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Bürgergeld-Rechner: Anspruch 2024 jetzt online berechnen - lohnt sich deine Arbeit noch?


Autor: Rupert Mattgey

Deutschland, Montag, 29. Januar 2024

Mit dem Bürgergeld-Rechner der Caritas kannst du deinen Anspruch auf Bürgergeld direkt online berechnen und so mit wenigen Handgriffen die Frage klären, die vielen Deutschen derzeit auf den Nägeln brennt: Lohnt sich meine Arbeit noch?
Die Höhe des Bürgergelds wird individuell berechnet. Mit dem Bürgergeld-Rechner der Caritas kannst du ausrechnen, welchen Anspruch du hast. Symbolbild.


Berechne deinen Anspruch auf Bürgergeld einfach selbst: mit dem Online-Rechner der Caritas geht das innerhalb kürzester Zeit. Du musst lediglich einige grundlegende Angaben zu deiner aktuellen Lebenssituation auf der Webseite eingeben - Anzahl der Kinder, monatliche Miete, Einkommen -, dann kannst du deinen Bürgergeld-Anspruch kostenlos per Knopfdruck berechnen lassen. Das Ergebnis siehst du sofort.

Mit dem Bürgergeld-Rechner können Leistungsansprüche berechnet werden, die vom Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) so festgelegt wurden. Der Online-Rechner der Caritas berücksichtigt für die gesamte Berechnung der Leistungen seit dem 1. Januar 2024 den neuen Basis-Regelsatz von 563 Euro. Der Bürgergeld-Rechner berechnet den Anspruch anhand der fortgeschriebenen Regelsätze und Mehrbedarfe.

Bürgergeld: Lohnt sich der eigene Job noch?

"Das Bürgergeld ist ein Auffangnetz für Menschen, die keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten", so Michaela Hofmann von der Caritas. "Es ist eine solidarische Leistung, die keine großen Sprünge zulässt: Von derzeit 563 Euro (ab Januar 2024) im Monat ist alles zu zahlen, was man zum Leben braucht: Lebensmittel, Kleidung, Haushaltswaren, Fahrkarten, Reparaturen, Handy und nicht zu vergessen: die Stromkosten."

Die grundsätzliche Frage, ob sich Arbeit denn angesichts des Bürgergelds überhaupt noch lohnt, beantwortet Hofmann in ihrem Statement ebenfalls: "Wer hingegen sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, der hat durch Freibeträge nicht nur mehr Geld zur Verfügung, sondern erwirbt auch Ansprüche: für das ALG I, eine Erwerbsminderungsrente, die Rente und vieles mehr. Arbeiten lohnt sich also immer!"

Doch auch wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, also einer geregelten Arbeit nachgeht und 30, 40 oder mehr Stunden pro Woche arbeitet, fragt sich angesichts der aktuellen Debatte mitunter: Wie viel Bürgergeld würde mir eigentlich zustehen? Lohnt es sich für mich, jeden Tag in die Arbeit zu gehen? Dabei möglicherweise weitere Strecken pendeln zu müssen? Hat ein Bäcker, der nachts um 3 Uhr in der Backstube steht, beim Blick auf seine Lohnabrechnung das Gefühl, dass sich der Einsatz für ihn bezahlt macht? Ist der Amazon-Paketbote am Ende eines langen Tages erschöpft, aber glücklich beim Blick auf seinen Gehaltszettel? Oder wäre mit Bürgergeld ein ganz ähnlicher Betrag drin?

Bürgergeld-Anspruch jetzt online berechnen

Sich den eigenen Bürgergeld-Anspruch einmal vor Augen zu führen kann definitiv nicht schaden, allein schon, um die Neugier zu befriedigen. Das heißt ja nicht, dass man gleich seinen Job an den Nagel hängen muss.

Diese Angaben braucht der Bürgergeld-Rechner von dir:

  • Lebst du in einer Partnerschaft?
  • Anzahl der Kinder
  • Alter der Kinder
  • Monatliche Miete, Nebenkosten und Heizkosten
  • Besondere Lebensumstände (Mehrbedarf)
  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Weiteres Einkommen (z. B. ALG I, Kindergeld, Rente)

Der Bürgergeld-Rechner wird vom Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. zur Verfügung gestellt. Du erreichst Michaela Hofmann als Ansprechpartnerin telefonisch unter 0221/2010-288 oder per E-Mail unter michaela.hofmann@caritasnet.de. Natürlich gibt es die Caritas auch in Bayern. Du erreichst den Landesverband Bayern auf der offiziellen Webseite oder telefonisch unter 089/544970.

Hier geht es direkt zum Bürgergeld-Rechner

Statistik zum Bürgergeld: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

"Die Gruppe der Bürgergeldbeziehenden ist vielfältig", liest man auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie umfasse nicht nur die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, sondern auch die nicht erwerbsfähigen Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaften, beispielsweise Kinder oder erkrankte Angehörige.

  • Zum Stichtag 1. August 2023 erhielten rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld
  • Rund 1,5 Millionen von ihnen waren nicht erwerbsfähige Kinder unter 15 Jahren
  • Von den verbleibenden rund 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind rund 20 Prozent erwerbstätig
  • Rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren für den Arbeitsmarkt verfügbar
  • Die übrigen rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten standen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur bedingt zur Verfügung
  • Die Gründe dafür waren beispielsweise: Ausbildung bzw. Studium, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, kurzfristige Arbeitsunfähigkeit

"Wir bringen mit dem Bürgergeld Menschen in Arbeit und sichern zugleich die Existenz von Menschen ab, die in Not sind und unsere Hilfe brauchen", so Bundesminister Hubertus Heil auf der Webseite des BAMS. "Dazu zählen in Deutschland unter anderem Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sowie fleißige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Lohn aufstocken, damit sie über die Runden kommen." Auch Rentner seien vermehrt auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen. "All diese Menschen leiden besonders stark unter gestiegenen Strom- und Lebensmittelpreisen, weil sie keine finanziellen Rücklagen haben."

Lohnt sich Arbeit noch? Das sagt das Bundesministerium

"Dem Bürgergeld-Gesetz liegt der Gedanke zugrunde, dass Menschen ihren Lebensunterhalt mit eigener Arbeit verdienen", schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. "Denn Arbeit ist mehr als Broterwerb. Sie bringt Austausch, Anerkennung, Sinn - und später eine vernünftige Rente." Wer arbeite, habe die Chance auf Aufstieg, auf mehr Geld und Wohlstand.

Die Höhe des Bürgergeldes sei abhängig vom individuellen Bedarf. "Es wird nur Personen gezahlt, deren eigenes Einkommen und Vermögen und das der Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft (Partner, Ehegatten oder Lebenspartner) nicht für die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht."

"Menschen, die arbeiten, haben grundsätzlich mehr Geld zur Verfügung als Menschen, die eben nicht arbeiten", so das Bundesministerium. "Auch für Geringverdienende, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, gilt: Arbeit lohnt sich immer. Mindestlohn, die Erhöhung von Wohn- und Kindergeld sowie die Anhebung des Kinderzuschlags gewährleisten, dass auch sie mehr Geld zur Verfügung haben als Menschen, die nur Bürgergeld beziehen."

Fact-Sheet zur aktuellen Bürgergeld-Debatte

Nach Ansicht der Caritas greift die aktuell geführte Debatte um das Bürgergeld an zahlreichen Stellen deutlich zu kurz. Sie zeichne ein Zerrbild des Bürgergelds und diffamiere in vielerlei Hinsicht die Menschen, die auf das unterste Sicherungsnetz angewiesen seien. Deshalb bietet die Caritas allen Interessierten ein ausführliches Fact-Sheet zur aktuellen Bürgergeld-Debatte (PDF).

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