Hast du Kinder, kannst du als verheiratete Person zusätzlich den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser Betrag sollte jedoch höher sein als das Kindergeld, da es nicht möglich ist, beides gleichzeitig zu erhalten.
Vergleich beider Steuerklassen
Arbeitnehmer der Steuerklasse I erhalten weniger Nettoeinkommen als Arbeitnehmer der Steuerklasse IV, da sie keine steuerlichen Vorteile der gemeinsamen Veranlagung beanspruchen können. Die Besteuerung erfolgt auf der Grundlage des individuellen Einkommens des Arbeitnehmers. Es wird ausschließlich das Gehalt des Arbeitnehmers berücksichtigt, das Einkommen des Ehepartners hingegen nicht. Ist das Einkommen gering, bietet die Steuerklasse I keine oder geringere Steuernachzahlungen zum Jahresende zu leisten.
In der Steuerklasse IV werden die Einkommen beider Ehepartner zusammen besteuert. Durch eine gemeinsame Veranlagung können Ehepartner ihr Nettoeinkommen gegebenenfalls verbessern, da sie von günstigen Steuersätzen profitieren können.
Grundsätzlich lassen sich Unterschiede zwischen den beiden Steuerklassen in der Besteuerungsgrundlage und den steuerlichen Abzügen finden, da diese Einfluss auf das Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden hat.
Ein Wechsel kann sich lohnen
Für Ehepaare kann es sich lohnen, das Einkommen gemeinsam in Steuerklasse IV zu versteuern, da sie günstigere Steuersätze erhalten können. Wer jedoch ein geringes Gehalt erhält, kann in Steuerklasse I von geringeren Steuernachzahlungen zum Jahresende profitieren. Letztlich ist die passende Steuerklasse individuell abhängig, weshalb im Zweifel eine steuerliche Beratung zurate gezogen werden sollte.