Studenten und Azubis tun sich mit niedrigem Einkommen oft schwer, eine Wohnung zu finden. Wenn die Eltern als Bürgen oder Mitmieter einspringen, kann das die Wohnungssuche vereinfachen. Aber es gibt Risiken.
Viele Studenten oder Auszubildende können die Voraussetzungen für einen Mietvertrag allein nicht erfüllen. Fehlt ein ausreichendes eigenes Einkommen, verlangen Vermieter deshalb häufig eine Elternbürgschaft oder zusätzliche finanzielle Sicherheit.
Für Mütter und Väter bedeutet das jedoch ein erhebliches Risiko: Je nach Vereinbarung haften sie nur bis zu einer bestimmten Summe – oder für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
Victor Baumann, Chief Operating Officer (COO) bei ohne-makler, erklärt der Mediengruppe Bayern, worauf Familien bei einer Elternbürgschaft für die Studentenwohnung achten sollten.
"Eltern wollen natürlich zunächst, dass ihr Kind die Wohnung bekommt. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten ist die Bereitschaft groß, schnell eine Bürgschaft zu übernehmen oder den Mietvertrag mit zu unterzeichnen", sagt er. Vorher sollte die Familie seiner Ansicht nach aber gemeinsam klären, wofür, bis zu welcher Höhe und wie lange die Eltern haften.
Elternbürgschaft oder Mitmieter: Was ist der Unterschied?
"Bei einer Elternbürgschaft werden die Eltern nicht selbst Mietpartei", erklärt Baumann. Sie verpflichten sich ihm zufolge aber gegenüber dem Vermieter, innerhalb des vereinbarten Rahmens einzustehen, wenn Forderungen aus dem Mietvertrag nicht beglichen werden.
Wie weit diese Haftung reicht, hänge vom Wortlaut der Bürgschaft ab. "Der Vermieter wiederum kann sich bei einer solchen selbstschuldnerischen Bürgschaft direkt an die Eltern wenden, ohne vorher gegen den eigentlichen Mieter vorgehen zu müssen", erklärt der Experte.
Anders ist es aus Elternsicht, wenn sie den Vertrag mitunterzeichnen oder statt ihres Kindes abschließen. Dann sind sie grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten Mieter bzw. Mitmieter. Der Vermieter kann sich bei berechtigten Forderungen an sie wenden.