Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, dass Pendler ab dem kommenden Jahre entlasten soll. Davon profitieren jedoch nicht alle Autofahrer gleichermaßen.
Pendler sollen künftig stärker entlastet werden: Das hat der Bundestag in Berlin nun beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Dafür soll die Pendlerpauschale von derzeit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer auf 38 Cent ab dem 1. Kilometer steigen. Das könnte sogar schon ab dem 1. Januar 2026 der Fall sein.
Kommt die neue Regelung, kann das für viele Pendler finanzielle Vorteile haben. Kurzpendler mit einem Arbeitsweg von bis zu 20 Kilometern profitieren prozentual übrigens am meisten von der Pendlerpauschale, wie eine Berechnung bei chip.de zeigt. Dann könnten Pendler bei 20 Kilometern Arbeitsweg und üblichen 220 Arbeitstagen im Jahr statt 1320 Euro 1672 Euro als Werbungskosten geltend machen. Bei zehn Kilometern Arbeitsweg könnten laut dem Finanzministerium jährlich 176 Euro mehr angesetzt werden, bei fünf Kilometern sind es demnach 88 Euro mehr. Geltend machen lässt sich das nur, wenn man mit den Werbungskosten den Pauschalbetrag von momentan 1.230 Euro überschreitet.
Bundestag beschließt Erhöhung der Pendlerpauschale: Beispiel-Rechnungen zeigen Auswirkung
Noch ist jedoch nichts sicher, denn auch der Bundesrat muss im Dezember noch abstimmen. Vor allem die Länder sind wenig begeistert von dem Vorhaben - ihnen entgingen dadurch Steuereinnahmen. Sie fordern daher eine Kompensation vom Bund.
Bei der Pendlerpauschale gab es bislang gestaffelte Beträge: je weiter der Weg, desto höher der Betrag. Für die ersten 20 Kilometer konnte man 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen, ab dem 21. Kilometer waren es 38 Cent. Union und SPD einigten sich jedoch im Koalitionsvertrag darauf, die 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer durchzusetzen.
Die Pendlerpauschale erhalten dabei nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer. Steuerlich geltend machen kann den Arbeitsweg auch, wer zu Fuß, per Rad oder Bahn kommt. Allerdings gilt nur der einfachste und kürzeste Weg zwischen Arbeit und zu Hause.
Pendlerpauschale: So wirkt sie sich finanziell auf dich aus
Die Pendlerpauschale wird jedoch nicht 1:1 in bare Münze umgelegt. Die in der Steuererklärung geltend gemachte Pauschale reduziert das zu versteuernde Einkommen, wodurch die Steuerlast gesenkt wird. Am Ende der Steuererklärung kann so Geld zurückgeholt werden - wie hoch diese Summe ist, hängt vom persönlichen Steuersatz und der Steuerklasse ab. Je nach Lebenssituation empfiehlt sich eine andere Steuerklasse.
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