Fahrten zum Arzt oder Babysitter: Das kannst du alles zusätzlich von der Steuer absetzen

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Bestimmte Dienstleistungen, die du in Anspruch nimmst, können überraschenderweise von der Steuer abgesetzt werden.
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Im Alltag gibt es Kosten, die du möglicherweise nicht sofort mit deiner Steuererklärung in Verbindung bringst – doch tatsächlich können bestimmte Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

Im Jahr 2024 steht die Frist für die Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2023 am 2. September 2024 bevor. Während die meisten Menschen mit den üblichen abzugsfähigen Posten wie Dienstleistungen oder Rückerstattungen vertraut sind, gibt es auch einige ungewöhnlichere Ausgaben, die oft übersehen werden. Die Betreuung durch Großeltern, Haustierpflege oder sogar Fahrtkosten für Arztbesuche sind Beispiele von Ausgaben, die unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar sein können. Es lohnt sich also, diese unkonventionellen Ausgaben bei deiner Steuererklärung zu berücksichtigen, da sie deine Steuerlast möglicherweise reduzieren können.

Fahrtkosten zum Arzt oder Apotheker

Der Weg zur Arbeitsstelle kann steuerlich abgesetzt werden. Dies wird auch als Pendler-Pauschale bezeichnet. Doch nicht nur die Fahrten zu deiner Arbeitsstelle kannst du von der Steuer absetzen, auch der Weg zu einem Arzt oder einer Apotheke kann berücksichtigt werden. 

Hierbei hast du die Möglichkeit bis zu 30 Cent pro gefahrenen Kilometer abzusetzen. Wer also häufig zum Arzt muss oder in regelmäßiger medizinischer Behandlung ist, kann hier einen Vorteil für sich ziehen, der sich lohnt. 

Um deine Fahrten absetzen zu können, brauchst du Belege. Es empfiehlt sich, Quittungen für Sprit, Parkgebühren oder aber Fahrkarten aufzuheben, die deine Fahrten dokumentieren. Auch solltest du das Datum deines Besuchs vormerken. Prüfe außerdem, ob deine Fahrten zum Arzt als sogenannte außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind und es möglicherweise Schwellenwerte gibt. Dies solltest du dann in deinem Steuerformular berücksichtigen.

Die Großeltern für das Babysitten bezahlen

Viele Eltern nehmen das Privileg wahr, ihre Kinder von den Großeltern betreuen zu lassen. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass du einen Teil der aufgekommenen Kosten von der Steuer geltend machen kannst, wenn du die Großeltern für das Babysitten deines Kindes bezahlst. 

Dafür müssen Überweisungsbelege der Zahlungen an die Großeltern in deiner Steuererklärung eingereicht werden. Dies gilt nicht nur, wenn du deine Eltern dafür bezahlst. Auch wenn deine Eltern kostenlos auf deine Kinder aufpassen, kannst du bestimmte Kosten einreichen. So ist es auch möglich, die Fahrtkosten abzusetzen. 

Die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und kann variieren. Im Allgemeinen sollte nachgewiesen werden, dass die Fahrten im Rahmen einer Kinderbetreuung erfolgten. Dies kann durch das Dokumentieren mithilfe von Fahrtenbüchern, Quittungen für Sprit oder anderen Belegen der Notwendigkeit und Häufigkeit der Fahrten sein. 

Unterhalt fürs Kind

Unterhaltszahlungen für Kinder, für die kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht, können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt typischerweise für volljährige Kinder, die keine Ausbildung absolvieren oder diese bereits abgeschlossen haben, sowie für Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, aber ein bestimmtes Alter überschritten haben (beispielsweise älter als 25 Jahre).

Es ist notwendig, die Bedürftigkeit des Kindes und die tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen nachzuweisen. Dies kann durch die Vorlage entsprechender Unterlagen, wie Kontoauszüge, Unterhaltsvereinbarungen oder weiteren Nachweise der geleisteten Zahlungen erfolgen. 

Diese Vorteile können jedoch nur wahrgenommen werden, wenn das Kind nicht bereits finanziell unabhängig ist. Daher ist der Status und die Lebenssituation des Kindes in diesem Fall entscheidend.

Betreuung deines Haustiers

Manche Menschen können aufgrund ihrer Arbeit nicht durchgehend auf ihr Haustier aufpassen. Hierfür braucht es manchmal einen Haustiersitter. Die Kosten für diesen können jedoch auch von der Steuer abgesetzt werden. Denn die Arbeit der Betreuung von Haustieren könnte als sogenannte "haushaltsnahe Dienstleistung" begünstigt werden.

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Gemäß § 35a Abs. 2 EStG können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Dieser Abzug beträgt 20 %, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr. Zu diesen Dienstleistungen gehören laut Bundesfinanzhof neben der Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Personen oder der Betreuung von Kindern im Haushalt auch die Versorgung und Betreuung von Haustieren.

Die Versorgung von Haustieren hat einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters und ist daher gemäß § 35a EStG steuerbegünstigt. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die Betreuung im Haushalt oder auf dem eigenen Grundstück erfolgen muss. Wird das Tier etwa beim Gassigehen betreut, ist dies nicht abziehbar. 

Kosten für deinen Steuerberater

Es ist auch möglich, die Kosten für einen Steuerberater abzusetzen. Steuerberatungskosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie zur Ermittlung der Einkünfte anfallen und beruflich veranlasst sind.

Dazu gehören Kosten für Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Fachbücher, Online-Steuererklärungssoftware, Briefporto, Fahrten zum Steuerbüro, und Telefongebühren. Privat veranlasste Steuerberatungskosten, wie z. B. Unterstützung bei der Anlage "Kind" oder beim Mantelbogen, sind jedoch nicht absetzbar.

Dein Steuerberater sollte beruflich und privat veranlasste Kosten in seiner Rechnung getrennt ausweisen. Die Kosten für Steuersoftware und Fachliteratur können meist komplett abgesetzt werden. Daher ist diese Regelung besonders für Selbstständige, die am Anfang ihrer Karriere stehen und sich mit dem Steuerrecht noch nicht auskennen, relevant. 

Es geht um außergewöhnliche Belastungen

Es gibt einige Ausgaben, die du überraschenderweise von der Steuer absetzen kannst. Dabei handelt es sich um sogenannte außergewöhnliche Belastungen. Wichtig ist, Nachweise über die Ausgaben, Fahrtkosten und aufgebrachte Zeit zu dokumentieren. Außerdem variieren die Fälle, weshalb du dich zunächst über deine persönlichen Möglichkeiten informieren solltest. Hierzu findest du Informationen auf Seiten der Bundesregierung, wie etwa im Jahressteuergesetz

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