Eigentlich sollte die Rentenreform im Eiltempo angegangen werden - und zum 1. Januar 2027 bereits greifen. Nun gibt es einen neuen Zeitplan.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Frühjahr 2026 die umfassende Umsetzung der Empfehlungen der Rentenkommission angekündigt. Das ehrgeizige Ziel für die Reform der gesetzlichen Rente: Sie sollte noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.
Doch daraus wird nun doch nichts: Wie mehrere Medien berichten, hat Merz wohl einen neuen Zeitplan vorgelegt. Demnach soll lediglich die erste Hürde noch in diesem Jahr genommen werden – der Beschluss des Bundeskabinetts. Der Bundestag soll erst später darüber entscheiden. Anvisiert sei ein Termin "im Frühjahr".
Hauptgrund soll der Streit in der Koalition um die Rente mit 63 sein
Wie die Bild-Zeitung berichtet, soll es im Wesentlichen zwei Gründe für die Verzögerung geben: Hauptgrund sei der anhaltende Streit um die Rente mit 63. Zudem heißt es laut dem Bericht aus dem Arbeitsministerium, dass die Umsetzung der Kapitalrente "schwerer als gedacht" sei. Demnach sei immer noch nicht klar, welche Behörde die Aufsicht haben werde.
Rentenreform trifft so gut wie jeden – um diese Punkte geht's
Diese Maßnahmen sollen aus Sicht der Rentenkommission greifen, um die Rente dauerhaft zu sichern:
- Einschränkung der Frührente: Die Möglichkeit, nach mindestens 45 Berufsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, soll abgeschafft werden. Auch mit Abschlägen soll ein Renteneintritt vor dem 64. Lebensjahr nicht möglich sein.
- Einführung einer "Kapitalrente": Diese Maßnahme soll dazu beitragen, das Rentenniveau zu stabilisieren. Hierfür würde der Rentenbeitrag, der zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt wird, um bis zu zwei Prozentpunkte angehoben. Dies wäre zusätzlich zu einer bereits erwarteten Erhöhung des Beitragssatzes, der derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns liegt. Prognosen zufolge wird er bis 2028 auf 19,9 Prozent ansteigen.
- Wiedereinführung des "Nachhaltigkeitsfaktors": Laut Vorschlägen der Kommission soll dieser ab 2031 wieder zur Anwendung kommen und die jährliche Rentensteigerung bremsen. Mittelfristig soll die Kapitalrente diesen Effekt ausgleichen. Für Personen, die sich bereits in der Nähe des Rentenalters befinden, ist ein "Übergangsfaktor" vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.
- Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: In den kommenden Jahrzehnten soll es über 67 Jahre hinaus in kleinen Schritten weiter erhöht werden.
- Ausweitung der Beitragszahler: In Zukunft sollen auch Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, Beamte jedoch nicht.
Das wurde bei der Rente in letzter Zeit schon umgesetzt
Die Bundesregierung hat im ersten Jahr ihrer Amtszeit bereits eine Reihe von Rentengesetzen auf den Weg gebracht. Diese sollen die drei Säulen stärken: die gesetzliche Rente, die betriebliche und die private Altersvorsorge.
- Das Rentenpaket 2025 ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Es beinhaltet drei Elemente: Das Rentenniveau von 48 Prozent wird bis 2031 stabilisiert. Die Mütterrente wird verbessert: Wer Kinder erzogen hat, bekommt das künftig vollständig anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Das „Anschlussverbot“ wurde aufgehoben – als Grundlage für die Aktivrente: Wer das Regeleintrittsalter erreicht hat, kann nun beim selben Arbeitgeber ohne Sachgrund befristet weiterbeschäftigt werden. Davor war für Rentnerinnen und Rentner ein Wiedereinstieg beim bisherigen Arbeitgeber nur über einen unbefristeten oder sachgrundbefristeten Arbeitsvertrag möglich.
- Auch die Aktivrente ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Wer das Renteneintrittsalter erreicht, kann bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Vorläufige Zahlen zeigen: Rund 10.000 Beschäftigte haben laut Bundesregierung mittlerweile von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
- Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit dem 22. Januar 2026 in Kraft. Es stärkt die Verbreitung von Betriebsrenten vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen.
- Auch die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist bereits in Kraft. Die Umsetzung erfolgt erst zum 1. Januar 2027: Durch ein Altersvorsorgedepot, das heißt durch kostengünstige und renditestarke Produkte, und durch Vereinfachung der Förderung ist eine bessere Versorgung im Alter möglich.