- Sachleistungsbudget: für professionelle Pflegeleistungen, etwa durch ambulante Pflegedienste.
- Entlastungsbudget: für Unterstützung und Ersatzpflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen.
- Sozialraumbudget: für wohnortnahe Hilfsangebote und Unterstützung im Alltag.
- Überbrückungsbudget: für vorübergehende Versorgungssituationen, insbesondere wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist.
Das Pflegeportal pflege.de erläutert, dass die Verhinderungspflege damit nicht ersatzlos gestrichen, sondern in ein neues Finanzierungssystem überführt werden soll.
Lesen Sie dazu auch: Pflegereform: Warum es für Menschen ohne Kinder bald teuer wird
Gibt es ab 2027 weniger Geld für die Pflege?
Besonders interessant dürfte für Betroffene die Frage sein, wie viel Geld ihnen künftig tatsächlich zur Verfügung steht.
Während bislang bis zu 3.539 Euro aus dem gemeinsamen Jahresbudget genutzt werden können, sieht die Reform für das neue Überbrückungsbudget nach Angaben von pflege.de einen Betrag von 2.285 Euro jährlich vor.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Pflegebedürftige künftig 1.254 Euro weniger erhalten. Denn die Leistungen sollen anders verteilt und teilweise über zusätzliche Budgets finanziert werden.
Entscheidend wird sein, welche Leistungen miteinander kombiniert werden können und welche Voraussetzungen für die Erstattung gelten. Gerade für Familien, die regelmäßig auf Ersatzpflege angewiesen sind, könnte die neue Aufteilung Auswirkungen haben.
Pflegekassen und Sozialverbände beschäftigen sich mit der Reform
Auch die Pflegekassen und Sozialverbände befassen sich bereits mit den geplanten Änderungen. Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums sind Stellungnahmen unter anderem des AOK-Bundesverbands, des GKV-Spitzenverbands, des Verbands der Ersatzkassen (vdek) sowie des Sozialverbands VdK dokumentiert.
Die Reform betrifft damit nicht nur die Organisation der Pflege, sondern auch die finanzielle Entlastung pflegender Angehöriger.
Wann treten die neuen Regeln zur Verhinderungspflege in Kraft?
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Änderungen 2027 greifen. Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Bestimmungen weiter.
Vorschaubild: © Tom Weller (dpa)