Für Bildung, Schulzubehör, Klassenfahrten oder gar Musikinstrumente können sich Familien in Deutschland 2025 nochmals 195 Euro pro Kind extra sichern. Dafür müssen allerdings gewisse Kriterien erfüllt sein.
Unterstützungszahlung für Kinder und Jugendliche: Wie sich Eltern 195 Euro pro Kind sichern
Allerdings ist es so, dass es die Unterstützungszahlung nicht einfach so gibt: Eltern müssen diese bei unterschiedlichen Anlaufstellen beantragen. Das kann sich kompliziert gestalten.
Die 195 Euro werden für den persönlichen Schulbedarf von Kindern und Jugendlichen bereitgestellt. Die ersten 130 Euro erhalten Eltern und Kinder für das erste Schuljahr im August, die restlichen 65 Euro werden im zweiten Schulhalbjahr im Februar ausgezahlt.
Ausgegeben werden kann das Geld für Bücher, Hefte, Schreibwaren, Arbeitsmaterialien für den Unterricht oder für die Ausstattung für den Sportunterricht. Ob es für PCs oder gar Musikinstrumente eine Unterstützungszahlung gibt, entscheidet das Jobcenter individuell. Finanzielle Unterstützung gibt es zudem auch für Mittagsverpflegung in der Schule, diverse Freizeitangebote, Klassenfahrten oder Lernförderungen.
Von Voraussetzung bis Antrag: Was erfüllt sein muss
Ausschlaggebend dafür, wie Eltern an die 195 Euro für ihr Kind kommen, ist die vorhergehende Sozialleistung. Je nachdem, ob die Eltern Bezieher von Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe oder anderen Sozialleistungen sind, gilt eine andere beziehungsweise die jeweilige Behörde als Ansprechpartner. Vorzuzeigen ist in jedem Fall eine Schulbescheinigung des Kindes.
Teils kann es auch vorkommen, dass Eltern gesonderte Anträge stellen müssen, was den Erhalt der Unterstützungsleistung nochmals verkompliziert. Dennoch ist es für Eltern und Kind ratsam, die Behördengänge in Kauf zu nehmen.
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