Altersentlastungsbetrag: Wie du als Rentner Steuern sparen kannst

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Viele Rentner in Deutschland müssen über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten. Steuerliche Vorteile wie der Altersentlastungsbetrag sind dabei von großer Bedeutung.

Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums erhält etwa ein Viertel der Personen nach 45 Beitragsjahren eine monatliche Rente von weniger als 1.300 Euro. Die Sorge, im Ruhestand nicht über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen, ist weit verbreitet. Infolgedessen setzt ein zunehmender Anteil der Bevölkerung die Erwerbstätigkeit auch nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters fort. Im Jahr 2024 waren etwa 20 Prozent der 65- bis 69-Jährigen in Deutschland weiterhin berufstätig.

Zusätzliche Einkünfte im Alter, beispielsweise aus Erwerbstätigkeit oder Vermietung, können steuerliche Auswirkungen haben. Rentnerinnen und Rentner, die steuerpflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von Steuerfreibeträgen profitieren. Dazu zählt unter anderem der sogenannte Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a Einkommensteuergesetz. Nach Informationen des Portals Finanztip müssen hierfür drei Voraussetzungen erfüllt sein.

Altersentlastungsbeitrag: So setzt er sich zusammen

Wie das Vermögenszentrum VZ erläutert, steht der Altersentlastungsbetrag steuerpflichtigen Personen über 65 Jahren mit Nebeneinkünften zu. Die Höhe des Betrags ist abhängig vom Geburtsjahr. Personen, die im Jahr 2024 das 65. Lebensjahr vollendet haben, können ab 2025 einen Altersentlastungsbetrag in Höhe von 13,2 Prozent der Nebeneinkünfte geltend machen, maximal jedoch 627 Euro. Die folgenden Voraussetzungen müssen laut Finanztip erfüllt sein:

  • Du hast im vergangenen Jahr das 64. Lebensjahr vollendet - also deinen 65. Geburtstag gefeiert.
  • Du beziehst nicht nur die gesetzliche Rente, sondern hast auch steuerpflichtige Nebeneinkünfte. Dazu zählen beispielsweise Lohn, Miet- oder Pachteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z.B. Aktien, Riester-Renten oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
  • Deine Einkünfte müssen in Summe positiv sein

Damit der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt wird, musst du nichts weiter tun. Als Arbeitnehmer wird dieser bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt - beziehst du andere Einkünfte, rechnet dir das Finanzamt den Steuerfreibetrag an. Einmal angerechnet, bleibt der Prozentsatz für die Begünstigten dann auch lebenslang gleich. 

Wie hoch fällt der Altersentlastungsbetrag für dich aus?

Eine schlechte Nachricht gibt es jedoch für alle, die den 65. Geburtstag bisher noch nicht gefeiert haben. Denn mit jedem Jahr sinkt der Altersentlastungsbetrag um weitere 0,4 Prozentpunkte. Laut Bundesfinanzministerium soll der Steuerbonus im Jahr 2058 dann sogar bei 0 Prozent liegen - und dementsprechend abgeschafft werden. Für die folgenden Jahre gelten dem Finanzministerium zufolge demnach folgende Altersentlastungsbeträge:

  • Altersentlastungsbetrag 2025: 13,2 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 627 Euro
  • Altersentlastungsbetrag 2026: 12,8 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 608 Euro
  • Altersentlastungsbetrag 2027: 12,4 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 589 Euro
  • Altersentlastungsbetrag 2028: 12,0 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 570 Euro
  • Altersentlastungsbetrag 2029: 11,6 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 551 Euro
  • Altersentlastungsbetrag 2030: 11,2 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 532 Euro
  • Altersentlastungsbetrag 2031: 10,8 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 513 Euro
  • Altersentlastungsbetrag 2032: 10,4 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 494 Euro
  • Altersentlastungsbetrag 2033: 10,0 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 475 Euro
  • Altersentlastungsbetrag 2034: 9,6 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 456 Euro

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