Einkommen, Gehalt, Lohn - diese Begriffe meinen eigentlich das Gleiche. Und trotzdem gibt es feine Unterschiede, die du kennen solltest.
- Lohn oder Gehalt - was zahlt dein Arbeitgeber?
- Der Mindestlohn und Niedriglöhne
- Was zählt alles zum Einkommen?
- So funktioniert die Einkommenssteuer
Die Begriffe Lohn und Gehalt haben eine lange Geschichte. Jetzt sind sie unter der Bezeichnung Entgelt zusammengefasst. Es geht also in jedem Fall um das Geld-Einkommen, das angestellte Arbeitnehmer*innen für einen Zeitraum bekommen. Meistens handelt es sich um einen Monat. Früher war es durchaus schon mal für eine Woche oder gar einen Tag (Tagelöhner*in). Jetzt geht es also um Entgelt: Sind deswegen Lohn und Gehalt inhaltlich identisch? Oder bezeichnen die Vokabeln im Kern doch etwas Unterschiedliches?
Lohn oder Gehalt - was zahlt dein Arbeitgeber?
Es gibt es zwei Methoden, wie sich das Einkommen im Monat berechnet. Entweder ist ein Fixbetrag (Gehalt) für den Zeitraum vereinbart oder eine Summe für eine Arbeitsstunde. Der vereinbarte Betrag multipliziert sich dann mit der gearbeiteten Zeit zu einem variablen Monatslohn. Der früher durchaus übliche Tages- oder Wochenlohn ist inzwischen weitgehend abgeschafft.
Tarif- oder Arbeitsverträge können weitere Besonderheiten vorsehen. Gerade in der Industrie haben die produzierten Stückzahlen eine besondere Bedeutung. Sie können sich wiederfinden im Stücklohn, Akkordlohn oder Prämienlohn. Außerdem kann es weitere Zulagen geben: für Wechselschicht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit, persönliche Erschwerniszulagen (Schmutz, Erschütterung, Hitze, Gefahren, usw.) oder für Mehrarbeit. Aber nicht der Lohn, sondern auch das Gehalt kann variieren. Ein Grund dafür können Zulagen für Schicht-, Wochenend- oder Feiertagsdienst sein. Diese Extras gibt es zusätzlich zum monatlich ausgezahlten Gehalt.
Die früher richtige Gleichung, Arbeiter bekommen Lohn, Angestellte Gehalt stimmt so nicht mehr. Tarifverträge oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) haben diese Unterscheidung aufgegeben. Der erste Tarifvertrag, in dem nur noch von Entgelt die Rede ist, um die Vergütung der Arbeitnehmer zu kennzeichnen, kam 2003 zustande. Damals einigten sich die Gewerkschaft IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall auf ein "Entgelt-Rahmenabkommen", das die vermeintlichen Klassenunterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten beerdigen sollte. Die gemeinsame Rentenkasse, DRV, entstand am 1. Oktober 2005 und löste die Bundesanstalt für Versicherte (BfA) und die Landesversicherungsanstalten (LVA) ab.
Der Mindestlohn und Niedriglöhne - wo liegt der Unterschied?
Noch bis zu Beginn der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts war es üblich, dass sich Arbeitnehmer*innen wöchentlich oder monatlich im Lohnbüro einfanden, um dort ihre Lohntüte im Papierformat in Empfang zu nehmen. Darin enthalten waren: der Lohn in bar und der sogenannte Lohnstreifen.
Es gibt weitere Begriffe, die sich mit dem Arbeitsentgelt verbinden. Da ist der Mindestlohn. Aktuell liegt er bei 12 Euro und ist eigentlich die Untergrenze, die für eine Stunde Arbeit zu zahlen ist. Davon abzugrenzen ist der Niedriglohn. Im April 2022 lag die Niedriglohngrenze, laut Statistischem Bundesamt, bei einem Bruttoverdienst von 12,50 Euro pro Stunde.