Warum gibt es die neue Prüfung? Um die Lernmotivation auch in der Mitte der Ausbildung hochzuhalten. Da die Zwischenprüfung vorher nicht in die Endnote einfloss, haben sich viele Azubis nur halbherzig darauf vorbereitet. Da der erste Teil der gestreckten Prüfung nun mitzählt, bereiten sich die Kandidaten entsprechend intensiver vor. Schließlich zählt das Ergebnis. Fragt sich nur, was die Zweiteilung der Prüfung für den freien Tag bedeutet? Absolviert der Azubi eine gestreckte Abschlussprüfung, dann hat er sowohl am Tag vor dem Teil 1 der schriftlichen Prüfung als auch am Tag vor dem Teil 2 der schriftlichen Prüfung frei.
Gibt es noch andere Freistellungen während der Ausbildung?
Für den Unterricht in der Berufsschule (egal ob an einem, zwei Tagen oder im Blockunterricht) muss der Betrieb ebenfalls für eine Freistellung sorgen. Streit gab es lange darum, ob der Azubi nach der Berufsschule in den Betrieb zurückkehren muss. Dies ist nicht der Fall, wenn der Schultag mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten umfasst (§ 15 BBiG). An diesem Tag gibt es keine Rückkehr mehr in den Betrieb. Bei der Anrechnung des Berufsschultages auf die Ausbildungszeit wird die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit berücksichtigt und vergütet (§ 19 BBiG).
Bei einem weiteren Berufsschultag in der gleichen Woche gibt es erneut eine Freistellung für den Unterricht. Allerdings umfasst die Anrechnung auf die Arbeitszeit nur die Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen. Hier kann der Betrieb die Rückkehr an den Arbeitsplatz verlangen.
Blockunterricht: Eine Freistellung erfolgt in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen. Angerechnet wird hier die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit.
Und was ist nach der erfolgreichen Abschlussprüfung?
Normalerweise endet deine Azubi-Zeit an dem Stichtag, der in deinem Vertrag steht. Dieses Datum fällt jedoch selten mit dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung zusammen. Deshalb ergibt sich Frage: Was passiert, wenn die Tage auseinanderfallen?
Wenn der Azubi die Prüfung früher besteht, gibt es eine Sonderregelung: Deine Azubi-Zeit endet an dem Tag, an dem du das Prüfungszeugnis im Betrieb vorlegst. Dieser Termin ist unabhängig von dem, was als Enddatum im Ausbildungsvertrag steht. Aber: Warum ist diese Regelung für die Jung-Facharbeiterin und den Jung-Facharbeiter genauso wichtig wie für den Betrieb?
Wird der oder die Ex-Azubi nach Vorlage des Prüfungsergebnisses auch nur einen Tag lang beschäftigt, ergibt sich daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24 BBiG). Normalerweise ist der Lehrvertrag befristet. Eine automatische Übernahme ist nicht vorgesehen. Besteht der Azubi die Abschlussprüfung nicht, kann er einen Antrag stellen, dass sich das Azubi-Verhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr, verlängert. Der Betrieb muss den Azubi in diesem Fall weiter beschäftigen.