Altes Sparbuch gefunden? Warum die Bank auch nach Jahrzehnten zahlen muss

Ein altes Sparbuch auf dem Dachboden oder im Nachlass entdeckt? Selbst wenn seit Jahrzehnten keine Einzahlung mehr erfolgt ist, kann noch Geld darauf liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Banken das Guthaben samt Zinsen auszahlen – auch bei Sparbüchern aus D-Mark-Zeiten. Doch es gibt Ausnahmen.

Beim Ausräumen des Dachbodens, im Nachlass eines Angehörigen oder zwischen alten Dokumenten kommt bisweilen ein altes Sparbuch mit D-Mark-Beträgen zum Vorschein. Manchmal tauchen sogar Sparbücher mit noch älterer Währung aus Kriegszeiten auf. Doch sind diese Guthaben heute noch etwas wert? Und welche Rechte haben Inhaber oder Erben? Ob tatsächlich noch ein Anspruch auf Auszahlung besteht, hängt von verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Wir geben einen Überblick. 

Viele Menschen gehen davon aus, dass Guthaben auf einem Sparbuch nach einigen Jahren automatisch verfällt. Die gute Nachricht vorweg: Dem ist nicht so. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern besteht bei einem ungekündigten Sparbuch grundsätzlich auch nach vielen Jahren noch ein Auszahlungsanspruch gegenüber dem Kreditinstitut. Voraussetzung ist, dass das Sparbuch nicht bereits ordnungsgemäß aufgelöst wurde. 

Altes Sparbuch: Wann Banken auch nach Jahrzehnten noch zahlen müssen

Wenn eine Bank behauptet, das Guthaben sei bereits ausgezahlt worden, muss sie dies nachweisen können. Allein der Zeitablauf oder interne Unterlagen reichen hierfür nicht aus. Im Zweifelsfall muss ein Gericht in einem Streitfall entscheiden. 

Wann ist ein Sparbuch entwertet?

Ist das gefundene Sparbuch bereits entwertet, besteht kein Anspruch auf Auszahlung mehr. Sichtbar entwertet bedeutet, dass ein Entwertungsstempel oder eine Lochung im Sparbuch erkennbar ist. In diesem Fall spricht dies dafür, dass das Guthaben in der Vergangenheit bereits ausgezahlt wurde. 

Sparbuch aus D-Mark-Zeiten: Was ist das Guthaben heute wert?

Wird ein Sparbuch gefunden, in dem die Währung noch "Deutsche Mark" lautet, bedeutet dies nicht, dass das Guthaben verfallen ist, weil inzwischen eine andere Währung gilt. Grundsätzlich besteht weiterhin ein Anspruch auf Auszahlung gegenüber der Bank, sofern das Sparkonto nie aufgelöst wurde. Die gute Nachricht dabei ist: Auch die seit Vertragsbeginn angefallenen Zinsen müssen von der Bank berechnet werden.

Befinden sich noch D-Mark-Banknoten oder D-Mark-Münzen im Haushalt - vielleicht in Form von Münzsammlungen -  können diese weiterhin unbefristet und gebührenfrei bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank oder per Post über die Filiale Mainz in Euro umgetauscht werden. Der gesetzlich festgelegte Umrechnungskurs beträgt 1 Euro = 1,95583 Deutsche Mark. 

Was passiert mit Sparbüchern von vor 1948?

Möglicherweise fallen Erben auch Sparbücher aus den Jahren vor der Währungsreform 1948 in die Hände. Bei Sparbüchern, die noch auf "Deutsche Reichsmark" laufen, ist die Rechtslage deutlich anders. Hier bestehen nach dem Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung von 1948 keine Ansprüche mehr. Solche Sparbücher besitzen heute in der Regel nur noch historischen oder sammlerischen Wert.

Vergessenes Sparbuch einlösen: So kommen Sie an Ihr Geld

Wenn ein altes Sparbuch nach langer Zeit wieder aufgetaucht ist, sind folgende Schritte sinnvoll, um das darauf befindliche Geld ausgezahlt zu bekommen. Zunächst sollte es sorgfältig auf Entwertungsvermerke, Entwertungsstempel, Lochungen oder andere Hinweise, die auf eine Kontoschließung hindeuten, geprüft werden. Ist das Sparbuch unbeschädigt und nicht entwertet, empfiehlt es sich, bei der ausstellenden Bank oder Sparkasse mit dem Sparbuch persönlich vorbeizugehen. Dort kann geprüft werden, ob das Sparkonto noch besteht und welches Guthaben gegebenenfalls vorhanden ist.

Handelt es sich um einen Nachlass, müssen Erben zusätzlich ihre Berechtigung nachweisen, beispielsweise durch einen Erbschein oder ein Testament. Die Bank prüft anschließend die Legitimation und den Status des Sparkontos. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall und den Vorgaben des jeweiligen Kreditinstituts ab.

Sparbuch verloren: Was passiert mit dem Guthaben?

Auch wenn das Sparbuch nicht mehr auffindbar ist, bedeutet das nicht automatisch, dass das Guthaben verloren ist. Besteht das Sparkonto weiterhin, können sich Betroffene an die zuständige Bank oder Sparkasse wenden. Diese kann allerdings einen Nachweis über den Verlust verlangen und gegebenenfalls ein Aufgebotsverfahren einleiten, um das alte Sparbuch für kraftlos erklären zu lassen. Dabei können Gebühren entstehen, die insbesondere bei kleinen Guthaben ins Gewicht fallen.

Was sollte im Streitfall passieren?

Kommt es zu Unstimmigkeiten über das Guthaben oder lehnt die Bank eine gänzliche Auszahlung ab, muss nicht direkt ein Anwalt einschreiten. Zunächst kann die zuständige Schlichtungsstelle der jeweiligen Bankengruppe eingeschaltet werden. Dadurch lassen sich viele Streitfälle außergerichtlich klären, was beiden Seiten zugutekommt und zusätzliche Kosten vermeiden kann. 

Vorschaubild: © Oliver Berg (dpa)