Aus Versehen Geld an den falschen Empfänger überwiesen? Was Sie jetzt tun müssen

Geld falsch überwiesen? Ein kleiner Zahlendreher in der IBAN reicht, und die Überweisung landet auf dem falschen Konto. Ob das Geld zurückkommt, hängt oft davon ab, wie schnell Sie reagieren.

Ob Miete, Handwerkerrechnung oder Geburtstagsgeld: Eine Überweisung im Online-Banking ist schnell abgeschickt. Dabei passiert es leicht, dass man sich beim Eingeben der IBAN vertippt. Was als Nächstes zu tun ist, hängt vor allem davon ab, wo das Geld gelandet ist. 

Im für Sie besten Fall existiert die falsche IBAN gar nicht. Dann müssen Sie nichts weiter tun und das Geld wird Ihnen laut Sparkasse innerhalb weniger Werktage automatisch zurückgebucht. Heikel wird es jedoch, wenn die falsche IBAN zu einem bestehenden Konto gehört. Dann zählt jede Minute.

Wann lässt sich eine Überweisung noch stoppen?

Handelt es sich bei Ihrer Überweisung um eine Terminüberweisung, lässt sich diese laut den Volksbanken Raiffeisenbanken häufig direkt im Online-Banking löschen. Falls Sie das Geld mit einer normalen SEPA-Überweisung verschickt haben, besteht hingegen akuter Zeitdruck: Dann lässt sich die Überweisung nämlich nur noch stoppen, solange sie noch nicht von der Bank verarbeitet wurde, was laut Sparkasse oft nur wenige Minuten dauert. Suchen Sie in diesem Fall in den Umsätzen die Funktion „Überweisung zurückrufen“ oder „Stornieren“ oder rufen Sie direkt bei der Bank an.

Echtzeitüberweisungen sind bereits nach wenigen Sekunden beim Empfänger. Wie die Deutsche Bundesbank erklärt, sind sie grundsätzlich nicht widerruflich. Zwar kann die Bank auch in diesem Fall versuchen, das Geld zurückzuholen, dafür ist jedoch das Einverständnis des Empfängers vonnöten.

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Überweisung zurückholen: So läuft der Rückruf ab

Für den Rückruf Ihrer Überweisung müssen Sie sich direkt an Ihre Bank wenden, nicht an die Bank des Empfängers. Nehmen Sie über die offiziellen Nummern, welche auf Ihrer Karte, dem Kontoauszug oder im Online-Banking auffindbar sind, Kontakt mit der Bank auf. Halten Sie dabei direkt den Betrag, das Datum und die Uhrzeit, die IBAN und den Namen des Empfängers sowie den Verwendungszweck der betreffenden Überweisung parat. 

Die Bank schickt daraufhin eine Rückrufanfrage an die Empfängerbank. Falls das Geld schon verbucht ist, kann es jedoch nur noch mit Zustimmung des Empfängers zurückgeholt werden. Rückrufe sind dabei in der Regel kostenpflichtig, auch wenn sie scheitern. Die Volksbanken machen explizit darauf aufmerksam, dass die Gebühren den überwiesenen Betrag sogar übersteigen können. Daher ist es immer besser, direkt beim Empfänger nachzufragen, wenn Sie ihn kennen.

Muss der falsche Empfänger das Geld zurückzahlen?

Grundsätzlich ja. Denn wer in Deutschland ohne Rechtsgrund Geld erhält, muss es laut § 812 BGB auch wieder herausgeben. Die eigene Bank muss im Falle einer falsch eingegebenen IBAN zwar nichts erstatten, ist nach § 675y Abs. 5 BGB jedoch verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um das Zurückholen des Geldes zu bemühen. 

Laut Bafin ist es der Empfängerbank nicht gestattet, Ihnen persönliche Daten zu nennen. Sie muss diese im Falle eines Rückrufs aber an Ihre Bank weitergeben, die sie Ihnen wiederum weiterleiten muss. Sobald Sie die Daten des Empfängers haben, gilt es, eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit entsprechender Frist zu stellen. Bei höheren Beträgen kann es zudem sinnvoll sein, rechtliche Beratung hinzuzuziehen.

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