Zwar werden einzelne Bausteine des Pakets häufiger genutzt, doch auch sie erreichen längst nicht alle Berechtigten. Den jährlichen Zuschuss für Schulbedarf in Höhe von 195 Euro erhalten 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen im SGB-II-Bezug. Beim kostenlosen gemeinschaftlichen Mittagessen liegt die Inanspruchnahme dagegen nur bei 37 Prozent. Für Kinder aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, fehlen teilweise Daten darüber, wie viele die entsprechenden Angebote tatsächlich nutzen.
Genau diese Angebote sollen Kindern aus einkommensarmen Familien bessere Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe eröffnen. Unterstützung gibt es beispielsweise bei schulischen Ausgaben, Ausflügen oder Freizeitaktivitäten. Dass ein großer Teil der Berechtigten die Angebote nicht erhält, zeigt damit nicht nur ein Verwaltungsproblem. Es bedeutet zugleich, dass vorhandene staatliche Unterstützung ihre Wirkung nicht vollständig entfalten kann.
Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss: Ansprüche gezielt nutzen
Abseits des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es weitere Leistungen, die Familien mit niedrigem Einkommen entlasten können. An Eltern, die ihren eigenen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen bestreiten können, deren Geld aber für die gesamte Familie nicht ausreicht, richtet sich der Kinderzuschlag. Abhängig von Einkommen und Vermögen können bis zu 297 Euro pro Kind und Monat gezahlt werden (laut Bundesagentur für Arbeit und Verbraucherzentrale). Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit verzichten allerdings bis zu 70 Prozent der Berechtigten auf diese Unterstützung.
Ferner kann der Kinderzuschlag weitere Ansprüche eröffnen. Wer die Leistung erhält, kann unter anderem Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen. Auch bei den Betreuungskosten kann eine finanzielle Entlastung möglich sein. Ähnlich gilt dies für das Wohngeld: Der staatliche Zuschuss soll Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten unterstützen. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten ab.
Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich den Unterhaltsvorschuss erhalten. Er richtet sich an Elternteile, die vom anderen Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt für das Kind erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und liegt zwischen 230 und 394 Euro im Monat. Auch in diesem Fall ist jedoch der Antrag der entscheidende Schritt – eine Leistung wird nicht automatisch ausgezahlt, nur weil grundsätzlich ein Anspruch bestehen könnte.
Steuerliche Vorteile bei Betreuungskosten nutzen
Neben Sozialleistungen werden auch steuerliche Möglichkeiten häufig nicht ausgeschöpft. Familien können über das Steuerrecht bestimmte Kosten geltend machen. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für die Betreuung von Kindern in Kitas, Krippen, bei Tagesmüttern oder im Hort. Nach dem Statistischen Bundesamt können 80 Prozent der Betreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Dafür ist unter anderem erforderlich, dass das Kind im Haushalt der Eltern lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zudem müssen die Kosten nachgewiesen und grundsätzlich unbar bezahlt werden. Nicht sämtliche Ausgaben rund um die Betreuung sind absetzbar: Kosten für Essen oder andere nicht unmittelbar mit der Betreuung verbundene Leistungen müssen herausgerechnet werden. Auch Betreuungsleistungen durch Verwandte können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Zusätzlich können Alleinerziehende vom steuerlichen Entlastungsbetrag profitieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind zum Haushalt gehört und keine weitere volljährige Person dort lebt. Bei einem Wechselmodell kann der Freibetrag ebenfalls eine Rolle spielen. Er kann allerdings nur einmal berücksichtigt werden, sodass die Eltern klären müssen, wem er zugerechnet wird.
Arbeitgeber unterstützen Familien mit Zusatzleistungen
Neben staatlichen Leistungen können auch Arbeitgeber zur finanziellen Entlastung von Familien beitragen. Gesetzlich verankert sind unter anderem Elternzeit und Mutterschutz sowie bestimmte Freistellungsansprüche. Weiterhin können Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber individuelle Zusatzleistungen vereinbaren.
Denkbar sind etwa Zuschüsse zu den Kosten der Kinderbetreuung. Unternehmen können bestimmte Aufwendungen für Kita oder Tagesbetreuung unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen. Für Beschäftigte kann eine solche Leistung deshalb finanziell interessanter sein als eine klassische Gehaltserhöhung.
Ebenso können andere Vereinbarungen den Familienalltag erleichtern. Flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Regelungen können Eltern dabei helfen, Beruf und Betreuung besser miteinander zu verbinden. Je nach Arbeitgeber kommen zudem Zuschüsse für bestimmte Anschaffungen infrage. Einen automatischen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.
Günstig unterwegs mit Kindern: Bahn, Freizeit und Museen
Auch bei Mobilität und Freizeit lässt sich Geld sparen. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Begleitung einer mindestens 15 Jahre alten Person kostenlos. Für Kinder unter sechs Jahren ist keine Fahrkarte erforderlich. Allein reisende Kinder zwischen sechs und 14 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent.
Je nach Anbieter bieten auch Zoos, Schwimmbäder und Museen weitere Vergünstigungen. Gerade öffentliche Museen bieten Kindern häufig kostenlosen Eintritt oder spezielle Programme an. Welche Regelungen gelten, unterscheidet sich allerdings von Ort zu Ort. Zudem bieten Freizeitparks, Schwimmbäder und andere Einrichtungen teilweise kostenlose Eintritte zum Geburtstag an.
Vor einem Besuch lohnt sich deshalb der Blick auf die jeweiligen Preis- und Familienregelungen. Gerade bei kommunalen Einrichtungen können sich deutliche Unterschiede ergeben. Einen einheitlichen bundesweiten Anspruch auf solche Vergünstigungen gibt es jedoch nicht.
Familienpässe und lokale Vergünstigungen in Städten und Landkreisen
Zahlreiche Städte und Landkreise bieten eigene Familienpässe oder vergleichbare Vergünstigungskarten an. Damit können Familien etwa Eintrittspreise in Schwimmbädern, Museen oder Zoos reduzieren. Teilweise werden auch Kurse von Sportvereinen oder Musikschulen günstiger. Die Bedingungen und Preise unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.
Ein Beispiel ist Berlin: Dort kostet der FamilienPass sechs Euro und ermöglicht unter anderem vergünstigte Angebote bei zahlreichen Freizeit- und Kultureinrichtungen. Auch andere Großstädte haben vergleichbare Modelle. In München kostet der Familienpass ebenfalls sechs Euro; in Köln ist die Familien-PlusPunkt-Karte für Familien aus dem Stadtgebiet kostenlos. Welche Angebote tatsächlich enthalten sind, hängt vom jeweiligen kommunalen Modell ab.
Zudem gibt es vielerorts Kinderkleiderläden, Spielzeugbörsen und andere günstige Angebote von Wohlfahrtsverbänden, Nachbarschaftsinitiativen oder Kirchengemeinden. Familienzentren können ebenfalls Anlaufstellen sein. Dort gibt es teilweise günstige Freizeitangebote, Beratung oder Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen. Welche Hilfen verfügbar sind, ist allerdings stark vom jeweiligen Wohnort abhängig.
Kostenlose Beratung bei der Antragstellung
Neben den Behörden bieten auch viele Sozialverbände, etwa Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Sozialverband VdK, Sozialberatung an. Dort lässt sich klären, ob ein Anspruch besteht und welche Unterlagen benötigt werden. Auch Familienberatungsstellen in kommunaler oder freier Trägerschaft können bei Fragen rund um Förderungen weiterhelfen. Diese Angebote sind häufig kostenlos.
Der Vorteil persönlicher Beratung liegt vorwiegend darin, Hemmschwellen abzubauen. Wer Sprachbarrieren oder Scheu vor Behörden hat, findet hier oft leichter Zugang zu verständlichen Erklärungen. Beratende können außerdem helfen, Fristen und Nachweispflichten im Blick zu behalten, was gerade bei umfangreichen Verfahren entlastet. Wer unsicher ist, sollte deshalb nicht zögern, eine Beratungsstelle in der Nähe anzufragen.
Trotz aller Angebote bleibt ein Grundproblem: Familien müssen ihre Ansprüche zunächst kennen. Schon die Bezeichnungen unterscheiden sich regional. Was in einer Stadt Familienpass heißt, kann andernorts Familienkarte, Bürgerpass oder Ermäßigungskarte genannt werden. Das erschwert die Suche zusätzlich.
Die Internetseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde sind deshalb eine hilfreiche Anlaufstelle. Suchbegriffe wie "Familienpass", "Familienzentrum", "Familienbüro" oder "Familiencafé" können zu den entsprechenden Angeboten führen. Auch Jugend- und Sozialämter veröffentlichen häufig Informationen über regionale Unterstützungsmöglichkeiten.
Einen Überblick über mögliche staatliche Familienleistungen verschafft zusätzlich das Infotool des Bundesfamilienministeriums. Dort lassen sich unter anderem Wohnort, Familiengröße und Einkommen berücksichtigen. Entscheidend bleibt aber: Viele Leistungen fließen nicht automatisch. Wer einen Anspruch hat, muss häufig selbst aktiv werden.
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