Krankenversicherung und Rentenversicherung: Ab diesem Gehalt werden Beiträge teurer

Krankenversicherung und Rentenversicherung werden deutlich teurer - wenn man zu den sogenannten Gutverdienern gehört. Ab welchem Gehalt die neue Regel gilt, haben wir zusammengefasst.

Es geht um die jährliche Neuberechnung der Beitragsbemessungsgrenzen. Wie die Bundesregierung online mitteilt, soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2027 auf jährlich 76.500 Euro beziehungsweise 6.375 Euro im Monat erhöhen. 2026 waren es noch 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Zudem heißt es: "Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich 2027 auf jährlich 84.150 Euro beziehungsweise monatlich 7.012,50 Euro belaufen. 2026 waren es noch 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro im Monat."

Auch in der allgemeinen Rentenversicherung sollen die Beitragsbemessungsgrenzen steigen - auf 106.200 Euro im Jahr beziehungsweise 8.850 Euro im Monat. 2026 belief sich die Grenze auf jährlich 101.400 Euro beziehungsweise 8.450 Euro im Monat.

Sozialabgaben: Schwarz-Rot bittet Gutverdiener stärker zur Kasse

"Schwarz-Rot bittet Gutverdiener bei Sozialabgaben stärker zur Kasse", fasst n-tv.de das zusammen. Und rechnet vor: "Für einen Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenzen ergibt sich bei ansonsten gleichbleibenden Beitragssätzen eine monatliche Mehrbelastung von knapp 102 Euro." Weil auch der Arbeitgeberanteil steigt, liegt die zusätzliche Belastung für solch einen Arbeitsplatz demnach bei gut 200 Euro im Monat. Kinderlosen droht eine noch höhere Belastung, weil ihr Zuschlag zur Pflegeversicherung auch steigen soll. 

Lesen Sie dazu auch: Pflegereform: Warum es für Menschen ohne Kinder bald teuer wird

Dabei gilt: Es sind nur Versicherte betroffen, deren Einkommen schon oberhalb der bisherigen Grenzen liegt. Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer mit einem Kind, der auch 2027 noch mehr verdient als die neuen Grenzen angeben, soll pro Jahr eine Mehrbelastung von 1220 Euro haben.

Das ist die Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt, wenn die Bruttolöhne steigen. Vom Gehalt, das über dieser Grenze liegt, werden keine Beiträge mehr abgezogen. Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich nach dem Lohnanstieg des Vorjahres - also 2025. Weil die Bruttolöhne um 4,38 Prozent zulegten, folgen darauf jetzt die Beitragsbemessungsgrenzen.

mit dpa