerniszulagen (Schmutz, Erschütterung, Hitze, Gefahren, usw.) oder für Mehrarbeit. Aber nicht der Lohn, sondern auch das Gehalt kann variieren. Ein Grund dafür können Zulagen für Schicht-, Wochenend- oder Feiertagsdienst sein. Diese Extras gibt es zusätzlich zum monatlich ausgezahlten Gehalt. 

Die früher richtige Gleichung, Arbeiter bekommen Lohn, Angestellte Gehalt stimmt so nicht mehr. Tarifverträge oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) haben diese Unterscheidung aufgegeben. Der erste Tarifvertrag, in dem nur noch von Entgelt die Rede ist, um die Vergütung der Arbeitnehmer zu kennzeichnen, kam 2003 zustande. Damals einigten sich die Gewerkschaft IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall auf ein "Entgelt-Rahmenabkommen", das die vermeintlichen Klassenunterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten beerdigen sollte. Die gemeinsame Rentenkasse, DRV, entstand am 1. Oktober 2005 und löste die Bundesanstalt für Versicherte (BfA) und die Landesversicherungsanstalten (LVA) ab.

Der Mindestlohn und Niedriglöhne - wo liegt der Unterschied?

Noch bis zu Beginn der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts war es üblich, dass sich Arbeitnehmer*innen wöchentlich oder monatlich im Lohnbüro einfanden, um dort ihre Lohntüte im Papierformat in Empfang zu nehmen. Darin enthalten waren: der Lohn in bar und der sogenannte Lohnstreifen.

Es gibt weitere Begriffe, die sich mit dem Arbeitsentgelt verbinden. Da ist der Mindestlohn. Aktuell liegt er bei 12 Euro und ist eigentlich die Untergrenze, die für eine Stunde Arbeit zu zahlen ist. Davon abzugrenzen ist der Niedriglohn. Im April 2022 lag die Niedrig­lohn­grenze, laut Statistischem Bundesamt, bei einem Brutto­ver­dienst von 12,50 Euro pro Stun­de. 

2022 wurden 19 Prozent der Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se mit Nie­drig­lohn ent­lohnt. Damit ist fast jeder fünfte Job brutto pro Stun­de mit um die 12 Euro ent­lohnt. Niedriglöhne sind im Gastgewerbe, in der Land- und Forst­wirt­schaft sowie Fische­rei verbreitet. Be­schäf­tig­te ohne be­ruf­liche Qua­li­fi­ka­tion sind im Niedriglohnbereich besonders stark vertreten.

Was zählt alles zum Einkommen?

Das monatliche Entgelt durch Arbeit ist allerdings nur eine Variante eines Einkommens, das du haben kannst. Das Einkommenssteuergesetz (EStG) führt in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7 die der Einkommenssteuer unterliegenden Einkunftsarten abschließend auf.

Der Einkommenssteuer unterliegen

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt),
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden),
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,

die der Steuerpflichtige erzielt. Sonstige Einkünfte sind z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Alle Einkünfte musst du versteuern, in deiner jährlichen Steuererklärung sind alle Einnahmen anzugeben. Für Lohn und Gehalt ist gleichermaßen die Einkommenssteuer zu zahlen.  

So funktioniert die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer (ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als "natürliche Person". Juristische Personen, wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG), Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Kommanditgesellschaften (KG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) zahlen Körperschaftssteuer.

Nach dem Einkommenssteuertarif richtet sich die zu zahlende Einkommenssteuer und der sieht für das Jahr 2022 so aus:

  • Dein zu versteuerndes Einkommen bleibt bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2022 10.347 Euro für Ledige und 20.694 Euro für Verheiratete (für das Jahr 2023 ist er angehoben auf: 10.908 Euro für Ledige, 21.816 Euro für Verheiratete)
  • Liegt das Einkommen höher, beträgt der Steuersatz 14 Prozent (Eingangssteuersatz).
  • Überschreitet dein zu versteuerndes Einkommen 2022 den Betrag von 58.597 Euro (Ledige) bzw. 117.194 Euro (Verheiratete) beträgt der Steuersatz 42 Prozent.
  • Ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro bei Ledigen und 555.652 Euro bei Verheirateten beträgt der Steuersatz 45 Prozent (Spitzensteuersatz).

Fazit - Einkommenssteuer müssen alle zahlen

Die historisch gewachsene Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt ist heute weitgehend verschwunden. Im Begriff des 'Entgelts' kommt das zum Ausdruck. Und spätestens vor dem Finanzamt sind alle gleich: Einkommenssteuer müssen alle zahlen.

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