Bank warnt vor Trickbetrügern: So funktioniert die Geldautomaten-Masche

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Nicht nur im Netz lauern Betrugsmaschen - auch am Geldautomaten ist Vorsicht geboten. Mit welcher Masche es Betrüger aktuell auf Kunden abgesehen haben, erfahrt ihr hier.

Immer öfter warnen Banken momentan vor fiesen Maschen am Geldautomaten, die Betroffene im Zweifel um viel Geld bringen können. So macht die Sparkasse Kunden im Netz aktuell auf das sogenannte "Cash Trapping" aufmerksam. Dabei bringen Kriminelle eine Verblendung über dem Geldauswurf an, die an der Innenseite mit Klebefolie versehen ist - sodass das Geld nicht ausgegeben wird und im Schacht stecken bleibt.

Auch die VR Bank Bamberg-Forchheim appelliert momentan an Kunden, sich vor Trickbetrügern zu schützen. Auf aktuellen Aushängen beschreibt die Bank die Masche. Demnach würden Betrüger Stresssituationen am Geldautomaten gezielt ausnutzen. Ebenfalls gefährlich: Betätigst du nach dem Geldabheben nicht die rote Abbruchtaste, können Betrüger im Anschluss schlimmstenfalls Zugriff auf dein Konto bekommen.

Gemeiner Späher-Trick am Geldautomaten: VR Bank Bamberg-Forchheim warnt vor Trickbetrügern

Laut der VR Bank läuft die aktuelle Masche oft auf eine bestimmte Art ab: Personen werden demnach nach dem Geldabheben von fremden Personen angesprochen oder angetippt, die behaupten, es würde noch Bargeld im Automaten stecken. Die Kunden würden so oft dazu gebracht, ihre Karte noch einmal einzustecken und auch die PIN erneut einzugeben. Dabei werden sie von den Betrügern beobachtet, die so die PIN-Nummer erspähen und im Anschluss unbemerkt die Karte entwenden. Verfügen die Kriminellen über die PIN und die Karte, können sie umgehend weiteres Bargeld abheben.

Die VR Bank rät darum: Kunden sollten die PIN immer verdeckt und auch nur einmal eingeben. Anschließend sollte die Karte unverzüglich eingesteckt werden. Auch zum Abstandhalten rät die Bank auf dem Aushang. Sollte doch etwas passieren, sei Folgendes ratsam:

  • Die Karte sollte sofort gesperrt werden.
  • Betroffenen sollten die Bank informieren.
  • Auch Anzeige bei der Polizei sollte dann erstattet werden.
Vorschaubild: © Ralf Welz / inFranken.de